23.05.2025 | reading time


Tipps für die korrekte Einreihung von Waren in den Zolltarif

Tipps für die korrekte Einreihung von Waren in den Zolltarif

Die korrekte Einreihung von Waren in den Zolltarif ist ein zentraler Bestandteil jeder zollrechtlichen Abwicklung. Sie entscheidet über Zollsätze, Verbote, Genehmigungspflichten und hat Einfluss auf mögliche Handelserleichterungen wie Zollpräferenzen. Fehler bei der Tarifierung können somit nicht nur zu finanziellen Nachteilen, sondern auch zu empfindlichen Sanktionen und Lieferverzögerungen führen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen praxisnahe Tipps sowie häufige Fehlerquellen, die Sie unbedingt vermeiden sollten.


Warum ist die zolltarifliche Einreihung so wichtig?

Die zolltarifliche Einreihung ordnet jeder Ware eine Codenummer zu. Diese basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation, welches durch die Kombinierte Nomenklatur (KN) sowie den TARIC ergänzt wird.


10 Tipps für die korrekte Einreihung Ihrer Waren

  • Nutzen Sie die Allgemeinen Vorschriften (AV1 bis AV6) zur Einreihung

    Die ersten sechs Stellen jeder Warennummer basieren auf dem internationalen Harmonisierten System (HS). Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften zur Auslegung des Zolltarifs (AV). Diese Vorschriften helfen dabei, auch komplexe Waren systematisch richtig einzureihen.

  • Beschreiben Sie Ihre Waren möglichst exakt

    Je genauer die technische Warenbeschreibung ist, desto einfacher und sicherer gelingt die Tarifierung. Wichtige Angaben sind unter anderem:

    • Handelsübliche Bezeichnung
    • Materialzusammensetzung
    • Funktion und Verwendungszweck
    • Bauart oder Herstellungsverfahren

    Erwägen Sie den Einsatz technischer Hilfsmittel, beispielsweise künstlicher Intelligenz? Ermitteln Sie im Zweifel lieber zu viele als zu wenige Informationen zur Ware.

  • Übernehmen Sie nicht ungeprüft die Tarifierung Ihrer Lieferanten

    Viele Unternehmen verlassen sich auf die im Lieferschein oder in der Proformarechnung angegebenen Warennummern. Doch diese sind nicht zwingend korrekt und auch nicht rechtsverbindlich. Prüfen Sie deshalb jede Tarifierung selbstständig, insbesondere bei Importen aus Drittländern, und übernehmen Sie sie nur nach eigener Bewertung.

  • Nutzen Sie unterstützende Tools

    Zur Unterstützung der Tarifierung können Sie folgende Tools verwenden:

    • EZT-online (Elektronischer Zolltarif)
    • TARIC (EU-Tarifdatenbank)
    • Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
    KI-gestützte Tarifierungslösungen

    Darüber hinaus können KI-gestützte Tarifierungslösungen unterstützend eingesetzt werden. In diese Tools können alle vorliegenden Informationen eingegeben werden, um einerseits erheblichen Zeitaufwand und weitere technische Überprüfungen zu sparen und andererseits mehr Sicherheit in der Tarifierung zu erreichen.

    Kooperation mit Traide AI & kostenfreier Testzugang

    Wir sind stolz darauf in dieser wichtigen Thematik mit dem Unternehmen Traide AI zusammenzuarbeiten.

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  • Lesen Sie die Anmerkungen und Erläuterungen

    Haben Sie die Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 gelesen? Dann wissen Sie auch, dass die rechtlichen Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln des Zolltarifs verbindlich sind und oft entscheidend für die korrekte Einreihung. Sie müssen daher immer gelesen und beachtet werden.

    Ebenso helfen die Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS-Erläuterungen) sowie die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN-Erläuterungen) sowie gerichtliche Entscheidungen bei der Auslegung. Sie liefern Klarstellungen, Abgrenzungen und Beispiele aus der Praxis.

  • Verinnerlichen Sie den Grundsatz „Zweck vor Stoff“

    Ein häufiger Fehler ist es, bei der Einreihung nur auf das Material zu achten. Oft ist jedoch die Funktion bzw. der Verwendungszweck entscheidender. So kann ein Kunststoffartikel je nach Funktion beispielsweise als Haushaltsartikel, Maschinenbauteil oder medizinisches Produkt eingereiht werden. Die richtige Einreihung erfordert daher eine ganzheitliche Betrachtung. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass mit zunehmender Bearbeitungstiefe einer Ware die Funktion bei der Entscheidungsfindung immer wichtiger wird.

  • Ziehen Sie verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) in Erwägung

    Wenn Sie sich bei der Einreihung nicht sicher sind, können Sie beim zuständigen Hauptzollamt eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen. Diese ist drei Jahre lang gültig und für Sie als Unternehmen sowie für die Zollbehörden rechtlich bindend.

    EBTI-Datenbank

    Selbst wenn Sie keine vZTA beantragen möchten, können Sie sich in der Datenbank aller verbindlicher Zolltarifauskünfte (EBTI) der Europäischen Kommission ausführlich nach einer Lösung umsehen. Diese Entscheidungen sind für Ihr Unternehmen zwar nicht rechtlich bindend, können Ihnen aber möglicherweise entscheidende Hinweise zur korrekten Einreihung geben.

  • Berücksichtigen Sie besondere Regelungen

    In den Allgemeinen Vorschriften AV2 bis AV5 werden besondere Vorschriften zum Umgang mit unvollständigen oder zerlegten Waren, Sets und Warenzusammenstellungen aber auch für Behältnisse und Verpackungen geregelt.

  • Beachten Sie aktuelle Änderungen

    Der Zolltarif ist kein statisches Werk. Immer wieder gibt es zahlreiche Änderungen durch:

    • neue Versionen des harmonisierten Systems (alle 5 Jahre)
    • Anpassungen an der Kombinierten Nomenklatur (jährlich)
    • Unterjährigen Anpassungen (z.B. aufgrund neuer Zusatzzölle)
    • Gerichtsurteile (z.B. des EuGH)
  • Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung nachvollziehbar

    Dokumentieren Sie intern, wie das Ergebnis der Tarifierung zustande kam, und fügen Sie die Klassifizierungslogik, die Produktbeschreibung, die Datenblätter und ggf. Gutachten oder vZTA bei. So können Sie Ihre Entscheidung bei einer Betriebsprüfung jederzeit nachvollziehbar darlegen.


Alle Tipps als Guideline hier zum Download


Unsere Schulungen

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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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