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02.10.2024 |
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Sanktionslistenscreening - können Unternehmen darauf verzichten?

In einer Welt, in der viele Unternehmen grenzüberschreitend agieren, sind Compliance-Anforderungen entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren. Eine zentrale Maßnahme, die …

In einer Welt, in der viele Unternehmen grenzüberschreitend agieren, sind Compliance-Anforderungen entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren. Eine zentrale Maßnahme, die in diesem Zusammenhang immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist das Sanktionslistenscreening. Doch warum ist dieses Screening so wichtig? Wie sollte es in Unternehmen idealerweise umgesetzt werden? Welche Geschäftspartner sollten gegen welche Listen überprüft werden? Und welche Konsequenzen drohen, wenn Unternehmen darauf verzichten?


Was ist Sanktionslistenscreening?

Beim Sanktionslistenscreening prüfen Unternehmen, ob ihre Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten oder andere Vertragspartner) auf verschiedenen Sanktionslisten aufgeführt sind. Diese Listen werden von Regierungen und supranationalen Organisationen (z.B. der EU oder den Vereinten Nationen) erstellt und enthalten Namen von Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die Handelssanktionen verhängt wurden. Häufig handelt es sich dabei um Akteure, die mit illegalen Aktivitäten wie Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder schweren Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht werden.


Was bedeutet eine Listung auf einer Sanktionsliste?

Die Aufnahme einer Person oder eines Unternehmens in eine Sanktionsliste hat weitreichende Konsequenzen. Unternehmen dürfen solchen Personen weder direkt noch indirekt wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellen. Konkret bedeutet dies, dass alle Arten von Geschäften oder Transaktionen, die diesen Personen zugute kommen, verboten sind. Dazu gehören insbesondere

  • Direktgeschäfte: Es ist verboten, Waren oder Dienstleistungen an sanktionierte Personen oder Unternehmen zu verkaufen oder von ihnen zu beziehen.
  • Indirekte Unterstützung: Auch indirekte Unterstützung, z.B. durch Geschäftspartner oder Dritte, ist verboten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass keine Gelder, Waren oder Dienstleistungen über andere Kanäle an sanktionierte Akteure gelangen.

Warum ist Sanktionslistenscreening so wichtig?

Die Prüfung von Sanktionslisten ist für Unternehmen unerlässlich, um schwerwiegende rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Internationale und nationale Sanktionen sollen illegale Aktivitäten wie Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder Menschenrechtsverletzungen verhindern. Sobald ein Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu sanktionierten Personen, Unternehmen oder Organisationen aufnimmt, drohen empfindliche Strafen. Neben finanziellen Sanktionen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen und ein erheblicher Reputationsverlust. Mit dem Screening schützen Unternehmen sich und ihre Geschäftspartner vor unbeabsichtigten Verstößen gegen Gesetze und Vorschriften.

Insbesondere für Unternehmen mit zollrechtlichen Bewilligungen, z.B. der vereinfachten Zollanmeldung ("Zugelassener Ausführer"), spielt das Screening zudem eine zentrale Rolle, um die mit der Bewilligung verbundenen Verpflichtungen gegenüber den Bewilligungsbehörden zu erfüllen.


Wie sollte Sanktionslistenscreening in Unternehmen umgesetzt werden

Eine allgemeingültige Lösung für die Durchführung eines Sanktionslistenscreenings gibt es nicht. Dazu ist jedes Unternehmen zu unterschiedlich und muss individuell betrachtet werden. Dazu ist eine detaillierte Risikoanalyse notwendig.

Um das Sanktionslistenscreening effizient und regelkonform durchzuführen, sollten Unternehmen folgende Punkte beachten:

  • Einsatz automatisierter Prüfungs-Tools: Manuelle Prüfungen sind unzuverlässig und ineffizient. Unternehmen sollten moderne Softwarelösungen einsetzen, die automatisch und kontinuierlich alle relevanten Sanktionslisten mit den Geschäftspartnerdaten abgleichen. Diese Tools sind in der Lage, regelmäßig aktualisierte Sanktionslisten zu integrieren und bieten eine zuverlässige Prüfung, ohne potenziell risikobehaftete Geschäfte zu übersehen.
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Ein einmaliges Screening reicht nicht aus, da sich Sanktionslisten häufig und kurzfristig ändern. Unternehmen sollten sicherstellen, dass Geschäftspartner regelmäßig überprüft werden, insbesondere bei langfristigen Partnerschaften. Ein automatisiertes System stellt sicher, dass Änderungen zeitnah erkannt und notwendige Maßnahmen schnell ergriffen werden können.
  • Dokumentation der Prozesse: Um bei Audits durch Behörden auf der sicheren Seite zu sein, sollten alle Screening-Ergebnisse und getroffenen Maßnahmen ordnungsgemäß dokumentiert und archiviert werden. Diese Nachweise sind notwendig, um im Falle von Verstößen die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen belegen zu können.
  • Mitarbeiterschulungen: Alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind regelmäßig über die Exportkontrollvorschriften und den korrekten Umgang mit dem Sanktionslistenscreening zu schulen. Dies betrifft insbesondere Abteilungen wie Vertrieb, Einkauf und Exportmanagement. Die Schulungen stellen sicher, dass das Bewusstsein für die Bedeutung des Screenings im gesamten Unternehmen verankert wird.

Was bedeutet "regelmäßige" Überprüfung?

Grundlage für diese Entscheidung sollte eine Analyse der eigenen Geschäftspartnerstrukturen auf Basis der notwendigen Risikoanalyse im Rahmen eines internen Kontrollprogramms sein. Handelt es sich um B2B- oder B2C-Geschäft? Habe ich viele Einmalkunden oder langfristige Partnerschaften mit bekannten Großkonzernen? Wie lange dauert es von der Angebotsabgabe bis zur schlussendlichen Lieferung?

Hier ist es wichtig, dass Entscheidungen im Unternehmen getroffen werden.

