Zollgebiet der Union
Das Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ist das Herzstück des europäischen Binnenmarktes und einer der Grundpfeiler der Handelsgemeinschaft. Hier gelten einheitliche Zollgesetze und -vorschriften, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind. Für Unternehmen bedeutet dies, dass innerhalb dieses Zollgebietes Unionswaren ohne zusätzliche Zölle oder mengenmäßige Beschränkungen frei verkehren können.
Was gehört zum Zollgebiet der Union?
Das Zollgebiet der Union umfasst die Gebiete aller EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahmen von Zollausschlussgebieten) sowie einige weitere Gebiete aufgrund besonderer Abkommen (z.B. Monaco und Zypern). Das Zollgebiet umfasst dabei das Land, die Küstenmeere, die inneren Gewässer sowie den Luftraum der beteiligten Gebiete.