In einer globalisierten Wirtschaft ist die Angabe des Warenursprungs ein zentrales Element für den internationalen Handel. Sie entscheidet über Zölle, Handelsvorteile, Sanktionen und Zugang zu bestimmten Märkten. Doch immer häufiger gerät die Praxis des sogenannten „Ursprungswashings“ in den Fokus (eine bewusste Manipulation oder Verschleierung des tatsächlichen Ursprungs einer Ware).
Was ist Ursprungswashing
Beim Ursprungswashing wird der tatsächliche Ursprung einer Ware verschleiert oder verfälscht. Ziel ist es, die Ware als Produkt eines anderen Landes auszugeben. Meist eines Landes, das unter ein Handelsabkommen fällt, nicht sanktioniert ist oder einen besseren Ruf bezüglich Arbeitsbedingungen oder Nachhaltigkeit genießt.
Dies kann auf verschiedene Weise geschehen:
- Verlagerung einfacher Verarbeitungsschritte in Drittstaaten, um eine neue Ursprungseigenschaft zu begründen (z. B. durch minimalen Zusammenbau).
- Fehlende oder manipulierte Ursprungsnachweise, etwa durch Ursprungszeugnisse oder Lieferantenerklärungen
- Transit über Drittstaaten, um die Lieferkette zu verschleiern (häufig mit Falschangaben in der Zollanmeldung).
- Re-Export über Freihandelszonen
- Minimalverarbeitung in der EU
Welche Branchen können betroffen sein
Branchen, in denen die Herkunft einen Mehrwert oder rechtliche Schutzrechte bietet, sind besonders anfällig für Ursprungs-Washing.
- Mode- und Textilindustrie.
- Lebensmittel- und Getränkeindustrie.
- Kosmetik- und Pflegeprodukte.
- Automobilindustrie.
- Elektronik- und Technikindustrie.
- Möbel- und Holzprodukte.
- Pharma- und Kosmetikbranche.
- Tourismus und regionale Spezialitäten.
- Stahlindustrie.
- Zementindustrie.
- Aluminumindustrie.
- Düngemittelindustrie
- Chemikalienindustrie
Zollrechtliches Ursprungs-Washing
Beschreibt das irreführende oder bewusste Manipulieren der Ursprungseigenschaft von Waren, um von Zollpräferenzen, Freihandelsabkommen oder geringeren Einfuhrabgaben zu profitieren. Das Ziel ist es, Produkte so darzustellen, dass sie den Ursprung in einem bestimmten Land haben, das für den Import günstige Zollregelungen bietet obwohl die eigentliche Herstellung oder der Großteil der Wertschöpfung anderswo stattfand.
Ursprungs-Washing im Kontext von CBAM
Ursprungs-Washing bedeutet hier, dass Unternehmen oder Länder die tatsächliche Herkunft oder den CO₂-Fußabdruck ihrer Produkte falsch darstellen, um CBAM-Kosten zu vermeiden oder zu reduzieren.
Ursprungs-Washing im Kontext der EUDR
Bezeichnet dabei eine Form von Täuschung, bei der Unternehmen oder Lieferanten den wahren Herkunftsort von Rohstoffen oder Produkten verschleiern, um die strengen Anforderungen der EUDR zu umgehen. Durch falsche oder unvollständige Angaben zum Ursprung werden Waren fälschlicherweise als „deforestation-free“ oder aus zulässigen Gebieten stammend deklariert, obwohl sie tatsächlich aus Regionen mit hoher Entwaldungsrate stammen.
Gründe für Ursprungswashing
- Zollvorteile:
Zugang zu Präferenzzöllen durch angebliche Herkunft aus Entwicklungsländern oder Freihandelspartnerstaaten. - Umgehung von Sanktionen:
Etwa bei Waren aus sanktionierten Staaten wie Russland, Iran oder Nordkorea. - Reputationspflege:
Täuschung von Endkunden durch Herkunft aus Ländern mit besseren Standards in Umwelt- oder Arbeitsrecht. - Marktzugang:
Erlangung von Marktzugängen, die Produkten bestimmter Herkunft verwehrt bleiben.
Praxisbeispiele
- Stahlprodukte aus China werden in Malaysia minimal weiterverarbeitet und dann als malaysisches Produkt exportiert, um Antidumpingzölle zu vermeiden.
- Textilien aus Xinjiang gelangen über Drittstaaten wie Vietnam oder Bangladesch in westliche Märkte, um Zwangsarbeitsvorwürfen auszuweichen.
