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Knowledge & News

Generalverdacht bei WIrtschaftsbeteiligte
11.07.2024 |
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Der Eindruck des Generalverdachts: Wirtschaftsbeteiligte als potenzielle Kriminelle?

Immer wieder entsteht der Eindruck, dass Wirtschaftsbeteiligte von der Zollverwaltung in erster …
Generalverdacht bei WIrtschaftsbeteiligte

Wirtschaftsbeteiligter = potenzieller Straftäter?

Immer wieder entsteht der Eindruck, dass Wirtschaftsbeteiligte von der Zollverwaltung in erster Linie als potenzielle Straftäter betrachtet werden. Dafür gibt es mehrere Gründe, die tief in der Struktur und den Aufgaben der Zollverwaltung verwurzelt sind. Es gibt aber auch zahlreiche Bemühungen und Initiativen, die "Guten" zu unterstützen und ihnen das Zoll-Leben zu erleichtern.


Was sind Gründe für den Generalverdacht?

  • Aufgaben der Zollverwaltung: Eine der Hauptaufgaben der Zollverwaltung ist die Bekämpfung von Schmuggel und Steuerhinterziehung. Diese Aufgaben haben dazu geführt, dass sich die Zollbehörden traditionell in erster Linie auf die Aufdeckung von Verstößen konzentrieren.
  • Risikoanalysen und Kontrollen: Um illegale Aktivitäten zu verhindern, setzt die Zollverwaltung umfangreiche Risikoanalysen ein. Diese Analysen basieren auf einer Vielzahl von Datenpunkten und führen dazu, dass bestimmte Waren, Länder oder Unternehmen häufiger kontrolliert werden. Auch wenn diese Kontrollen notwendig und gerechtfertigt sind, können sie bei den betroffenen Unternehmen den Eindruck eines Generalverdachts erwecken.
  • Mediale Berichterstattung: Auch Medienberichte über spektakuläre Schmuggelfälle oder groß angelegte Zollrazzien tragen zu diesem Eindruck bei. Wenn Unternehmen in den Medien immer wieder mit illegalen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden, verstärkt sich der Eindruck, dass die Zollbehörden Wirtschaftsbeteiligte pauschal als verdächtig betrachten.
  • Bürokratische Hürden: Komplexe und für unerfahrene Wirtschaftsbeteiligte teilweise undurchsichtige Zollvorschriften können den Eindruck erwecken, dass die Zollverwaltung den Handel bewusst erschwert. Unternehmen, die sich mit umfangreichen Prüfungs- und Dokumentationspflichten sowie langwierigen Verfahren konfrontiert sehen, fühlen sich schnell kriminalisiert, auch wenn sie gesetzeskonform handeln wollen.

Generalverdacht bei WIrtschaftsbeteiligte

Vereinfachungen und Unterstützung für "ehrliche" Wirtschaftsbeteiligte

Trotz der großen Herausforderungen, denen sich die Zollverwaltung bei der erfolgreichen Erfüllung ihrer Aufgaben stellen muss, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die "ehrlichen" Unternehmen die Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung erleichtern und sie unterstützen sollen:

  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO): Das AEO-Programm ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der Zollverwaltung, vertrauenswürdige Unternehmen zu unterstützen. Unternehmen, die sich als AEO zertifizieren lassen, profitieren von vereinfachten Zollverfahren, weniger Kontrollen und einer schnelleren Abfertigung ihrer Waren. Die Zertifizierung signalisiert Vertrauenswürdigkeit und Rechtskonformität.Leider sind die Vorteile eines AEO nicht so umfassend, wie es sich die Wirtschaftsbeteiligten wünschen. Im aktuellen und viel diskutierten Entwurf des reformierten Unionszollkodex ist unter anderem eine Weiterentwicklung des AEO zum "Trust & Check Trader" vorgesehen, der den nachweislich gesetzestreuen Wirtschaftsbeteiligten erhebliche Vorteile bringen soll.
  • Zollvereinfachungen: Für Unternehmen, die regelmäßig grenzüberschreitende Geschäfte tätigen, bietet die Zollverwaltung verschiedene Verfahrensvereinfachungen an. Dazu gehören z.B. vereinfachte Zollanmeldungen, die Möglichkeit, präferenzielle Ursprungserklärungen auf den eigenen Handelspapieren abzugeben oder Versandverfahren ohne Mitwirkung der Zollverwaltung abzuwickeln. Diese Maßnahmen reduzieren den bürokratischen Aufwand der einzelnen Vorgänge und ermöglichen eine effizientere Abwicklung.
  • Technologische Unterstützung: Moderne Technologien wie elektronische Zollanmeldungen und automatisierte Risikobewertungssysteme tragen dazu bei, den Zollprozess zu beschleunigen und zu vereinfachen. Diese Technologien helfen dabei, sich auf risikoreiche Sendungen zu konzentrieren und den Großteil des legalen Handels reibungslos abzuwickeln. Obwohl sich diese Entwicklungen noch in einem frühen Stadium befinden, arbeitet die Zollverwaltung kontinuierlich an der Entwicklung weiterer Technologien.

Fazit

Der Eindruck, dass Wirtschaftsbeteiligte von der Zollverwaltung in erster Linie als potenzielle Kriminelle betrachtet werden, hat historische und strukturelle Gründe. In den letzten Jahren hat sich jedoch viel getan, um diese Wahrnehmung zu ändern. Durch Programme wie AEO, technologische Innovationen und eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft versucht die Zollverwaltung, den legalen Handel als Partner der Wirtschaft zu unterstützen und zu fördern.

Unternehmen sollten diese Möglichkeiten nutzen und aktiv eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung suchen. So kann nicht nur der Eindruck des Generalverdachts abgebaut, sondern auch ein effizienteres und sichereres Handelsumfeld geschaffen werden.

Tipp:

Gehen Sie proaktiv auf Ihr Abfertigungszollamt zu und laden Sie, insbesondere bei Neuerungen in Ihrem Unternehmen, zu einem Kennenlernen Ihres Unternehmens und Ihrer Zollprozesse ein. So können frühzeitig Hürden abgebaut und das gegenseitige Verständnis gestärkt werden.


