24.01.2025 | reading time


NCTS Phase 5 – Relevante Änderungen im Versandverfahren

Zollbeamter vor einem Auto - ATLAS-Teilnehmerinfo 702 und 716/25

Am 20. Januar 2025 endet die Übergangsphase von NCTS Phase 4 auf NCTS Phase 5.

Mit diesem Schritt setzt die Europäische Union auf modernisierte Standards im Versandverfahren und schafft einheitliche Regelungen für alle teilnehmenden Staaten. Doch was ändert sich genau? Hier eine kompakte Zusammenfassung für ATLAS-Teilnehmer.


Höhere Genauigkeit durch Einzelsendungen

Zukünftig dürfen in einer Versandanmeldung bis zu 1999 Einzelsendungen erfasst werden. Dabei kann jede Einzelsendung aus bis zu 999 Warenpositionen bestehen. Die maximale Anzahl Warenpositionen pro Versandvorgang beträgt allerdings ebenfalls 1999.
Dies betrifft insbesondere den Sammel-Ladungsverkehr, bei dem eine einzelne Warensendung nicht das gesamte Beförderungsmittel (i.d.R. den LKW) ausfüllt.
Jede Warensendung muss einzeln mit detaillierten Informationen angemeldet werden. Ein Konsolidieren mehrerer Warensendungen in einer Einzelsendung ist nicht mehr erlaubt. Besondere Anforderungen gelten im Luftfrachtverkehr: Hier müssen die Angaben aus der House Air Waybill (HAWB) verwendet werden, nicht aus der Master Air Waybill (MAWB).


  • Angabe des Versenders und Empfängers: Bisher wurde in vielen Fällen der Spediteur als Versender oder Empfänger im Versandverfahren angegeben. Relevant sind jedoch die jeweiligen Versender und Empfänger der einzelnen Warensendungen, so dass diese nun für jede einzelne Sendung zugrunde gelegt werden müssen.
  • Keine Datengruppen auf Warenpositionsebene: Angaben zu „Empfänger“ und „Beförderungskosten“ sind nicht mehr auf Warenpositionsebene, sondern auf Ebene der Sammelsendung oder Einzelsendung zu machen.
  • Verpflichtung zur Angabe der Zolltarifnummer: Jede Warenposition muss mit einer sechsstellige Zolltarifnummer (Harmonisiertes System) versehen sein. Eine Konsolidierung verschiedener Waren ist nicht mehr zulässig. Eine Ausnahme besteht für TIR-Verfahren.
  • Vorliegen eines zugrundeliegenden Ausfuhrvorgangs: Mit der Codierung N830 muss weiterhin auf das entsprechende ABD mit der Ausfuhr MRN referenziert werden. Die Nutzung der in der Übergangszeit anwendbaren Codierung 9DFI entfällt.
    Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Angaben der Warenpositionen in der Versandanmeldung mit den Angaben der referenzierten Ausfuhrsendung übereinstimmen. Ein Zusammenfassen / Konsolidieren von Positionen der Ausfuhranmeldung in eine Position der Versandanmeldung ist nicht möglich.
  • Gestellung von mehreren Einzelsendungen in einem Versandverfahren:
    Werden in einem Versandverfahren mehrere Einzelsendungen erfasst, so wird bei der Gestellung für jede Einzelsendung eine eigene ATB-Nummer generiert.
  • Erstellung von Beipackpositionen:
    Soll in einem Versandverfahren mit Beipackpositionen gearbeitet werden, wird wie gewohnt das Gesamtbruttogewicht und die gesamte Packstückanzahl auf der ersten Position angemeldet. Alle weiteren Positionen sind mit 0PK bzw. 0kg zu melden.
  • Gestellung von Versandverfahren:
    Beipackpositionen können nicht richtig von ATLAS verarbeitet werden. Hier wird jede Beipackposition mit 1PK und 1kg erfasst. Es muss darauf geachtet werden, dass jede weitere ATB-Position auch im Folgeverfahren entsprechend abgemeldet wird.

Vereinfachungen und neue Anforderungen

Die Datengruppe „Ereignis“ in der Ankunftsanzeige entfällt. Alle Informationen über Ereignisse während der Beförderung werden künftig elektronisch zwischen den Zollbehörden, insbesondere den Grenzzollstellen, ausgetauscht. Die Teilnehmer müssen lediglich den Wert „0“ eintragen, es sei denn, dass in Ausnahmefällen dennoch Ereignisse auf dem Versandbegleitdokument (VBD) vermerkt wurden. In diesen Fällen muss der Zugelassene Empfänger direkt mit der Bestimmungszollstelle Kontakt aufnehmen und diese über die auf dem VBD vermerkten Ereignisse informieren.


Fazit

Mit der Einführung von NCTS-Phase 5 wird das Versandverfahren zwar nicht einfacher, dafür aber sicherer, effizienter und digitaler. Informieren Sie sich daher rechtzeitig und stellen Sie sicher, dass Ihre Prozesse den neuen Anforderungen entsprechen.


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Zum Nachlesen

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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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