- Halbleitertechnologie aus Russland wird in Nachbarstaaten exportiert und mit neuen Papieren versehen weitervertrieben.
- Textilien „Made in Italy“, obwohl sie hauptsächlich in China produziert wurden.
- Elektronik „Assembled in USA“ – aber die meisten Komponenten sind aus Asien.
- Lebensmittel mit „Made in Germany“ – Rohstoffe aus Nicht-EU-Ländern.
Wie lässt sich Ursprungswashing verhindern?
- Lieferkettentransparenz schaffen:
Dokumentieren Sie Ihre Warenbewegungen, Materialien und Be- bzw. Verarbeitungsprozesse vollständig – vom Ursprungsland bis zur Ausfuhr. - IT-gestützte Ursprungsprüfung nutzen:
Nutzen Sie moderne Zoll- und ERP-Systeme mit integrierter Präferenzkalkulation, um Ursprungsnachweise automatisiert und korrekt zu erstellen. - Mitarbeiterschulungen durchführen:
Sensibilisieren Sie Ihre Einkaufs-, Zoll- und Logistikteams für die Risiken von falschen Ursprungsangaben und Zoll-Compliance. - Regelmäßige Audits und Plausibilitätschecks (intern/durch externe):
interne Kontrollen, besonders bei kritischen Lieferanten oder komplexen Lieferketten, sind essenziell.
Wie erkennt der Zoll Ursprungsmanipulationen
Der Zoll nutzt eine Kombination aus Risikomanagement, statistischen Auswertungen und Hinweisen aus verschiedenen Quellen, um Verdachtsfälle zu identifizieren:
- Unstimmigkeiten in den Ursprungsdokumenten und Zollanmeldungen.
- Auffällige Handelswege oder häufige Nutzung von Freihandelszonen.
- Informationen von Behörden oder Whistleblowern.
- Plausibilitätsprüfungen der Produktions- und Lieferkette.
Die Prüf- und Ermittlungsmaßnahmen des Zoll
Bei einem Verdacht auf Ursprungsmanipulation leitet der Zoll ein Prüfverfahren ein, das folgende Schritte umfasst:
- Dokumentenprüfung:
Der Zoll fordert umfangreiche Nachweise wie Lieferantenerklärungen, Produktionsnachweise und Präferenzkalkulationen an. - Nachprüfung vor Ort:
In schweren Fällen kann eine Kontrolle beim Unternehmen oder Lieferanten erfolgen, um Produktionsprozesse und Warenherkunft zu überprüfen. - Amtshilfe:
Der Zoll arbeitet mit Behörden im Ausland zusammen, um Ursprungsangaben zu verifizieren. - Anhörung des Unternehmens:
Betroffene Unternehmen erhalten die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Risiken für Unternehmen
- Rechtliche Konsequenzen:
Straf- und Bußgeldverfahren, Verlust von Zollprivilegien oder Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. - Reputationsschäden:
Aufdeckung solcher Praktiken kann zu öffentlichem Vertrauensverlust und medialer Kritik führen. - Lieferkettenverantwortung:
Nach dem Lieferkettengesetz (LkSG) müssen Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht auch hinsichtlich Ursprung und Produktionsbedingungen nachkommen. - Nachforderungen:
Zollbehörden können bei Entdeckung zu Unrecht gewährter Präferenzen Nachzahlungen oder Rückforderungen verlangen.
Ausblick: Zunehmende Regulierung erwartet
Mit dem wachsenden Fokus auf Lieferkettentransparenz, Nachhaltigkeit und geopolitische Stabilität steigt der Druck auf Unternehmen, ihren internationalen Warenverkehr regelkonform und nachvollziehbar zu gestalten. Die EU und andere Akteure verschärfen Vorschriften und Kontrollen, u. a. durch digitale Zollverfahren, Sanktionsdurchsetzung und ESG-Standards. Unternehmen sind gut beraten, sich frühzeitig mit dem Thema Ursprungswashing auseinanderzusetzen nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus ethischer Verantwortung.
Korrekte Ursprungserklärung ist Compliance und Verantwortung
Ursprungs-Washing ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Risiko mit weitreichenden Folgen. Wer hier kurzfristige Vorteile sucht, riskiert langfristige finanzielle Verluste, rechtliche Auseinandersetzungen sowie Reputation Schäden. Unternehmen sind gut beraten, das Thema Ursprung als festen Bestandteil ihrer Compliance-Strategie zu verankern und transparent mit ihrer Lieferkette umzugehen.
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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung