
Am 11. Juni 2025 hat das ITZBund die ATLAS-Teilnehmerinformation 0798/25 veröffentlicht. Im Fokus steht ein technisches Problem bei der Einfuhrabwicklung im IT-System ATLAS, das den Warenverkehr mit Teilnehmerstaaten des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) betrifft. Betroffen ist die präferenzbegründende Unterlage „U163“, die derzeit im System nicht zur Gewährung des ermäßigten Zollsatzes führt – obwohl sie unter bestimmten Voraussetzungen dafür qualifiziert wäre.
Was ist die Unterlage „U163“?
Die Unterlage U163 steht für:
"Erklärung auf der Rechnung oder Ursprungserklärung EUR-MED, die durch einen Ausführer auf einer Rechnung erstellt wurde, oder ein anderes Handelsdokument für einen Gesamtwert von Ursprungswaren von höchstens 6000 EUR"
Diese Erklärung ist insbesondere im Kontext von Sendungen mit geringen Warenwerten relevant und wird von Unternehmen genutzt, um Präferenzzölle beim Import in Anspruch zu nehmen.
Das Problem im ATLAS-System
Im aktuellen Stand des ATLAS-Einfuhrverfahrens wird die Unterlage U163 nicht automatisch als präferenzbegründend anerkannt. Das bedeutet: Selbst wenn alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Zollpräferenz erfüllt sind, gewährt das System keinen reduzierten Zollsatz.
Dies stellt nicht nur eine technische Herausforderung, sondern auch ein operatives Risiko für Importeure dar – insbesondere wenn sie auf Basis bestehender Freihandelsabkommen mit Zollpräferenzen kalkulieren.
Die Lösung: Temporärer Workaround durch Unterlagenkonstellation
Bis zur technischen Umsetzung im ATLAS-Verfahren empfiehlt das ITZBund einen Workaround, mit dem trotz Systemeinschränkung die Zollpräferenz beantragt werden kann.
Folgende Unterlagen müssen gemeinsam angemeldet werden:
- U163 (die tatsächliche Erklärung auf der Rechnung oder Handelsdokument)
- N864 - Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers
- 7HHF (interne Codierung, i. d. R. für zusätzliche Unterlagen oder Prüfhinweise verwendet)
Zudem muss im Positionszusatzfeld der Zollanmeldung ausdrücklich vermerkt werden, dass die U163 die relevante präferenzbegründende Unterlage ist und die Anmeldung auf Grundlage der ATLAS-Info 0798/25 erfolgt.
Beispiel-Formulierung für das Feld „Positionszusatz“:
„Gemäß ATLAS-Info 0798/25 ist U163 als präferenzbegründende Unterlage zu berücksichtigen.“
Fazit: Überprüfen Sie Ihre Steuerbescheide
Die ATLAS-Info 0798/2025 zeigt einmal mehr, dass technische Umsetzungsdetails im Zollsystem direkte Auswirkungen auf die operative Zollpraxis haben können. Unternehmen, die auf Ursprungspräferenzen setzen, müssen die aktuellen Regelungen genau kennen und bereit sein, kurzfristige Anpassungen vorzunehmen.
Darüber hinaus sollten Unternehmen immer die Steuerbescheide ihrer Einfuhrsendungen überprüfen, da ansonsten Fehler in der Zollanmeldung oder aufgrund von Systemstörungen nicht erkannt werden können!
Zum Nachlesen
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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung