Nachforschungsersuchen (Follow-Up-Verfahren)
Das zollrechtliches Nachforschungsersuchen (sog. Follow-Up-Verfahren) nach Artikel 335 UZK-IA wird zollseitig eingeleitet , um den Verbleib von Waren zu klären, die in ein Ausfuhrverfahren überführt wurden, dieses allerdings nicht zeitnah mit Hilfe eines Ausgangsvermerkes erledigt wurde.