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Ausgangsvermerk (AGV)

Der Ausgangsvermerk (AGV) ist ein amtliches Dokument zum Nachweis der erfolgten Ausfuhr einer Ware aus der Europäischen Union. Er bestätigt, dass das zollrechtliche Ausfuhrverfahren ordnungsgemäß beendet wurde.
In der Regel wird der Ausgangsvermerk elektronisch zur Verfügung gestellt, wenn die angemeldeten Waren das Zollgebiet der Europäischen Union verlassen haben.


Der Ausgangsvermerk als Nachweis für Finanzbehörden

Für Unternehmen ist der Ausgangsvermerk ein wesentlicher Bestandteil der Nachweisführung gegenüber den Finanzbehörden, um die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen in Anspruch nehmen zu können. Ohne Ausgangsvermerk gilt die Ausfuhr steuerlich als nicht beendet, was zu Steuernachforderungen führen kann.


Fehlender Ausgangsvermerk?

Sollte ein zollrechtliches Ausfuhrverfahren nicht ordnungsgemäß beendet worden sein, besteht die Möglichkeit der nachträglichen Erledigung mit Hilfe von Alternativnachweisen im Nachforschungsersuchen (sog. Follow-Up-Verfahren).

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