Wie oft überprüfe ich meine Geschäftspartner gegen Sanktionslisten?

  • Die zu überprüfenden Sanktionslisten werden regelmäßig aktualisiert, so dass jederzeit weitere Personen aufgenommen werden können. Entsprechend muss in Ihrem Unternehmen entschieden werden, wie oft Geschäftspartner überprüft werden sollen. Muss dies täglich geschehen? Reicht eine monatliche Überprüfung? Ist vielleicht sogar eine Prüfung im jährlichen Turnus ausreichend? Bei Geschäften mit ständig wechselnden Geschäftspartnern empfiehlt es sich, ein Sanktionslistenscreening bei jeder Transaktion durchzuführen. Ist der Kern der Geschäftspartner stabil und handelt es sich z.B. um Großkonzerne, kann die Prüfung ggf. nur in festgelegten Intervallen erfolgen.

Welche Events oder Belege dienen als Trigger für den Start einer erneuten Überprüfung?

  • Ob ein Sanktionslistenscreening in der Angebotsphase, der Auftragsbestätigung, bei der Erstellung des Lieferscheins oder Rechnung oder erst kurz vor Auslieferung erfolgen sollte, ist ebenfalls von Unternehmen zu Unternehmen individuell zu bewerten. Hierbei spielt es unter Anderem eine Rolle, wie groß die Zeiträume zwischen Angebot, Auftrag und schlussendlicher Lieferung sind, da sich in der Zwischenzeit Änderungen an den Sanktionslisten ergeben haben könnten. Ebenfalls sollte insbesondere bei kostenintensiven Eigenproduktionen verhindert werden, dass erst bei Auslieferung ein möglicher Sanktionslistentreffer erkannt wird, der eine Auslieferung verhindert.

Konsequenzen bei Verstößen

Unternehmen, die kein effektives Sanktionslistenscreening durchführen, müssen mit massiven Konsequenzen rechnen:

  • Hohe Geldstrafen: Die Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Sanktionsbestimmungen verhängt werden, können in die Millionen gehen.
  • Reputationsschaden: Negative Berichterstattung über Verstöße gegen Sanktionsvorschriften kann den Ruf eines Unternehmens erheblich schädigen und das Vertrauen von Kunden und Investoren zerstören.
  • Verlust der ZA-Bewilligung: Für Unternehmen, die als "Zugelassener Ausführer" tätig sind, kann ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten zum Verlust der Bewilligung führen. Dies bedeutet, dass der eigene Exportprozess erheblich behindert wird.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Schwerwiegende Verstöße können auch strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen für die verantwortlichen Personen nach sich ziehen.

Fazit

Obwohl die meisten Unternehmen Ihre Geschäftspartner jahrelang screenen, ohne dabei einen echten Treffer zu entdecken, sollte ein Sanktionslistenscreening unbedingt durchgeführt werden.

Gerade in Zeiten, in denen Compliance-Verstöße schwerwiegende Folgen haben können, ist ein funktionierendes Sanktionslistenscreening für Unternehmen ein Muss. Es schützt nicht nur vor hohen Strafen und Reputationsverlust, sondern trägt auch dazu bei, verantwortungsvoll und nachhaltig zu wirtschaften. Durch den Einsatz geeigneter Systeme und die Etablierung klarer Prozesse können Unternehmen mit geringem Aufwand sicherstellen, dass sie jederzeit den Überblick über ihre Geschäftspartner behalten und das Risiko von Sanktionen minimieren.


Kostenlose Veranstaltung "customsSYNC: Stammdatenharmonisierung für eine effiziente Zollabfertigung"

Wenn Sie mehr über Themen der Exportkontrolle erfahren möchten, schauen Sie gerne einmal in unser Schulungsprogramm.

Link zur Schulungsübersicht

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ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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11.09.2024 |
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customsSYNC - Das Stammdatenevent

Am 11. September 2024 fand unsere mit Spannung erwartete Veranstaltung „CustomsSYNC - Stammdatenharmonisierung für eine effiziente Zollabwicklung“ erfolgreich statt. Zahlreiche …

Am 11. September 2024 fand unsere mit Spannung erwartete Veranstaltung „CustomsSYNC - Stammdatenharmonisierung für eine effiziente Zollabwicklung“ erfolgreich statt. Zahlreiche Teilnehmer aus den unterschiedlichsten Branchen und Regionen Deutschlands und der Schweiz kamen zusammen, um sich über die Anforderungen sowie Entwicklungen und Herausforderungen im Umgang mit zollrelevanten Stammdaten zu informieren.


Geballtes Expertenwissen

Die Veranstaltung bot interessante Fachvorträge von Experten, die den Teilnehmern Einblicke in die gesetzlichen Anforderungen, aber auch in die Optimierungs- und Automatisierungsmöglichkeiten durch gute Stammdaten gaben und so zu einem ganzheitlichen Verständnis des Themas führten.


Positive Rückmeldungen

Die Resonanz auf die Veranstaltung war sehr positiv. Viele Teilnehmer äußerten sich begeistert über die praxisnahen Inhalte und die Möglichkeit, ihr Wissen zu erweitern. Die gewonnenen Erkenntnisse werden den Unternehmen helfen, ihre Zollprozesse weiter zu verbessern und auf zukünftige Herausforderungen optimal vorbereitet zu sein.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Teilnehmern und vor allem bei allen Referenten, die zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben, herzlich bedanken. Ihre Unterstützung und Ihr Engagement machen solche Veranstaltungen erst möglich.

Verpassen Sie nicht unsere nächsten Veranstaltungen!

Wenn Sie sich für zukünftige Schulungen und Veranstaltungen interessieren, besuchen Sie unsere Website regelmäßig, um sich über kommende Termine zu informieren. Wir würden uns freuen, Sie bei einer unserer nächsten Veranstaltungen begrüßen zu dürfen!


Vorträge

Relevanz von Stammdaten – ein Überblick
Tim Mayer | VP Training & Consulting | SW Zoll-Beratung GmbH

Umgang mit neuen Daten im Bezug auf CBAM
Hendrik Schuldt | Geschäftsführer | carboneer Ltd 

Sichere Übertragung und Verwaltung sensibler Daten im grenzüberschreitenden Warenverkehr – Herausforderungen, Risiken und Cybercrime-Bedrohungen
Patrick Müller | Mr. 01 Analytics

Stammdatenmanagement im Unternehmen als Grundlage für eine KI-gestützte Tarifierung – Projektbericht
Leonie Althaus | Co-Founder & CEO | Traide AI GmbH
Kai Rohde | Head of Logistics & Export processing | MINDA Industrieanlagen GmbH

Einrichtung eines vollautomatisierten IKS auf Grundlage guter Stammdaten
Maren Schlechter | Key Account Manager | caseware

Pläne zur Zollrechtsreform der EU – Herausforderungen an das Stammdatenmanagement im Unternehmen
Andreas Beckmann | AWB Steuerberatungsgesellschaft


Zum Teilen und Nachlesen


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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29.08.2024 |
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Lohnt es sich, Präferenzen zu ermitteln oder kann ich mir den Aufwand sparen?

In der heutigen globalisierten Welt stehen international tätige Unternehmen vor einer Vielzahl komplexer Herausforderungen. Eine davon ist die zollrechtliche Präferenzbehandlung …
Warenursurpung und Präferenzen

In der heutigen globalisierten Welt stehen international tätige Unternehmen vor einer Vielzahl komplexer Herausforderungen. Eine davon ist die zollrechtliche Präferenzbehandlung von Waren, die durch die Ermittlung des präferenziellen Warenursprungs ermöglicht wird.

Aber lohnt sich der Aufwand wirklich oder ist es eine bürokratische Last, die man getrost ignorieren kann?


Was bedeuten Präferenzen?

Präferenzen sind ein Instrument, das es Unternehmen ermöglicht, von ermäßigten Zollsätzen oder sogar Zollfreiheit zu profitieren, wenn sie nachweisen können, dass ihre Waren bestimmten Ursprungsregeln entsprechen. Diese Regeln sind in Freihandels- und Präferenzabkommen zwischen verschiedenen Staaten oder Staatengruppen festgelegt.

Schon mit WuP online vertraut? Es schadet nie ein Blick auf die offizielle Seite des Zolls zu werfen.


Zollrechtliche Vorteile: Einsparungen, die sich lohnen

Der offensichtlichste Vorteil sind die Zollvergünstigungen, die ein Unternehmen beim Import durch die Präferenzbehandlung seiner Waren erhalten kann. Wenn die Waren die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllen, können Unternehmen von deutlich reduzierten Zollsätzen profitieren, in der Regel sogar von einer vollständigen Zollbefreiung. Diese Einsparungen können je nach Warenart, Volumen und Bestimmungsland erheblich sein und somit finanziell von großer Bedeutung sein.

Ein Beispiel: Wenn ein deutsches Unternehmen Waren in ein Drittland exportiert, mit dem die EU ein Präferenzabkommen geschlossen hat, und diese Waren den Ursprungsregeln des Abkommens entsprechen, kann der Kunde im Bestimmungsland die anfallenden Zollkosten erheblich reduzieren. Dies ist besonders in wettbewerbsintensiven Branchen relevant, in denen jeder eingesparte Cent zählt.


Wettbewerbsvorteile: Stärkung der Marktposition

Neben den direkten finanziellen Einsparungen bieten präferenzielle Zollsätze auch strategische Wettbewerbsvorteile. Unternehmen, die in der Lage sind, ihre Produkte präferenzbegünstigt auf den internationalen Märkten anzubieten, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten, die diese Möglichkeit nicht nutzen. Gerade in hart umkämpften Märkten kann dies den entscheidenden Unterschied ausmachen.


Der Aufwand: Ein nicht zu unterschätzendes Hindernis

Die Ermittlung der Präferenzen ist jedoch kein Selbstläufer. Vor allem bei Eigenfertigungen ist das Ermittlungsverfahren oft komplex und zeitaufwändig. Unter anderem müssen Unternehmen den Ursprung der einzelnen Bestandteile ihrer Produkte durch geeignete Vorpapiere (z.B. Lieferantenerklärungen) detailliert nachweisen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Lieferanten und eine sorgfältige Dokumentation, um sicherzustellen, dass alle relevanten Ursprungsregeln eingehalten werden.

Darüber hinaus ist es notwendig, sich ständig über Änderungen der Handelsabkommen und Ursprungsregeln sowie der eigenen Lieferketten und Produktionsschritte auf dem Laufenden zu halten. Fehler bei der Präferenzkalkulation können schwerwiegende Folgen bis hin zu Zollnachzahlungen, Bußgeldern und sogar strafrechtlichen Konsequenzen haben. Auch der organisatorische Aufwand ist nicht zu unterschätzen, da in der Regel mehrere Abteilungen eines Unternehmens in den Prozess eingebunden werden müssen.


Fazit: Eine Frage des Einzelfalls

Ob sich der Aufwand einer Präferenzkalkulation lohnt, hängt stark von mehreren Faktoren ab, die von Fall zu Fall unterschiedlich gewichtet werden können. Nachfolgend sind die wichtigsten Aspekte aufgeführt, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden sollten:

  • Zollsatz und Preise: Je höher der reguläre Zollsatz, desto größer ist das Einsparpotenzial durch die präferenzielle Zollbehandlung. Sind die Zollkosten hoch, können selbst geringe Einsparungen einen erheblichen Einfluss auf die Rentabilität eines Unternehmens haben.
  • Komplexität der Produktionsprozesse: Unternehmen mit komplexen Produktionsprozessen und zahlreichen Partnern in der Lieferkette müssen oft einen erheblichen Aufwand betreiben, um die Herkunft jedes einzelnen Bauteils zu dokumentieren. Dieser Aufwand kann die potenziellen Vorteile der Präferenzkalkulation in bestimmten Fällen relativieren, insbesondere wenn die Produktionsprozesse eine große Anzahl von Komponenten aus verschiedenen Ländern umfassen.
  • Anzahl der Vormaterialien: Je mehr Vormaterialien in einer Ware verarbeitet werden, desto komplizierter wird die Präferenzkalkulation. Jedes Vormaterial muss geprüft und seine Ursprungseigenschaft nachgewiesen werden. Dies kann den administrativen Aufwand erheblich erhöhen und erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Lieferanten.
  • Beschaffbarkeit von Präferenznachweisen: Ein weiterer kritischer Faktor ist die Verfügbarkeit und Qualität der Präferenznachweise der Lieferanten. Wenn Lieferanten Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Nachweise zu erbringen, kann dies den gesamten Kalkulationsprozess verzögern oder sogar unmöglich machen. Unternehmen, die auf eine Vielzahl von Lieferanten angewiesen sind, müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig und korrekt vorliegen.

Hilfreiche Informationen zu Ihren Waren können Sie über den EZT online erhalten.


Zusammengefasst lässt sich sagen, dass sich der Aufwand für die Präferenzkalkulation in einigen Fällen lohnen kann, während er in anderen Situationen den potenziellen Nutzen übersteigt. Jedes Unternehmen sollte eine sorgfältige Abwägung dieser Faktoren vornehmen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, um gemeinsam zu ermitteln, ob die Präferenzkalkulation für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und wie Sie diese optimal umsetzen können.


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ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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31.07.2024 |
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CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat aktuelle Informationen zum weiteren Umgang mit Standardwerten und Echtdaten von Lieferanten veröffentlicht. Leider …

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat aktuelle Informationen zum weiteren Umgang mit Standardwerten und Echtdaten von Lieferanten veröffentlicht.

Leider müssen wir erneut feststellen, dass andere Behörden in der EU, wie das österreichische BMF, deutlich früher Informationen zur Verfügung stellen als die zuständigen Stellen in Deutschland. Von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) gibt es noch keine offizielle Mitteilung.

Das bedeutet, dass es für Deutschland noch keine offizielle Vorgehensweise gibt. Da es sich jedoch um eine EU-Verordnung handelt, ist davon auszugehen, dass eine ähnliche, wenn nicht sogar identische Mitteilung der DEHSt folgen wird.


Wie sollen CBAM-Berichtspflichtige vorgehen, wenn die tatsächlichen Emissionsdaten nicht vorliegen bzw. nicht ermittelt werden können?

Wenn CBAM-Berichtspflichtige keine tatsächlichen Emissionsdaten von ihren Lieferanten oder Herstellern erhalten, müssen sie zur Vermeidung von Sanktionen nachweisen, dass alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Emissionsdaten zu erhalten. Im CBAM-Übergangsregister kann das Feld „Additional Information“ genutzt werden, um Begründungen und Belege für die unternommenen Schritte zur Erlangung von Emissionsdaten von Lieferanten oder Herstellern beizufügen. In diesem Fall ist als CO2-Menge „0“ einzutragen. Bitte geben Sie keine Standardwerte oder sonstige fiktive Werte an.

Auf der Seite des BMF finden Sie außerdem folgenden Hinweis, dass ab dem CBAM-Bericht für das 3. Quartal bis zum Ende der Übergangsphase die Verwendung von Standardwerten nicht mehr möglich ist.


Aktualisierte FAQ der EU-Kommission

Die aktualisierte Version der FAQ ist nun verfügbar. Sie kann über die CBAM-Seite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden.

Die aktualisierten und neu hinzugekommenen Fragen & Antworten sind von der EU bereits gekennzeichnet. Ein Blick in das Dokument lohnt sich auf jeden Fall, da einige neue Informationen hinzugekommen sind.

Unter Punkt 74 wird beschrieben, dass die Meldepflichtigen verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der CBAM-Berichte sind. Sie haften für Fehler und können bestraft werden, wenn sie ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder die notwendigen Schritte zur Korrektur nicht unternehmen. Eine detaillierte Mitteilung soll bald auf der CBAM-Website der Kommission veröffentlicht werden.


Update | 02.08.2024

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat kürzlich klargestellt, wie zu verfahren ist, wenn keine tatsächlichen Emissionen vorliegen und somit keine Emissionsdaten gemeldet werden können. Es sind weiterhin die bekannten Standardwerte zu melden. Zusätzlich ist das Feld "Zusätzliche Informationen" auszufüllen, um den Grund für das Fehlen von Ist-Daten zu erläutern. In diesem Feld sind die unternommenen Schritte detailliert zu beschreiben und entsprechende Nachweise beizufügen, die die Bemühungen zur Erlangung der Emissionsdaten aus dem Drittland dokumentieren.

Vorgehen DE

Wieso man hier ein abweichendes Vorgehen als z.B. Österreich einschlägt, ist nicht nachvollziehbar. Dies erschwert insbesondere die Berichterstattung von Unternehmen, die CBAM-Berichte in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten abgeben müssen.


CBAM sagt Ihnen noch nichts oder Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung der CBAM-Berichte?

Seit Juli 2024 sind wir Kooperationspartner der kolum GmbH (kolum.earth).

Mit kolum können Sie alles zum Thema CBAM an einem Ort verwalten. Klassifizieren Sie automatisiert Ihre Importe, erhalten Sie Emissionsdaten von Ihren Herstellern und erstellen Sie vierteljährlich Ihre CBAM-Berichte.

Anfragen gerne an uns.