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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Neue Kooperation mit kolum earth
04.07.2024 |
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Neuer CBAM-Kooperationspartner kolum Earth

Wir freuen uns, eine spannende neue Partnerschaft ankündigen zu können: Die SW Zoll-Beratung GmbH …
Neue Kooperation mit kolum earth

Wir freuen uns, eine spannende neue Partnerschaft ankündigen zu können: Die SW Zoll-Beratung GmbH ist eine Kooperation mit der kolum GmbH (kolum.earth) eingegangen!

Wer ist kolum?

kolum.earth ist ein innovatives Unternehmen, das sich auf die Entwicklung von Software spezialisiert hat, die es EU-Unternehmen ermöglicht, die Anforderungen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) vollständig zu erfüllen. Dazu gehört neben der systemgestützten Abgabe relevanter CBAM-Berichte auch die digitale Kommunikation mit Lieferanten und Herstellern, um die notwendigen Informationen über die bei der Herstellung von Produkten in Drittländern freigesetzten Emissionen zu erhalten.

Homepage von Kolum Earth

Ziele unserer Partnerschaft

Ziel der Kooperation zwischen der SW Zoll-Beratung GmbH und kolum.earth ist es, unseren Kunden die bestmögliche Unterstützung im Umgang mit CBAM zu bieten.

So können wir unseren Kunden zukünftig verschiedene Mehrwerte bieten:

  • Vorträge und Informationsveranstaltungen bezüglich Neuerungen zu CBAM
  • Unterstützende Software zur Kommunikation mit Lieferanten und Herstellern sowie zur Dokumentation der relevanten Daten und Informationen
  • Nutzung einer einfachen Upload-Funktion von Einfuhrsendungen zur Erstellung der CBAM-Berichte
  • Fachliche Ansprechpartner mit verwurzelten Verbindungen zur EU-Kommission

Wir sind überzeugt, dass die Zusammenarbeit mit kolum.earth uns dazu verhilft, Ihnen einen umfassenden Service im Umgang mit CBAM bieten zu können.

Gemeinsam können wir viel bewirken und freuen uns darauf, diese Reise gemeinsam mit Ihnen allen zu beginnen.


Terminierung von Schulungsterminen

Wir laden Sie herzlich ein, an unserer ersten Informationsveranstaltungen teilzunehmen, um unsere Unterstützung sowie die Tools von Kolum Earth kennenzulernen.

Info-Veranstaltung: Montag, 15. Juli 2024 um 13:00 Uhr

Gemeinsam mit kolum.earth möchten wir Sie dabei unterstützen, die wachsenden Herausforderungen des Carbon Border Adjustment Mechanism erfolgreich und mit möglichst geringen Aufwänden erfolgreich zu meistern.


Bleiben Sie informiert und erfahren Sie mehr über unsere bevorstehenden Veranstaltungen in unserem Schulungskatalog.

Wir freuen uns darauf, Sie auf diesem spannenden Weg zu begleiten!

Hier gehts zu unserem Buchungstool
Was ist CBAM?

Der CO2-Grenzausgleichszoll - kurz CBAM - ist ein Mechanismus, der darauf abzielt, den CO2-Fußabdruck von in die EU importierten Gütern zu berücksichtigen und so einen Anreiz zu schaffen, Treibhausgasemissionen weltweit zu reduzieren. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen in der EU einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen außerhalb der EU haben, die möglicherweise weniger strenge Umweltauflagen einhalten müssen.

Besonders betroffen sind emissionstarke Waren der HS-Positionen für Eisen und Stahl sowie Aluminium.

Mehr Infos zu CBAM

SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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Arbeiten in Fremdsystemen
26.06.2024 |
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Arbeiten im Zollsystem unserer Kunden

Für die Kommunikation mit ATLAS (Automatisiertes Tarif- und lokales Zollabwicklungssystem) ist eine …

Fremdsysteme: Chancen und Herausforderungen

Warum Unternehmen von Zolldienstleistern verlangen, in ihren eigenen Systemen zu arbeiten

Arbeiten in Fremdsystemen

Für die Kommunikation mit ATLAS (Automatisiertes Tarif- und lokales Zollabwicklungssystem) ist eine zertifizierte Zollsoftware erforderlich. Diese Software stellt sicher, dass die Zollabwicklung den rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht und ermöglicht einen reibungslosen Datenaustausch mit den Zollbehörden.

In den letzten Jahren beobachten wir als Zolldienstleister eine zunehmende Tendenz, dass Kunden die Zollabfertigung direkt in ihren eigenen Systemen wünschen. Diese Entwicklung wirft einige Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Motivation der Unternehmen und der wirtschaftlichen Auswirkungen für uns als Dienstleister.


Warum stellen Unternehmen diese Anforderungen?

Arbeiten in Fremdsystemen
  • Integration und Effizienz: Unternehmen streben nahtlose Abläufe und eine bessere Integration von Logistik- und Zollprozessen an. Indem sie ihre Zolldienstleister in ihre eigenen Systeme integrieren, können sie einen einheitlichen Datenfluss sicherstellen, der die Effizienz steigert und Fehler reduziert.
  • Transparenz und Kontrolle: Die Arbeit direkt im Kundensystem bietet dem Unternehmen eine größere Transparenz und Kontrolle über den gesamten Prozess. Sie können den Status jeder Sendung in Echtzeit überwachen und sofort auf Unregelmäßigkeiten reagieren.
  • Datenkonsistenz: Die Verwendung eines einzigen Systems verringert das Risiko von Dateninkonsistenzen, die häufig auftreten, wenn Informationen zwischen verschiedenen Plattformen ausgetauscht werden müssen.
  • Compliance und Sicherheit: Unternehmen möchten sicherstellen, dass alle Zollvorgänge den internen und externen Compliance-Anforderungen entsprechen. Durch die Abwicklung in ihren eigenen Systemen können sie ihre Sicherheitsstandards und Datenschutzrichtlinien besser einhalten.

Wirtschaftlichkeit dieser Vorgehensweise

Obwohl die oben genannten Gründe aus Unternehmenssicht nachvollziehbar sind, stellt sich für uns als Zolldienstleister die Frage nach der Wirtschaftlichkeit dieser Vorgehensweise.

  • Investitionen in Schulungen und Software: Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen in den unterschiedlichsten Kundensystemen geschult werden, was erhebliche Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt. Darüber hinaus können zum Teil erhebliche Lizenz- und Zugangskosten für die verschiedenen Systeme anfallen, die wir durch die Zollabwicklung in unseren eigenen Systemen einsparen können.
  • Produktivitätsverlust: Das Arbeiten in verschiedenen Kundensystemen kann ineffizient sein, da die Bedienung jedes Systems individuell erlernt und angewendet werden muss. Dies führt zu einem potenziellen Produktivitätsverlust im Vergleich zur Nutzung eines einzigen, vertrauten Systems. Häufig bearbeitet ein Mitarbeiter täglich Vorgänge für eine Vielzahl unterschiedlicher Kunden. Dies erfordert einen ständigen Wechsel zwischen den Systemen.
  • Administrativer Aufwand: Die Verwaltung und Koordination der Zugriffe auf die verschiedenen Kundensysteme erfordert zusätzlichen administrativen Aufwand. Jede Änderung im Kundensystem, sei es ein Update oder eine individuelle Anpassung der Systeme, erfordert unsere Aufmerksamkeit und Anpassung.
  • Zeitaufwand für Problemlösungen: Da wir in fremden Systemen arbeiten, können technische Probleme oder Systemausfälle, die sich unserer Kontrolle entziehen, zu Verzögerungen führen. Zur Lösung der Probleme ist häufig nicht nur die Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen, sondern auch mit den IT-Abteilungen unserer Kunden erforderlich.
  • Vertrags- und Haftungsfragen: Die Nutzung von Kundensystemen wirft auch rechtliche und vertragliche Fragen auf. Wer haftet bei Systemausfall oder Datenverlust? Diese Fragen müssen vertraglich klar geregelt werden.
  • Qualitätskontrolle: Für die SW Zoll-Beratung GmbH ist eine qualitativ hochwertige Zollabwicklung von großer Bedeutung. Die Sicherstellung unserer Qualitätsstandards in einem fremden System kann eine Herausforderung darstellen, da Datenanalysen nicht ohne weiteres möglich sind. Es muss sichergestellt werden, dass unsere Dienstleistungen auch in einem externen Umfeld die gewohnte Qualität und Zuverlässigkeit aufweisen.

Fazit

Die Forderung der Unternehmen, dass Zolldienstleister in ihren eigenen Systemen arbeiten sollen, ist verständlich und bietet verschiedene Vorteile, insbesondere im Hinblick auf Integration, Transparenz und Compliance. Die wirtschaftlichen Auswirkungen und Herausforderungen müssen jedoch sorgfältig abgewogen werden. Für uns als Zolldienstleister bedeutet dies eine erhöhte Komplexität und potenzielle Kosten durch die Anpassung an unterschiedliche Kundensysteme.

Letztlich kommt es darauf an, dass wir als Dienstleister flexibel bleiben und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Qualität unserer Dienstleistungen im Auge behalten. Eine enge Zusammenarbeit und eine klare Kommunikation mit unseren Kunden sind der Schlüssel, um diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern und einen Mehrwert für beide Seiten zu schaffen.


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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Geplante Zollrechtsreform der EU
13.06.2024 |
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The European Union's planned customs law reform: opportunities and challenges

Die Europäische Union (EU) steht vor einer umfassenden Reform ihres Zollrechts. Ziel dieser Reform …

Gemeinsam in die digitale Zukunft des Zolls

Die Europäische Union (EU) steht vor einer umfassenden Reform ihres Zollrechts. Ziel dieser Reform ist es, den Zollprozess zu modernisieren, effizienter zu gestalten und besser an die Anforderungen der globalisierten Wirtschaft des 21. Jahrhunders anzupassen. Doch so positiv die Absichten hinter dieser Reform auch sind, es gibt zahlreiche Bedenken und Kritikpunkte, die in der öffentlichen Diskussion nicht unbeachtet bleiben dürfen.

Ziele und Kernpunkte der Reform

Die EU-Zollreform zielt auf die Digitalisierung, Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren ab.

Wichtige Elemente der Reform sind

  • Digitale Zollabwicklung: Einführung einer einheitlichen digitalen Plattform für die Zollabfertigung, um den Papieraufwand zu verringern und die Prozesse zu beschleunigen.
  • Bessere Datenanalyse: Nutzung von Big Data und künstlicher Intelligenz (KI), um den Handel besser zu überwachen, Risiken frühzeitig zu identifizieren und illegale Aktivitäten effektiver aufzudecken.
  • Einheitliche Regelungen und Umsetzung: Harmonisierung der Zollvorschriften innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, um einheitliche Standards zu schaffen. Dies soll insbesondere durch die Schaffung einer EU-Zollbehörde geschehen.
  • Sicherheitsmaßnahmen verstärken: Verbesserung der Sicherheitskontrollen an den EU-Außengrenzen, um Schmuggel und illegale Einfuhren zu bekämpfen.
  • Überholspur für zertifizierte Wirtschaftsbeteiligte: Als Weiterentwicklung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) soll der "Trust & Check Trader" (TCT) eingeführt werden. Diesem sollen zwar erhebliche Vereinfachungen zugesprochen werden, wofür aktuell allerdings u.A. ein elektronisches System bereitgestellt werden werden muss, dass den Zollbehörden alle relevanten Daten in Echtzeit zur Verfügung stellt.
  • Erhebliche Anpassungen im eCommerce: Im eCommerce ist Tempo meist das entscheidenste Kriterium. Um die Zollabfertigung der unzähligen Sendungen täglich schnellstmöglich erledigen zu können, sollen in diesen Bereichen zolltarifliche Erleichterungen zum Einsatz kommen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterstrich die Bedeutung dieser Reform und nannte es als eines ihrer wichtigsten Ziele, den Zoll auf das nächste, höhere Niveau zu bringen („taking the customs union to the next level“).


Bürokratie statt Vereinfachung?

Ein zentrales Versprechen der Reform ist die Vereinfachung der Zollverfahren. Doch schon jetzt zeichnen sich mögliche Probleme ab:

  • Hohe Kosten für Umstellung: Die Einführung neuer Technologien und digitaler Systeme erfordert von den Unternehmen erhebliche Investitionen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten hier an ihre Grenzen stoßen. Diese zusätzlichen Kosten könnten die Wettbewerbsfähigkeit von KMU beeinträchtigen und ihre Marktposition schwächen.
  • Komplexität der Umstellung: Die Umstellung auf neue Systeme und Prozesse ist mit erheblichen organisatorischen Herausforderungen verbunden. Unternehmen müssen ihre internen Abläufe anpassen, Mitarbeiter schulen und IT-Systeme aktualisieren. Dies kann zu einem vorübergehenden Anstieg der Bürokratie führen, bis die neuen Vorgehensweisen reibungslos funktionieren.

