Von AGG bis Nullbescheid – BAFA-Genehmigungen verständlich erklärt
Description
Die Exportkontrolle ist ein zentrales Instrument zur Sicherung außenwirtschaftlicher Interessen und zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen. Unternehmen, die international tätig sind, stehen regelmäßig vor der Herausforderung, genehmigungspflichtige Güter korrekt zu identifizieren und die entsprechenden Verfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rechtskonform umzusetzen.
Diese Schulung bietet Ihnen einen strukturierten Überblick über die verschiedenen Genehmigungsarten, die im Rahmen der deutschen und europäischen Exportkontrolle zur Verfügung stehen. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen kennen, erhalten praxisnahe Einblicke in die Antragstellung über das ELAN-K2-Portal und erfahren, wie Sie Codierungen und Qualifikatoren korrekt anwenden.
Content
- Genehmigungsarten beim BAFA
- Einzelausfuhrgenehmigung
Für einen konkreten Vorgang, hoher Aufwand, Antrag über ELAN-K2 - Allgemeine Genehmigungen (AGG)
EU-AGGs (EU001–EU008) und nationale AGGs (Nr. 12–41) für bestimmte Güter und Länder - Höchstbetragsgenehmigung
Lieferungen bis zu einem festgelegten Betrag an einen bestimmten Empfänger - Sammelausfuhrgenehmigung
Für zuverlässige Ausführer, auch für Dual-Use- und Rüstungsgüter - Nullbescheid
Bescheinigung, dass keine Genehmigungspflicht besteht
- Einzelausfuhrgenehmigung
- Endverbleibserklärung (EVE / EUC)
- Inhalte und Anforderungen
- Unterschied zwischen privater und amtlicher EVE
- Bedeutung für die Genehmigungsprüfung
- Elektronische Anmeldung und Abschreibung
- Codierungen und Qualifikatoren (z. B. 3LLD/NB, X070/DES)
- Besonderheiten bei Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz
- ELAN-K2 Portal
- Antragstellung für Genehmigungen, Nullbescheide, Voranfragen
- Meldepflichten bei Nutzung von AGGs
- Übersicht über Funktionen und Formulare