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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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31.07.2024 |
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Der Aha-Effekt in Unternehmen: Wenn Abteilungen sich austauschen

In der dynamischen Welt der Geschäftsprozesse ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Beteiligten ein umfassendes Verständnis für die verschiedenen Aspekte der …

Der Aha-Effekt in Unternehmen: Wenn Abteilungen sich austauschen

In der dynamischen Welt der Geschäftsprozesse ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Beteiligten ein umfassendes Verständnis für die verschiedenen Aspekte der Geschäftstätigkeit entwickeln. Gerade bei komplexen Themen wie dem Zoll ist der bereichsübergreifende Austausch nicht nur immens wichtig, sondern kann auch zu wertvollen Einsichten und einem signifikanten Aha-Effekt führen. Diesen Effekt erleben wir regelmäßig bei unseren Zollprozessanalysen, bei denen wir uns mit Mitarbeitenden aus allen Abteilungen, die mit Zollthemen in Berührung kommen, einen ganzen Tag lang einschließen, um die Prozesse zu erarbeiten. Dabei entsteht plötzlich ein Verständnis für die Perspektiven und Herausforderungen der jeweils anderen Abteilung.


Ein typisches Szenario

Ein herausragendes Beispiel für den Aha-Effekt unserer Zollprozessanalysen ist die plötzliche Erkenntnis der Einkaufsabteilung über die Bedeutung von Lieferantenerklärungen.

Die Einkaufsabteilung ist dafür verantwortlich, Lieferantenerklärungen einzuholen, zu prüfen und zu archivieren. Diese Aufgabe wird oft als Routine- und Verwaltungsarbeit angesehen, die viel Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt. Das Einkaufspersonal fragt sich vielleicht, warum diese Dokumente so wichtig sind und warum sie jedes Jahr in großem Umfang gesammelt werden müssen.

Der Aha-Effekt

Im Rahmen einer unserer Zollprozessanalysen, an der Vertreter aller relevanten Abteilungen teilnehmen, werden alle Prozesse rund um den präferenziellen Warenursprung besprochen und erläutert. Dabei wird auch geklärt, welche Informationen z.B. die Zollabteilung für ihre eigenen Präferenzkalkulationen benötigt. Diese Kalkulationen sind notwendig, um auch gegenüber den eigenen Kunden Präferenzerklärungen, z.B. als Ursprungserklärung auf der Rechnung, als Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder als eigene Lieferantenerklärung ausstellen zu können. Die Ausstellung dieser Dokumente ist notwendig, damit z.B. der eigene Kunde im Drittland die Ware zollbegünstigt einführen kann.

Der Einkauf versteht nun, dass seine Arbeit einen direkten Einfluss auf die Effizienz der gesamten Lieferkette und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens hat. Dieses Bewusstsein führt zu einem erhöhten Verantwortungsbewusstsein und einer gesteigerten Motivation, die Aufgaben gewissenhaft und sorgfältig zu erledigen.


Fazit

Der Aha-Effekt dieser intensiven Prozessanalysen hat weitreichende positive Auswirkungen auf die Zusammenarbeit im Unternehmen. Durch abteilungsübergreifenden Austausch:

  • Erkennen Mitarbeitende die Komplexität der Aufgaben und Herausforderungen der anderen Abteilungen.
  • Entwickeln sie ein besseres Verständnis für die Auswirkungen ihrer eigenen Arbeit auf den Gesamtprozess.
  • Fördern sie eine Kultur der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Respekts.

Diese Erkenntnisse tragen wesentlich zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der unternehmensinternen Abläufe bei. Unternehmen, die solche bereichsübergreifenden Workshops und Analysen regelmäßig durchführen, profitieren von einem harmonischeren und produktiveren Arbeitsumfeld.

Der bereichsübergreifende Austausch, wie wir ihn bei unseren Zollprozessanalysen erleben, ist ein unverzichtbares Instrument, um das Verständnis und die Zusammenarbeit innerhalb eines Unternehmens zu fördern. Der daraus resultierende Aha-Effekt trägt dazu bei, dass die Mitarbeitenden ihre Rollen und Verantwortlichkeiten besser verstehen und gemeinsam an der Optimierung der Prozesse arbeiten. Dies führt nicht nur zu effizienteren Abläufen, sondern stärkt auch den Zusammenhalt und die Kommunikation im Unternehmen.

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Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihr Unternehmen auf den Weg zu effizienteren und gesetzeskonformen Zollprozessen zu bringen. Steigern Sie Ihre Effizienz, minimieren Sie Ihre Risiken und bleiben Sie wettbewerbsfähig!

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31.07.2024 |
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Die neue F-Gas-Verordnung: Ein entscheidender Schritt für den Klimaschutz und ihre Auswirkungen auf die Zollabfertigung

In einer Zeit, in der der Klimawandel immer stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt, hat die Europäische Union einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz der Umwelt und …

In einer Zeit, in der der Klimawandel immer stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt, hat die Europäische Union einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung der globalen Erwärmung unternommen. Mit der neuen F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 tritt eine wichtige Regelung in Kraft, die weitreichende Auswirkungen auf zahlreiche Industriezweige und das tägliche Leben haben wird.


Was sind F-Gase?

F-Gase oder fluorierte Treibhausgase sind künstlich hergestellte Chemikalien, die vor allem in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie in der Industrie als Treibmittel, Lösungsmittel und Isoliergase verwendet werden. Diese Gase haben ein hohes Treibhauspotenzial und tragen erheblich zur globalen Erwärmung bei, wenn sie in die Atmosphäre gelangen. Die bekanntesten F-Gase sind teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6).

Die Ziele der neuen F-Gas-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/573 hat zum Ziel, die Emissionen von F-Gasen bis 2030 um zwei Drittel gegenüber 2014 zu reduzieren. Dies soll vor allem durch eine schrittweise Reduzierung der Verwendung und des Inverkehrbringens dieser Gase erreicht werden. Die neue Verordnung sieht daher strenge Maßnahmen und Vorschriften vor, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Verbraucher auf umweltfreundlichere Alternativen umsteigen.


Wichtige Änderungen und Maßnahmen

Die neue F-Gas-Verordnung bringt einige wesentliche Änderungen mit sich, u.a:

  • Schrittweise Reduzierung von HFKW: Die Verordnung legt fest, dass die Menge an HFKW, die in der EU in Verkehr gebracht werden darf, bis 2030 schrittweise reduziert wird. Dies wird durch ein Quotensystem gesteuert, das die verfügbaren Mengen jährlich reduziert.
  • Verbot bestimmter Anwendungen: Einige Anwendungen von F-Gasen werden vollständig verboten. Dazu gehören beispielsweise Kühlanlagen in Supermärkten oder Klimaanlagen in Fahrzeugen, die bestimmte HFKW enthalten.
  • Leckagekontrollen und Wartung: Betreiber von Anlagen, die F-Gase enthalten, sind verpflichtet, regelmäßige Leckagekontrollen durchzuführen und sicherzustellen, dass etwaige Leckagen schnell und wirksam behoben werden. Dadurch soll verhindert werden, dass F-Gase in die Atmosphäre entweichen.
  • Schulung und Zertifizierung: Fachleute, die mit F-Gasen arbeiten, müssen speziell geschult und zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten und die Umweltstandards kennen und anwenden.

Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher

Für die Unternehmen bedeutet die neue Verordnung, dass sie ihre bestehenden Systeme und Anlagen überprüfen und gegebenenfalls auf umweltfreundlichere Alternativen umstellen müssen. Dies kann zunächst mit Investitionskosten verbunden sein, bietet aber langfristig Vorteile durch höhere Energieeffizienz und niedrigere Betriebskosten. Die Hersteller von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen sind aufgefordert, innovative Lösungen zu entwickeln, die ohne F-Gase auskommen oder mit wesentlich geringeren Mengen auskommen.

Auch für die Verbraucher können sich Veränderungen ergeben, insbesondere bei der Auswahl neuer Geräte oder bei der Wartung bestehender Anlagen. Es ist zu erwarten, dass die Preise für umweltfreundlichere Technologien anfangs höher sein werden, aber diese Investitionen werden durch Einsparungen bei den Energiekosten und einen geringeren ökologischen Fußabdruck ausgeglichen.


Auswirkungen der F-Gas-Verordnung auf die Zollabfertigung

Einführer von Produkten, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten, stehen bei der Zollabfertigung im Zusammenhang mit der neuen F-Gas-Verordnung vor mehreren Hürden.

  • Registrierung im F-Gas-Portal: Einführer müssen sich im F-Gas-Portal der Europäischen Union registrieren. Dies ist erforderlich, um eine gültige Genehmigung für die Einfuhr von Produkten, die F-Gase enthalten oder verwenden, zu erhalten. Ohne Registrierung ist der Import solcher Produkte nicht erlaubt.
  • Quotenmanagement: Die Einfuhr von F-Gasen unterliegt Quotenbeschränkungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über ausreichende Quoten verfügen, um die geplanten Mengen importieren zu können. Diese Quoten werden jährlich zugeteilt und sind begrenzt, was eine sorgfältige Planung und Verwaltung erfordert.
  • Dokumentationspflichten: Einführer müssen detaillierte Aufzeichnungen über die eingeführten Mengen an F-Gasen führen und diese Daten regelmäßig an die zuständigen Behörden melden. Dies umfasst sowohl die Menge der eingeführten Gase als auch deren Verwendungszweck.
  • Zollanmeldungen: Bei der Zollabfertigung muss anhand von Codierungen deutlich gemacht werden, dass die eingeführten Waren F-Gase enthalten. Dies erfordert eine genaue Kenntnis der Zolltarifnummern und eine korrekte Deklaration der Waren.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen und Verzögerungen bei der Einfuhr zu vermeiden. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und gegebenenfalls externe Beratung in Anspruch nehmen, um die komplexen Regelungen der F-Gase-Verordnung vollständig zu verstehen und umzusetzen.


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31.07.2024 |
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Die Zukunft der Zollprozesse: Moderne Technologien im Einsatz

Im Zeitalter der Globalisierung sind effiziente Zollprozesse für den internationalen Handel von entscheidender Bedeutung. Innovative Technologien bieten enorme Möglichkeiten, die …

Im Zeitalter der Globalisierung sind effiziente Zollprozesse für den internationalen Handel von entscheidender Bedeutung. Innovative Technologien bieten enorme Möglichkeiten, die Zollabwicklung zu optimieren und sowohl Unternehmen als auch Behörden zu unterstützen. In diesem Beitrag beleuchten wir einige dieser Technologien und ihre spezifischen Anwendungen im Zollwesen. Leider muss bei dieser Thematik aktuell noch häufig mit dem Konjunktiv gearbeitet werden.


Künstliche Intelligenz (KI) und Maschinelles Lernen

  • Verbesserte Risikoanalyse: KI und maschinelles Lernen analysieren große Datensätze, um Risikoprofile für Sendungen zu erstellen. Sie identifizieren Muster und Anomalien, die auf potenzielle Risiken hinweisen können, wie etwa ungewöhnliche Liefermengen oder abweichende Handelsmuster.
  • Automatisierte Dokumentenprüfung: KI-gestützte Systeme prüfen Zollformulare und -dokumente automatisch auf ihre Richtigkeit. Ein konkretes Beispiel ist die automatische Prüfung von Rechnungen und Frachtbriefen, bei der Fehler oder fehlende Informationen erkannt und korrigiert werden. Daten aus Dokumenten können automatisiert ausgelesen und in eigene Systeme übernommen werden.
  • Einreihung von Waren in den Zolltarif: Die korrekte zolltarifliche Tarifierung von Waren ist komplex und zeitaufwändig. KI-Systeme analysieren Produktbeschreibungen und technische Daten, um automatisch die richtige Zolltarifnummer zu ermitteln, Fehler zu minimieren und den Prozess zu beschleunigen.Lesen Sie mehr zu diesem Thema und zu unserer Kooperation mit traide.AI in unserem Blogbeitrag.
  • Exportkontrollrechtliche Klassifizierung: KI hilft auch bei der exportkontrollrechtlichen Einstufung von Gütern, indem Produktspezifikationen mit aktuellen Vorschriften und Güterlisten abgeglichen werden. Auf diese Weise kann festgestellt werden, ob bestimmte Güter Ausfuhrbeschränkungen unterliegen.

Blockchain-Technologie

  • Sichere und transparente Transaktionen: Blockchain bietet eine sichere, unveränderliche Aufzeichnung von Transaktionen. Jedes Zollereignis, wie die Freigabe von Waren oder die Zahlung von Zöllen, kann in einer Blockchain festgehalten werden, wodurch eine transparente und nachvollziehbare Transaktionshistorie entsteht.
  • Echtzeit-Verfolgung und Smart Contracts: Mit Smart Contracts auf der Blockchain können vordefinierte Aktionen automatisch ausgeführt werden, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Beispielsweise kann eine Sendung automatisch freigegeben werden, sobald die Zahlung bestätigt wurde und alle erforderlichen Dokumente vorliegen.

Internet der Dinge (IoT)

  • Überwachung in Echtzeit: IoT-Sensoren in Containern oder Verpackungen erfassen Echtzeitdaten zu Position, Temperatur, Feuchtigkeit und Erschütterungen. Dies ist besonders nützlich für temperaturempfindliche Güter wie Pharmazeutika, um sicherzustellen, dass sie unter optimalen Bedingungen transportiert werden.
  • Automatisierte Grenzkontrollen: Mit IoT-Geräten ausgestattete Fahrzeuge und Container können beim Passieren von Grenzkontrollstellen automatisch identifiziert und überprüft werden. RFID-Tags übermitteln relevante Informationen direkt an Unternehmen oder Zollbehörden und beschleunigen so den Abfertigungsprozess.

Big Data und Datenanalyse

  • Fundierte Entscheidungsfindung: Big Data ermöglicht es Unternehmen und Zollbehörden, Entscheidungen auf der Grundlage umfangreicher Datenanalysen zu treffen.
  • Erkennung und Prävention von Risiken: Datenanalyse hilft, Trends und Muster zu erkennen, die auf potenzielle Verstöße hinweisen. Durch die Analyse historischer Handelsdaten können beispielsweise potenzielle Fehler vorhergesagt und proaktive Maßnahmen ergriffen werden.

Automatisierte Zollabfertigungssysteme und Schnittstellen

  • Automatisierte Datenverarbeitung: Automatisierte Systeme können große Mengen an Zollinformationen schnell und genau verarbeiten. Dies umfasst die Erfassung, Validierung und Übertragung von Daten aus verschiedenen Quellen wie Lieferpapieren, Handelsrechnungen und Transportdokumenten. Dadurch kann der manuelle Aufwand erheblich reduziert werden.
  • Integration mit ERP-Systemen: Durch die nahtlose Integration von Zollabfertigungssystemen mit ERP-Systemen können Logistik- und Zollprozesse automatisiert und effizienter gestaltet werden. Informationen wie Zolltarifnummern, Warenbeschreibungen und Lieferdaten werden automatisch aus dem ERP-System übernommen und in die Zollanmeldung integriert. Dies reduziert das Risiko von Eingabefehlern und beschleunigt den Abfertigungsprozess.

Fazit

Moderne Technologien bieten zahlreiche Vorteile in der Zollabwicklung, von der Steigerung der Effizienz und Sicherheit bis hin zur Senkung von Kosten und Risiken. Unternehmen, die frühzeitig auf diese Technologien setzen, können sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und ihre Position im internationalen Handel stärken. Der richtige Zeitpunkt, um die Möglichkeiten der Digitalisierung voll auszuschöpfen und die Zukunft der Zollabwicklung aktiv mitzugestalten, ist jetzt!


Denk mal drüber nach...

Stammdaten sind für die Digitalisierung von zentraler Bedeutung, da sie grundlegende Informationen über Kunden, Produkte, Lieferanten und andere Geschäftsobjekte enthalten. Diese Daten sind entscheidend für die Automatisierung von Prozessen, die Integration von Systemen und die Analyse von Geschäftsaktivitäten. Ohne genaue und aktuelle Stammdaten können digitale Initiativen nicht erfolgreich umgesetzt werden, da sie ansonsten auf unzuverlässigen und unvollständigen Informationen basieren.

Allerdings können Technologien wie Künstliche Intelligenz auch verwendet werden, um Datenqualitätsprobleme zu erkennen und zu beheben, indem sie Auffälligkeiten und Muster identifizieren, die auf fehlerhafte oder veraltete Daten hinweisen und diese ggf. sogar mit vorliegenden Informationen aus Dokumenten ausbessern.


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31.07.2024 |
Lesezeit

Wer ist eigentlich OLAF?

Der Schutz des EU-Haushalts vor Betrug und Missbrauch ist von entscheidender Bedeutung. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) spielt dabei eine zentrale Rolle. Der …

Einblicke in OLAF: Der Hüter des EU-Haushalts

Der Schutz des EU-Haushalts vor Betrug und Missbrauch ist von entscheidender Bedeutung. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) spielt dabei eine zentrale Rolle. Der OLAF-Bericht 2023 zeigt eindrucksvoll, wie das Amt durch seine Arbeit bedeutende Erfolge erzielt hat. Mit einem umfassenden Ansatz verfolgt OLAF seine Mission: Betrug aufdecken, untersuchen und verhindern.


OLAFs Erfolge in 2023

Dem aktuellen Bericht zufolge hat OLAF mehr als 1,2 Milliarden Euro an betrügerisch verwendeten EU-Geldern aufgedeckt. Davon wurden mehr als 1 Milliarde Euro wieder eingezogen und weitere 209 Millionen Euro vor unrechtmäßiger Verwendung geschützt. Insgesamt hat das OLAF 265 Untersuchungen abgeschlossen und 190 neue Untersuchungen eingeleitet. Darüber hinaus wurden 79 Fälle möglicher Straftaten an die Europäische Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Quelle: OLAF report 2023

Vielseitige Aufgaben und Zusammenarbeit

OLAF untersucht nicht nur Betrug und Korruption, sondern auch schwerwiegendes Fehlverhalten innerhalb der EU-Institutionen. Bei der Aufdeckung und Bekämpfung komplexer Betrugsmuster arbeitet das Amt eng mit nationalen und internationalen Partnern zusammen. Ein Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit ist die Aufdeckung von Schmuggel und Fälschungen, wie die Beschlagnahmung von gefälschten Arzneimitteln und illegalen Alkoholika.


Prävention und strategische Initiativen

Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des OLAF ist die Betrugsprävention. Dazu entwickelt das Amt laufend neue Strategien, um sich verändernde Betrugsmuster zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Das OLAF unterstützt die Europäische Kommission auch bei der Umsetzung von handelspolitischen Schutzmaßnahmen und Sanktionen, insbesondere im Zusammenhang mit der Unterstützung der Ukraine.


25 Jahre OLAF

Im Jahr 2024 feiert OLAF sein 25-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung im Jahr 1999 hat das Amt Tausende von Untersuchungen durchgeführt und Milliarden von Euro geschützt. Diese langjährige Erfahrung macht OLAF zu einem unverzichtbaren Akteur im europäischen Kampf gegen Betrug.


Meldung von Betrugsverdachtsfällen

Bürger und Institutionen können OLAF anonym und in einer der 24 EU-Amtssprachen einen Betrugsverdacht melden. Diese Meldungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Verhütung von Betrug.

Vorgehen bei Meldung von Fällen

Fazit

Der OLAF-Bericht 2023 unterstreicht die wichtige Rolle des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung. Mit der Wiedereinziehung und dem Schutz von EU-Mitteln in Milliardenhöhe trägt OLAF entscheidend zum finanziellen Schutz der EU bei. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung seiner Strategien und die enge Zusammenarbeit mit seinen Partnern bleibt OLAF ein zentraler Akteur im europäischen Betrugsbekämpfungssystem.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten und Erfolgen des OLAF finden Sie auf der offiziellen Website des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung.


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15.07.2024 |
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Ausweitung der Sanktionen gegen Belarus

Die EU hat ihre Sanktionen gegen Belarus verschärft. Insbesondere mit der Erweiterung der Embargoverordnung um Artikel 8g und der Verordnung (EU) 2024/1865 vom 29.06.2024 hat die …

Die EU hat ihre Sanktionen gegen Belarus verschärft.

Insbesondere mit der Erweiterung der Embargoverordnung um Artikel 8g und der Verordnung (EU) 2024/1865 vom 29.06.2024 hat die EU deutlich gemacht, dass sie gegen die anhaltenden Verstöße Belarus vorgeht. Diese Regelungen wurden aus dem Russland-Embargo übernommen und sollen nun auch analog dazu für Belarus umgesetzt werden.

Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den neuen Regelungen und was Ihr Unternehmen beachten muss.

Hintergrund der Sanktionen

Die neuen Sanktionen resultieren aus der Unterstützung Weißrusslands für Russland im Krieg gegen die Ukraine. Belarus wird als „Werkzeug“ benutzt, um die bestehenden Sanktionen gegen Russland zu umgehen. Die EU reagiert mit zusätzlichen Maßnahmen, um den Druck auf die belarussische Wirtschaft zu erhöhen und die Umgehung der Sanktionen zu verhindern.

Weitere Informationen findet man auf den Seiten des BAFAs.


Was ist neu?

  • Liefer- und Exportbeschränkungen: Bei Lieferungen und Exporten von Gütern, die in den Anhängen XVI, XVII und XXVII der Verordnung (EU) 2024/1865 sowie der Liste XXX und Anhang I der Verordnung (EU) 258/2012 aufgeführt sind, müssen Exporteure vertraglich sicherstellen, dass diese Güter nicht nach Belarus wiederausgeführt werden bzw. dort verwendet werden.
  • Abhilfemaßnahmen: Exporteure sind verpflichtet, mit ihren ausländischen Vertragspartnern Maßnahmen zu vereinbaren, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen greifen.
  • Meldepflicht: Im Falle eines Verstoßes durch Partner im Drittland müssen Exporteure die zuständige Behörde unverzüglich informieren. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Was müssen Unternehmen beachten?

  • Prüfung von Ausfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen: Überprüfen Sie, ob Ihre Güter von den neuen Bestimmungen betroffen sind.
  • Verbot von Dienstleistungen: Dienstleistungen wie Wirtschaftsprüfungen, Rechtsberatungen uvm., wenn diese im Namen oder im Auftrag der Republik Belarus, deren öffentlichen Stellen, Agenturen oder Unternehmen erbracht werden
  • Beförderungsverbot: Belarussische Transportunternehmen, die zu mindestens 25% im belarussischen Eigentum stehen, dürfen keine Beförderungen mehr durchführen.

Unser Tipp!

Die neuen Sanktionen machen deutlich, dass die EU entschlossen ist, auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren. Beobachten Sie die Entwicklungen genau, um rechtzeitig Maßnahmen für Ihr Unternehmen ergreifen zu können. Halten Sie sich über Änderungen auf dem Laufenden und überprüfen Sie Ihre Verträge und Geschäftsbeziehungen sorgfältig, um mögliche Verstöße zu vermeiden.

Bleiben Sie informiert und handeln Sie proaktiv, um Ihre Geschäftsbeziehungen und -abläufe zu schützen.


Sie haben Fragen zu exportkontrollrechtlichen Themen und Herausforderungen?

Wir bieten Ihnen einen kostenlosen, unverbindlichen Abstimmungstermin an Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation zu verstehen und die bestmögliche Lösung zu erarbeiten.

Schreiben Sie uns gerne Ihre Anforderungen.

Sie können auch gerne einen Blick in unser Schulungsprogramm werfen. Wir haben für jeden eine passende Schulung.


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Autor: Björn Morzineck - Senior Consultant Zoll

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