Datenschutz und Cybersicherheit

Die Digitalisierung der Zollverfahren wirft auch wichtige Fragen des Datenschutzes und der Cybersicherheit auf:

  • Datensicherheit: Die geplanten Systeme werden große Mengen sensibler Daten verarbeiten, darunter Informationen über Handelsströme, Unternehmen und Waren. Diese Daten stellen ein attraktives Ziel für Cyber-Kriminelle dar. Ein erfolgreicher Cyberangriff könnte erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und das Vertrauen in die neuen Systeme untergraben.
  • Datenschutz: Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die neuen Systeme den strengen Datenschutzbestimmungen der EU, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), entsprechen. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung, um sicherzustellen, dass persönliche und geschäftliche Daten geschützt sind.

Zeitplan

Für die Umsetzung der Zollrechtsreform plant man einen engen Zeitplan. Ob dieser eingehalten werden kann, wird aktuell an vielen Stellen ausgiebig diskutiert.

Link zur EU-Kommission Zollreform und dem Factsheet dazu


Informieren Sie sich über die neuesten Änderungen

Wir laden Sie herzlich ein, an unseren Informationsveranstaltungen teilzunehmen, um weitere Informationen zum geplanten Zollrechtsreform kennenzulernen.

Info-Veranstaltungen

  • Montag, 22. Juli 2024 um 13:00 Uhr
  • Montag, 23. September 2024 um 11:00 Uhr

SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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Neue Kooperationspartnerschaft mit Traide AI
28.05.2024 |
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Neue Kooperationspartnerschaft mit Traide.AI

Die SW Zoll-Beratung GmbH ist stolz darauf eine spannende neue Partnerschaft bekannt zu geben und …

Gemeinsam in die digitale Zukunft des Zolls

Neue Kooperationspartnerschaft mit Traide AI

Die SW Zoll-Beratung GmbH ist stolz darauf eine spannende neue Partnerschaft bekannt zu geben und ab sofort mit dem innovativen Startup Traide.AI zusammenzuarbeiten. Diese Kooperation ist ein wichtiger Schritt in unserem Bestreben, unseren Kunden die bestmögliche Unterstützung und modernste Lösungen im Bereich der Zollberatung zu bieten.

Wer ist Traide.AI?

Traide.AI ist ein junges, innovatives Start-up-Unternehmen, das sich auf die Entwicklung von Lösungen im Bereich künstliche Intelligenz und Datenanalyse spezialisiert hat. Der Fokus liegt auf der Vereinfachung und Automatisierung komplexer Zollprozesse, um Unternehmen bei der effizienten Abwicklung ihrer Zollaufgaben zu unterstützen. Mit fortschrittlichen Technologien und benutzerfreundlichen Tools setzt Traide.AI neue Maßstäbe in der digitalen Transformation der Zollabwicklung.

Kurzer Clip: Was ist traide AI?

Schulungen und Informationsveranstaltungen

Im Rahmen unserer Partnerschaft mit Traide.AI werden wir gemeinsam Schulungs- und Informationsveranstaltungen organisieren. Diese Veranstaltungen richten sich an alle, die in der Zollabwicklung tätig sind und ihre Kenntnisse erweitern möchten oder auf der Suche nach innovativen Lösungen für ihre Zollaufgaben sind. Dank der Expertise von Traide.AI in den Bereichen künstliche Intelligenz und Datenanalyse können wir Ihnen fachlich wertvolle und praxisnahe Inhalte am Puls der Zeit bieten.


Mehrwert durch Traide.AI

Ein besonders spannender Aspekt unserer Zusammenarbeit ist die Einführung der KI-basierten Tools von Traide.AI. Diese innovativen Tools bieten unseren Kunden wertvolle Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Zollaufgaben. Traide.AI nutzt künstliche Intelligenz, um komplexe Zollprozesse, insbesondere die Einreihung von Waren in den Zolltarif, zu vereinfachen, Fehler zu minimieren und die eigene Effizienz zu steigern.


Unser gemeinsames Ziel

Mit dieser Partnerschaft verfolgen wir das Ziel, unsere Kunden bestmöglich und zeitgemäß auf die Anforderungen im Zollbereich vorzubereiten. Durch die Kombination unserer langjährigen Erfahrung in der Zollberatung mit der technologischen Expertise von Traide.AI können wir Ihnen einen einzigartigen Mehrwert bieten. Wir sind überzeugt, dass unsere Kunden von den Synergien dieser Zusammenarbeit erheblich profitieren werden.


Terminierung von Schulungsterminen

Sie haben Interesse? Kontaktieren Sie uns für einen individuellen Termin, um die Tools von Traide.AI kennenzulernen.

Gemeinsam mit Traide.AI möchten wir Sie dabei unterstützen, die Herausforderungen der Zollabwicklung erfolgreich zu meistern und Ihre Prozesse auf das nächste Level zu heben.


Bleiben Sie informiert und erfahren Sie mehr über unsere bevorstehenden Veranstaltungen in unserem Schulungskatalog.

Wir freuen uns darauf, Sie auf diesem spannenden Weg zu begleiten!

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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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28.05.2024 |
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Welcome on Board Ulrike!

Woher kommst du? Schreib uns kurz ein paar Sätze zu deiner Person.  Ulrike: Ich komme aus …

WIR freuen uns sehr, dich als neues Teammitglied bei uns begrüßen zu dürfen. Um dich besser kennenzulernen und damit auch die anderen Kollegen einen Einblick in deine bunte Welt bekommen, möchte ich dich bitten, uns ein bisschen von dir zu erzählen.


Woher kommst du? Schreib uns kurz ein paar Sätze zu deiner Person. 

Ulrike: Ich komme aus Mecklenburg-Vorpommern, an der schönen Ostseeküste gelegen. Als Nordlicht bin ich mit Küste und Wasser in höchstem Maße verbunden. Meine Welt mache ich mir bunt und versuche, auf diese Reise meine Mitmenschen mitzunehmen. Mit dem Fahrrad im Gepäck bin ich grenzenlos unterwegs. 


