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Zollausschlussgebiete

In der Europäischen Union gibt es geographische Gebiete, die zwar politisch zum Staatsgebiet der EU gehören, für die aber besondere Zoll- und Steuerregelungen gelten. Man unterscheidet zwischen Zollausschlussgebieten und Steuerausschlussgebieten.


Was sind Zollausschlussgebiete?

Zollausschlussgebiete sind Gebiete innerhalb der EU, die aber vom Zollgebiet der EU ausgenommen sind.Das bedeutet, dass die allgemeinen Zollvorschriften der Europäischen Union für diese Gebiete nicht gelten.

Importe und Exporte in und aus diesen Gebieten werden daher zollrechtlich wie Drittlandssendungen behandelt, als kämen sie aus einem Land außerhalb der EU.

Aktuell bestehen folgende Zollausschlussgebiete:

  • Büsingen
  • Helgoland
  • die Inselgruppe Färöer
  • Grönland
  • Saint Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Saint-Barthélemy
  • Livigno
  • Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten
  • Ceuta und Melilla und
  • der nördliche (türkische) Teil Zyperns
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