04.07.2025 | reading time


Neue Nachweispflichten bei Ausfuhrlieferungen: Umsatzsteuerrechtliche Neuregelung stärkt Flexibilität

Neue Nachweispflichten bei Ausfuhrlieferungen

Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) eine bedeutende Änderung vorgenommen. Durch die Neufassung des Abschnitts 6.6 UStAE wurde die Nachweispflicht bei Ausfuhrlieferungen grundlegend überarbeitet. Diese Anpassung geht zurück auf Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und dient der praktikableren Umsetzung der Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen.

Die Neuregelung hat weitreichende Auswirkungen für exportorientierte Unternehmen sowie alle, die in der zollrechtlichen und steuerlichen Abwicklung von Ausfuhrvorgängen tätig sind. Sie stellt einen wichtigen Schritt zur Anpassung der deutschen Umsatzsteuerpraxis an europarechtliche Vorgaben dar.


Gesetzlicher Rahmen: Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen

Gemäß §6 UStG sind Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten grundsätzlich umsatzsteuerfrei, sofern der Unternehmer den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der EU ordnungsgemäß nachweist. Bisher war der sogenannte Ausfuhrvermerk der Ausgangszollstelle der maßgebliche Beleg, um die Steuerfreiheit in Anspruch nehmen zu können.

Mit der Neuregelung entfällt die ausschließliche Bindung an diesen Nachweis. Stattdessen wird eine flexiblere, einzelfallbezogene Beurteilung der Nachweisführung ermöglicht.


Wichtige Neuerung: Gleichwertige Ersatznachweise zulässig

Künftig kann der Unternehmer die Ausfuhr auch dann belegen, wenn kein förmlicher Ausfuhrvermerk vorliegt vorausgesetzt, es wird mit objektiv belegbaren Mitteln der Export nachgewiesen.

Anerkannt werden unter anderem:

  • Bescheinigungen deutscher Behörden im Ausland (z. B. Konsulate, Botschaften).
  • Transportpapiere von Bundeswehr oder NATO-Streitkräften (Stationierungstruppen).
  • Verzollungsnachweise oder Einfuhrbelege aus dem Drittland.
  • Bestätigungen von Zollbehörden im Empfängerland.
  • Handelsübliche Fracht-, Speditions- und Logistikdokumente mit eindeutigem Drittlandsbezug.

Diese Öffnung ermöglicht eine praxisgerechtere Umsetzung insbesondere in Fällen, in denen der klassische Ausfuhrvermerk nicht oder nicht zeitnah vorliegt beispielsweise bei komplexen Lieferketten oder indirekten Ausfuhren.


Bedeutung für Zollverantwortliche und Exporteure

Für die Praxis bedeutet die Neuregelung eine erhöhte Verantwortung hinsichtlich der Dokumentations- und Sorgfaltspflichten. Die zuständigen Fachbereiche – insbesondere Zoll, Außenhandel, Buchhaltung und Steuer sollten ihre internen Abläufe prüfen und gegebenenfalls anpassen, um die neuen Anforderungen rechtskonform umzusetzen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Bewertung, ob die Nachweise zweifelsfrei und objektiv die Ausfuhr belegen. Die Anforderungen an die Belegqualität bleiben hoch. Fehlerhafte oder unzureichende Nachweise können zu Steuernachforderungen und Sanktionen führen.


Handlungsempfehlungen und Compliance-Absicherung

Zur Vermeidung von Risiken empfiehlt sich die frühzeitige Überarbeitung interner Kontrollsysteme (IKS) im Bereich Umsatzsteuer und Exportkontrolle. Schulungen des Fachpersonals, die Anpassung von Verfahrensanweisungen sowie eine strukturierte Dokumentation der Ersatznachweise tragen entscheidend zur Absicherung bei.
Zudem sollten Unternehmen eng mit ihren Spediteuren, Kunden im Drittland sowie internen oder externen Zoll- und Steuerexperten zusammenarbeiten, um die Nachweise systematisch und revisionssicher zu erfassen.


Fazit: Flexibilisierung mit Anforderungen – strategisch nutzen

Die Neuregelung des BMF bietet neue Gestaltungsmöglichkeiten bei Ausfuhrnachweisen, bringt jedoch auch neue Herausforderungen für die zoll- und steuerrechtliche Praxis. Wer frühzeitig reagiert und die neuen Nachweisoptionen gezielt in bestehende Prozesse integriert, kann von einer erhöhten Rechtssicherheit profitieren insbesondere in nicht standardisierten Exportfällen.


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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

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