Beschreibe uns in kurzen Sätzen Deine Funktion und um was Du Dich täglich kümmerst? 

Ulrike: Ich bin im Team “Training & Consulting” von Tim Mayer und unterstütze dabei sowohl bei unserem Beratungs- als auch bei unserem Schulungsangebot. Dabei übernehme ich die Vor- und Nachbereitung der Schulungen, die Konzeption und Durchführung unserer Trainings. Bei unseren Beratungstätigkeiten bin ich ebenfalls aktiv und unterstütze unsere Partner:innen bei allen Fragestellungen rund um den Themenbereich Außenhandel, dabei liegt der Fokus auf zoll- und exportkontrollrechtliche Fragestellungen.


Was hat deine Leidenschaft zum Zoll entfacht? 

Ulrike: Der Zoll ist sehr komplex und in seinen Aktivitäten breit gefächert.


Wie waren die ersten Wochen an Deinem neuen Arbeitsplatz? Wie wurdest Du aufgenommen und wie verlief Deine Einarbeitung bisher? 

Ulrike: Ich wurde sehr herzlich aufgenommen, wofür ich mich auch an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bedanken möchte. Ich durfte eine großartige Einarbeitungszeit erleben, in der mir alle Kolleg:innen mit Rat und Tat zur Seite standen und mir den Einstieg optimal ermöglicht haben. 


Gibt es bestimmte Trends oder Entwicklungen im Zollwesen, die dich besonders interessieren? 

Ulrike: Mich interessieren besonders stark die Freihandelsabkommen, die die EU mit anderen Staaten bzw. Staatenverbünden abschließt. Ein Großteil der Inhalte aus diesen Abkommen haben direkten Einfluss auf unsere Arbeit im Themengebiet Warenursprung und Präferenzen, da wir die rechtlichen Vorgaben dann direkt in den Unternehmen umsetzen müssen. 


Berufliche Weiterentwicklung?! Etwas Neues Lernen?! Na klar! Aber was genau? 

Ulrike: Für mich ist generell wichtig, auf dem aktuellen Stand im Gebiet der Zoll- und Exportkontrolle zu bleiben, das ist mein persönlicher Anspruch. Darüber hinaus bietet unsere Tätigkeit die Möglichkeit, sich auch technisch und in anderen Fachgebieten abseits des Außenhandels zu betätigen. Ich denke da im Allgemeinen an pädagogische Inhalte und technisches Knowhow, wie ich im digitalen Zeitalter meine Lerninhalte bestmöglich den Teilnehmenden zugänglich machen kann. Dabei darf es natürlich noch unterhaltsam bleiben.  


Arbeit ist nur das halbe Leben. Was machst Du gerne in Deiner Freizeit?

Ulrike: Meine Freizeit verbringe ich gern mit Freunden, wenn wir zusammen essen, das ist sehr wichtig für mich und mag ich sehr gern. Darüber hinaus fahre ich zu gern mit dem Fahrrad, habe auch mehrere davon. Am liebsten sind mir gebrauchte Fahrräder. Kollegen meinten schon zu mir, dass ein H-Kennzeichen an meine Bikes gehöre. ;) 


Wie lautet dein perfektes Wochenende einem Satz? 

Ulrike: Schlafen. Schlafen. Schlafen. 


SPORT?! Furchtbar oder doch eher ein fester Bestandteil deiner Wochenplanung? Zu welcher Aktivität würdest du uns alle einmal mitnehmen? 

Ulrike: Ich bin leidenschaftliche Fahrradfahrerin, allerdings ohne E-Mobilität. Ich kann mir eine gemeinsame Fahrradtour richtig gut vorstellen, anschließend mit Drinks & Snacks.. :) 


Welchen Spitznamen trägst du unter Freunden? 

Ulrike: Da bin ich Rike oder Uli. 


China? Hawaii? Oder doch die Bayrischen Alpen? Wenn du die freie Wahl hättest, wohin würdest du verreisen? 

Ulrike: Wenn bei den Bayerischen Alpen der Bayerische Wald inkludiert ist, dann in den Bayerischen Wald. Vor Ort mit Fahrrad ohne Gangschaltung umherzudüsen, ist einfach unerreicht wunderschön. Die Leute sind so herzlich und offen, das ist wirklich eine wahre Freude. Unglaublich.


Liebe Ulrike, vielen Dank für dieses Gespräch und deine Offenheit. Wir wünschen dir viel Erfolg und freuen uns auf die Gemeinsame Zeit!

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ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autorin: Ervina Mujcic - Referentin Training & Beratung

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08.05.2024 |
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Zoll-Fokus Vertrieb: Der Schlüssel zum geschickten Verkaufserfolg

In einer globalisierten Wirtschaft ist es für Unternehmen unerlässlich, über gut geschulte …

In einer globalisierten Wirtschaft ist es für Unternehmen unerlässlich, über gut geschulte Vertriebsmitarbeiter zu verfügen, die nicht nur Produkte verkaufen können, sondern auch ein grundlegendes Verständnis für Zollbestimmungen und den Ursprung der Waren haben. Denn es war noch nie so einfach wie heute, Kunden aus aller Welt zu gewinnen. Im Gegenzug dazu stehen internationale Handelsvorschriften, die immer komplexer werden!

Oft werden Themen wie Incoterms vom Vertrieb abgenickt, ohne viel darüber nachzudenken. Man will schließlich den Abschluss, denn der neue Kunde bringt uns Umsatz. Doch was steckt hinter den Incoterms? Was sind internationale Handelsvorschriften? Und genau hier stehen wir so oft vor vielen Fragenzeichen, die uns vor Herausforderungen stellen. Importieren und Exportieren wir in Drittländer, müssen wir uns bereits am Anfang der Lieferkette über Ausfuhr- bzw. Einfuhrzollabwicklung, exportkontrollrechtliche Beschränkungen, anfallende Zollabgaben, aber auch über Verbote und Beschränkungen Gedanken machen. Dazukommen auch noch die verschiedenen Anforderungen unseres Geschäftspartners im Ausland.

Wir sollten uns bewusst machen, dass die Wirtschaftlichkeit unserer Lieferkette nicht nur beim Einkaufspreis liegt. Es geht weit darüber hinaus. Erkennen sie Einspar- und Optimierungspotenziale im Bereich Zoll. Diese Potenziale zu erkennen, bedeutet, viele Gelegenheiten im Rahmen der Lieferkette effektiv zu nutzen. Besonders im Vertrieb sollten wir lernen fachspezifische Begriffe einordnen können, aber auch zoll- und exportkontrollrechtlichen Risiken rund um den Warenverkauf kennen und das Unternehmen hinsichtlich bestehender Gefahren schützen. Es ist wichtig Verkaufsprozesse effizient zu gestalten und die notwendige Fachabteilung im richtigen Moment auch einzubinden.


Lassen Sie uns heute darüber sprechen, warum es sich lohnt, einen Blick in den Zollbereich zu werfen und Ihre Verkaufsstrategie auf die nächste Stufe zu heben!


1. Kundenbeziehungen rocken

Wenn Sie Ihren Kunden nicht nur großartige Produkte, sondern auch einen erstklassigen Service bieten können, sind Sie unschlagbar. Mit Wissen über Zoll- und Außenwirtschaftsthemen können Sie Ihren Kunden dabei helfen, potenzielle logistische Hürden zu überwinden und ihre Zufriedenheit zu maximieren.

2. Risiken gekonnt umschiffen

Vertriebler wissen, wie man Risiken meistert. Mit einem Verständnis für Zollbestimmungen können Sie mögliche Stolpersteine wie Zollverzögerungen oder Compliance-Verstöße frühzeitig erkennen und aus dem Weg räumen. Das bedeutet weniger Stress für Sie und mehr Erfolg für Ihre Deals!

3. Deal-Making auf dem nächsten Level

Seien wir ehrlich: Gute Geschäfte zu machen, das können Sie am besten. Mit Zoll- und Außenhandelskenntnissen können Sie Verhandlungen auf eine neue Ebene heben. Sie können klare Lieferbedingungen festlegen, Kosten genau kalkulieren und so die Basis für erfolgreiche Geschäfte legen.

4. Die Konkurrenz hinter sich lassen

Vertriebsmitarbeiter sind nicht nur gut, sie sind besser als der Rest. Unternehmen, deren Vertriebsmitarbeiter in Zollfragen fit sind, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Sie können sich als zuverlässige Partner positionieren, die nicht nur tolle Produkte, sondern auch professionelle logistische Unterstützung bieten.


Wollen auch Sie zu den Vertriebsprofis gehören, die mit gutem Gewissen handeln? Nichts leichter als das!

Sichern Sie sich jetzt einen der begrenzten Plätze in unserem Schulungsprogramm.


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Autorin: Ervina Mujcic - Referentin Training & Beratung

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12.03.2024 |
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Einblick in den Bereich Messe

Jedes Jahr kehren Tausende Aussteller aus verschiedenen Ländern nach Deutschland zurück, um an …

In 80 Messen um die Welt

Jedes Jahr kehren Tausende Aussteller aus verschiedenen Ländern nach Deutschland zurück, um an nationalen und internationalen Leitmessen teilzunehmen. Messen bleiben für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um ihre Produkte vorzustellen und sich innerhalb ihrer Branche zu vernetzen. Seit dem Ende der Corona-Pandemie finden diese Veranstaltungen vermehrt wieder persönlich statt, wohingegen rein digitale Messen, wie sie im Jahr 2022 stattfanden, deutlich seltener geworden sind.

Im Jahr 2023 haben wir gemeinsam mit der Schenker Deutschland AG Kunden auf über 60 Messen unterstützt, und diese positive Entwicklung setzt sich auch im Jahr 2024 fort. Dieses Jahr werden wir über 80 Messen mit betreuen.

Auszug aus unserem Messe-Kalender für 2024


Messegut richtig verzollen

Unser Messeteam kümmert sich jeden Monat darum, dass alle Exponate, Werbematerialien wie Standbauelemente korrekt verzollt werden und so rechtzeitig für den jeweiligen Termin in Deutschland eingeführt werden können.

Ein korrekte Zollanmeldung ist unerlässlich, da Messegüter aus Drittländern sonst beim Zoll hängen bleiben oder bei falscher Anmeldung nicht an Kunden verkauft oder verschenkt werden können.


Mach Sie sich rechtzeitig Gedanken

  • Umfang der eingeführten Messegüter: Proben, Muster, Exponate, Kataloge, Broschüren, Werbemittel, Standbauten, etc.
  • Welche der Artikel werden im Messeland verbleiben? Welche werden auf der nächsten Messe eingesetzt? Welche müssen wieder ausgeführt werden?
  • Unterliegegen meine Waren bestimmten Einfuhrverboten oder -beschränkungen (z.B. Textilien, Pflanzen, Lebensmitteln, Waffen)?
  • Benötige ich evtl. einen Vertreter vor Ort (Stichwort: Vollmacht)?

Vorteile erfahrener Zollagent

Mit dem Einsatz von Spezialisten vermeiden Sie Fehler und minimieren Risiken bei der Ein- und Wiederausfuhr.

  • Engagiertes Messeteam ✓
  • Mehrere deutschlandweite Standorte ✓
  • Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung ✓
  • Individuelle Betreuung ✓
  • Vertraut mit allen Abfertigungsarten ✓
Mehr zum Thema Messe

Bauen Sie auf unsere Parternschaft

Seit Jahren übernehmen wir branchenübergreifend die Zollabwicklung für Messen, die von der Messelogistik der Schenker Deutschland AG betreut werden.

Schenker Deutschland als Partner für Messelogistik

Daten Messestandort Deutschland

Wer mehr über den Messestandort erfahren möchte, kann hier Kennzahlen sehen.


Profitieren Sie von unserem umfassenden Know-How in diesem Bereich.

Anfragen gerne an uns.

SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor:in: Antonio Derkos, Head of Customs Fairs & Exhibitions

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06.03.2024 |
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Aktuelles zum CBAM

Mit der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat die Europäische Union einen …

Mit der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat die Europäische Union einen weiteren Schritt im Kampf gegen den globalen Klimawandel unternommen. Langfristiges Ziel ist es, dass Unternehmen auch in internationalen Lieferketten gleiche Umweltstandards einhalten und zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen.


Abgabe des ersten Berichts

Ursprünglich sollten bis Ende Januar 2024 die Importe von definierten Gütern mit den höchsten CO2-Emissionen bei der Herstellung an das Transition Register der Europäischen Kommission gemeldet werden. Aufgrund größerer technischer Schwierigkeiten konnte eine Fristverlängerung um weitere 30 Tage beantragt werden. Dennoch ist es noch nicht allen Unternehmen gelungen, einen ersten Bericht für das abgelaufene vierte Quartal 2023 einzureichen.


Häufige Probleme

Noch immer kämpfen Unternehmen mit technischen und fachlichen Problemen bei der Abgabe des benötigten Berichtes.

Zu den häufigsten Schwierigkeiten gehören:

Einrichten eines Zugangs im Bürger- und Geschäftskundenportal mittels ELSTER-Zertifikat

Gerade in größeren Unternehmen ist nicht immer klar, wer für die Organisation des eigenen Geschäftskundenkontos sowie der Verwaltung der einzelnen Benutzerrechte im Bürger- und Geschäftskundenportal zuständig ist. Auch das Hinzufügen weiterer Mitarbeitenden zum eigenen Geschäftskundenkonto gestaltet sich weiterhin schwierig. Unterstützung bei der Einrichtung der Zugänge erhalten Unternehmen auf den Hilfeseiten des Zoll-Portals.

Umgang mit unklaren Fehlermeldung im CBAM Transitional Registry

Immer wieder erhalten Unternehmen im Transitional Registry Fehlermeldungen, die die Abgabe des erstellten Berichts verhindern. Hierzu wurde zwischenzeitlich eine Liste bekannter Fehler sowie IT-Anpassungen auf der Seite der EU-Kommission veröffentlicht. Darüber hinaus steht eine Liste der angezeigten Fehlermeldungen und Erklärungen dazu zur Verfügung.

Einfache Berichtserstellung mittels Excel-Uploadfunktion

Zwar steht bereits eine Uploadfunktion zur Verfügung, allerdings ist diese bislang für viele Unternehmen nicht hilfreich. Bisher gelingt es kaum einem Unternehmen ohne den Einsatz externer Dienstleister die notwendige Uploaddatei mit vorgegebener Struktur zu erstellen. Die auf den offiziellen Seiten der EU-Kommission veröffentlichten Hinweise und Hilfsmittel scheinen hierfür bislang nicht geeignet.


Relevante Informationen

Standardwerte im Excel-Format

Mittlerweile stehen die Standardwerte der zu meldenden Emissionen immerhin auch als Excel-Datei zur Verfügung. Dies erlaubt es Unternehmen alle für den Bericht notwendigen Informationen einfach in einer Tabelle zu erfassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In den FAQ werden die häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst und beantwortet. Auch hier empfiehlt es sich, einmal einen Blick in die behandelten Fragen zu stellen, ob eine eigene Problematik dort bereits behandelt wurde.


Informationsveranstaltungen der SW Zoll-Beratung GmbH

Auch im Vorfeld zur Abgabefrist des Berichts für das erste Quartal 2024 veranstalten wir wieder zwei Informationsveranstaltungen, um über unsere Erfahrungen im Umgang mit CBAM und dem Transitional Registry zu berichten. Dabei freuen wir uns auch, wenn alle Teilnehmer von den Erfahrungen anderer Wirtschaftsbeteiligter profitieren können.

Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen finden Sie im unserem Schulungsportal.

Hier geht's zum SW Schulungsportal

SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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06.03.2024 |
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Entwaldungsfreie Lieferketten - EU-Entwaldungsverordnung

Verordnungen und Gesetze werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. So wurde am 29. Juni 2023 …

Verordnungen und Gesetze werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. So wurde am 29. Juni 2023 die EU-Holzhandelsverordnung durch die EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 ersetzt, die nicht nur wie bisher die Einfuhr von Holz oder illegal geschlagenem Holz regelt, sondern auch die allgemeine Entwaldung und Waldschädigung sowie die Reduzierung von Treibhausgasen und den Erhalt der biologischen Vielfalt.

Hintergrund der Verordnung ist die Tatsache, dass in den letzten 30 Jahren weltweit rund 420 Millionen Hektar Wald gerodet wurden, eine Fläche größer als die Europäische Union. Zudem ist die EU für etwa 10 % dieser Entwaldung verantwortlich.

Die Verordnung soll aber nicht nur die weltweite Entwaldung reduzieren, sondern auch die Menschenrechte und die Rechte indigener Völker fördern.


Betroffen sind alle Unternehmen, die die betroffenen Rohstoffe oder Produkte daraus in der EU in den freien Verkehr bringen. Sie müssen künftig nachweisen können, dass sie für die Herstellung ihrer Rohstoffe oder Produkte nur Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft beziehen und verwenden.

Welche Produkte sind betroffen?

  • Rinder
  • Kakao
  • Kaffee
  • Ölpalme
  • Kautschuk
  • Soja
  • Holz

Darüber hinaus erfasst die Verordnung auch eine Vielzahl daraus hergestellter Erzeugnisse. Darunter fallen beispielsweise

  • Lederwaren
  • Möbel
  • Papierprodukte
  • Reifen
  • Dichtungen
  • Schokolade
  • ...

Erklärvideo vom BZL über die EU-Verordnung

In dem Erklärvideo erfahren Sie, wie die Verordnung in der Praxis umgesetzt wird und wer davon betroffen ist.

Erklärvideo

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten vom BLE.


Sind Sie für den Nachweis der entwaldungsfreien Lieferkette vorbereitet?

Sind ihre Produkte von der neuen Verordnung direkt oder indirekt betroffen?

Müssen eventuell neue Strukturen im Bereich Compliance geschaffen werden?

Überprüfen Sie schon jetzt, welche Dokumente Sie benötigen und welche Anforderungen Sie gegenüber den Behörden erfüllen müssen.


Zur Umsetzung dieser Verordnung ist auch die korrekte Einreihung Ihrer Waren in den Zolltarif notwendig. Analog zu vielen aktuellen Themen erfolgt auch hier die Identifizierung betroffener Güter über die Zolltarifnummer.

Benötigen Sie Hilfe bei der Tarifierung Ihrer Waren? Werfen Sie einen Blick auf unser Schulungsprogramm.


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Marco Illichmann - Referent Training & Beratung

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06.03.2024 |
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T2L / T2LF - Nachweis des Unionswarencharakters

Im globalisierten Handel ist es von entscheidender Bedeutung, die Herkunft von Waren zweifelsfrei …

Im globalisierten Handel ist es von entscheidender Bedeutung, die Herkunft von Waren zweifelsfrei nachweisen zu können. Insbesondere im Warenverkehr mit Gebieten, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet in der Europäischen Union gehören - sog. Ausschlussgebiete, gibt es spezielle Regelungen, um den zollrechtlichen Status von Waren zu dokumentieren. Mit den beiden wichtigen Dokumenten T2L und T2LF wird der Unionswarencharakter einer Ware nachgewiesen.


Gebiete mit Sonderregelungen

Folgende Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet, allerdings nich zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern der Europäischen Union:

  • die französischen Überseedepartements Martinique, Mayotte, Guadeloupe, Réunion, Französisch-Guayana und Saint-Martin
  • die Kanarischen Inseln
  • Campione d'Italia sowie der zu Italien gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio
  • die Ålandinseln
  • der Berg Athos in Griechenland

Nachweisdokumente T2L & T2LF

Wenn Unionswaren zwischen zwei Orten innerhalb des Zollgebiets der Union befördert werden, dabei aber das Zollgebiet der Union zumindest vorübergehend verlassen, ohne dass sich ihr zollrechtlicher Status ändert, ist der Nachweis des Unionscharakters grundsätzlich erforderlich.

Die Dokumente T2L / T2LF sind daher im Warenverkehr mit Steuerausschlussgebieten erforderlich, um den Status der Waren als Unionswaren nachzuweisen und sicherzustellen, dass beim Überschreiten der Binnengrenzen der EU keine zusätzlichen Zölle oder Steuern erhoben werden.

Das Versandpapier T2L wird in der Regel für die Durchfuhr von Waren im Landverkehr verwendet, während das Versandpapier T2LF für Waren bestimmt ist, die auf dem Seeweg über Häfen der Union befördert werden. Beide Dokumente müssen dem Zoll vorgelegt und mit Sichtvermerk bestätigt werden. Mit einer Bewilligung als Zugelassener Aussteller entfällt dieses Erfordernis.


PoUS - Proof of Union Status

Ab dem 1. März 2024 werden die Versandpapiere T2L und T2LF ersetzt, so dass der Unionscharakter der Waren ausschließlich über das im Unionszollkodex (UZK) vorgesehene System Proof of Union Status (PoUS) nachzuweisen ist.

Der Zugang zum PoUS-System erfolgt über das EU-Trader-Portal, das über das deutsche Bürger- und Geschäftskundenportal erreichbar ist.

Ausnahmen: Nachweis auf Handelspapieren

Voraussichtlich bis zum 15. August 2025 kann der Nachweis des Unionscharakters einer Ware auch weiterhin durch Vorlage der Rechnung oder des Beförderungspapiers erbracht werden. Diese müssen bestimmte Angaben wie den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Versenders oder des Beteiligten, die zuständige Zollstelle, die Anzahl und Art der Packstücke, die Warenbezeichnung, das Bruttogewicht, den Warenwert sowie die Kurzbezeichnung "T2L" oder "T2LF" enthalten. Die Rechnung oder das Beförderungspapier darf sich nur auf Unionswaren beziehen. Übersteigt der Gesamtwert der Waren 15 000 EUR, muss das Handelspapier von der zuständigen Zollstelle mit einem Sichtvermerk versehen werden.


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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01.03.2024 |
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13. Sanktionspaket gegen Russland

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt uns mittlweile seit über zwei Jahren. Die jüngsten …

Aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt uns mittlweile seit über zwei Jahren. Die jüngsten geopolitischen Ereignisse haben zu einer weiteren Eskalation der Spannungen zwischen der Europäischen Union und Russland geführt. Als Reaktion auf den Angriff der russischen Streitkräfte auf die Ukraine hat die Europäische Kommission ein dreizehntes Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet.

Das dreizehnte Sanktionspaket, umgesetzt durch die Änderungsverordnung 2024/745 vom 23.02.2024, beinhaltet verschiedene Neuerungen und Verschärfungen, die von europäischen Unternehmen beachtet werden müssen.

Dazu gehören:

  • Sanktionen gegen Unternehmen aus Drittländern außerhalb Russlands
  • Aufnahme neuer verbotener Güter in die Anhänge VII und XXIII
  • Aufnahme weiterer Personen, Organisationen und Einrichtungen in Sanktionslisten
  • Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die Liste der Partnerländer, für die bestimmte Ursprungsnachweise bei der Einfuhr von Stahlerzeugnissen nicht mehr erforderlich sind

Mustertext für "Nicht-für-Russland"-Klausel

Von besonderer Bedeutung ist weiterhin die "No-Russia-Re-Export"-Klausel, für die die EU-Kommission nun in ihren FAQ einen Mustertext veröffentlicht hat. Darüber hinaus sollen die Klarstellungen Unternehmen im Außenwirtschaftsverkehr mit Russland unterstützen und ihnen hierfür klare Richtlinien an die Hand geben.


Keine Änderungen an der Belarus-Embargoverordnung

Trotz der Verabschiedung des 13. Sanktionspakets gegen Russland bleibt die Belarus-Embargo-Verordnung VO (EG) 765/2006 unverändert in Kraft. Unternehmen, die im Außenwirtschaftsverkehr mit Belarus tätig sind, müssen weiterhin die bestehenden Beschränkungen beachten.


Insgesamt verdeutlichen die neuen Sanktionen die Entschlossenheit der EU, auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren und Sicherheit und Stabilität in der Region zu gewährleisten. Unternehmen sollten daher die aktuelle Situation aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls ihre Geschäftsstrategien anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.


Sie haben Fragen zu exportkontrollrechlichen Themen und Herausforderungen?

Wir bieten Ihnen einen kostenlosen, unverbindlichen Abstimmungstermin an Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation zu verstehen und die bestmögliche Lösung zu erarbeiten.

Mehr über Exportkontrolle

Sie können auch gerne einen Blick in unser Schulungsprogramm werfen. Wir haben für jeden eine passende Schulung.


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