
Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission (TAXUD) hat zum 15. Januar 2025 eine neue Dokumentencodierung für Ausfuhren in den Iran eingeführt. Diese Änderung betrifft Güter und Technologien im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 267/2012. Ziel ist es, die Einhaltung der Bestimmungen des JCPOA (Joint Comprehensive Plan of Action) sicherzustellen.
Was ist der JCPOA?
Der Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA), auch Iran-Atomabkommen genannt, ist ein internationales Abkommen, das 2015 zwischen dem Iran und der P5+1-Gruppe (China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA und EU) geschlossen wurde. Ziel des JCPOA ist es, das iranische Nuklearprogramm auf rein zivile Zwecke zu beschränken und sicherzustellen, dass der Iran keine Nuklearwaffen entwickelt. Im Gegenzug wurden die Wirtschaftssanktionen schrittweise aufgehoben.
Bestimmte Güter und Technologien, die für militärische oder nukleare Zwecke verwendet werden könnten, bleiben jedoch unter strenger Kontrolle. Die neue Dokumentencodierung Y750 dient der eindeutigen Kennzeichnung von Gütern, die nicht unter diese Beschränkungen fallen.
Welche Güter sind betroffen?
Die Anhänge der Iran-Verordnung enthalten eine Liste von Gütern und Technologien, die einer strengen Kontrolle unterliegen. Dies betrifft insbesondere Güter, die für folgende Tätigkeiten verwendet werden könnten
- Wiederaufbereitung von Kernmaterialien: Technologien und Ausrüstungen, die zur Gewinnung von Plutonium oder anderen spaltbaren Materialien beitragen.
- Anreicherung von Uran: Maschinen und Technologien, wie Zentrifugen, die für die Urananreicherung verwendet werden.
- Produktion von Schwerwasser: Güter, die für die Herstellung von Schwerwasser oder dessen Verwendung in Kernreaktoren relevant sind.
- Militärische Güter und Dual-Use-Technologien: Komponenten, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können
Die neue Codierung im Detail
Ab sofort steht im ATLAS-Ausfuhrsystem AES die Codierung Y750 zur Verfügung. Diese steht für:
„Güter und Technologien, die keinen Beschränkungen nach Artikel 3a Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II der Iran-Verordnung (EU) Nr. 267/2012 unterliegen“.
Zum Nachlesen
Diese Informationen wurden am 15.01.2025 in der ATLAS-Teilnehmerinformation 0706/25 veröffentlicht.
Alle Teilnehmerinfos finden Sie hier.
Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group
Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung