30.06.2025 | reading time


Geschützte Ursprungsbezeichnung und geschützte geographische Angaben

EU-Herkunftsschutz

Die geschützte Ursprungsbezeichnung und die geschützte geografische Angabe sind zwei Schutzsysteme der Europäischen Union, die bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel vor Nachahmung schützen. Sie sollen die Qualität und Herkunft eines Produkts hervorheben und Verbraucherinnen und Verbrauchern Transparenz bieten.

Diese geschützten Herkunftsangaben dienen nicht nur dem Verbraucherschutz, sondern sind auch im Zollrecht relevant.


Definition: Geschützte Ursprungsbezeichnung

Hierbei handelt es sich um Produkte, deren Herstellung, Verarbeitung und Erzeugung vollständig in einer bestimmten Region erfolgen und deren Eigenschaften untrennbar mit dieser Region verbunden sind.

BMLEH Agrarmärkte geschütze Ursprungsbezeichnung Qualitätssiegel

Kriterium

Die gesamte Produktionskette muss in der definierten geografischen Region stattfinden.

Beispiele

  • Roquefort | Frankreich
  • Parmigiano Reggiano | Italien

Definition: Geschützte geografische Angabe

Produkte, bei denen mindestens ein Produktionsschritt (z. B. Verarbeitung oder Herstellung) in der betreffenden Region erfolgt und die einen bestimmten Ruf oder eine Eigenschaft mit dieser Region verbinden.

BMLEH Agrarmärkte geschütze geografische Angabe Qualitätssiegel

Kriterium

Es reicht aus, wenn ein Teil der Herstellung in der Region stattfindet und ein Zusammenhang zwischen Produkt und Region besteht.

Beispiel

  • Schwarzwälder Schinken | Deutschland
  • Nürnberger Rostbratwürste | Deutschland

Geschützte Ursprungsangabe bei Wein

Der Wein muss zu 100 % aus Trauben stammen, die in der definierten Region gewachsen sind, und vollständig dort verarbeitet worden sein. Auch die Weinbereitung muss dort erfolgen.

Beispiele: Geschütze Ursprungsangabe bei Wein

  • Mosel | Deutschland
  • Bordeaux | Frankreich
  • Barolo | Italien
  • Champagne | Frankreich
  • Chianti Classico | Italien
  • Rheingau | Deutschland

Diese Weine tragen eine Herkunftsbezeichnung, die stark mit der Qualität, den klimatischen Bedingungen und der traditionellen Herstellung in dieser bestimmten Region verbunden ist.


Geschützte geografische Angabe bei Wein

Hier stammt mindestens ein Produktionsschritt aus der genannten Region, nicht aber zwingend der gesamte Anbau und Ausbau. Die Anforderungen sind weniger streng als bei der geschützten Ursprungsangabe.

Beispiele Geschütze geografische Angabe bei Wein

  • Terre Siciliane | Italien
  • Landwein Rhein | Deutschland
  • Vino de la Tierra de Castilla | Spanien
  • Pays d’Oc | Frankreich

Diese Weine stehen oft für einfache, regionaltypische Qualität und ermöglichen mehr Flexibilität bei der Weinherstellung.


Warum ist das für die Zollabwicklung wichtig?

Bei der Einfuhr von Wein in die EU ist die korrekte Tarifierung entscheidend. Je nach Ursprungsangabe ergeben sich unterschiedliche:

  • Zolltarifnummern (TARIC-Codes)
  • Zollsätze und Einfuhrabgaben
  • Dokumentationspflichten

Beispiele

  • 2204 21 10
    Rotwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung.
  • 2204 21 30
    Weißwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung.
  • 2204 29 10
    Rotwein mit geschützter geographische Angabe.
  • 2204 29 30
    Weißwein mit geschützter geographische Angabe.
  • 204 29 90
    Weine ohne besondere Herkunftsangabe (z. B. Tafelwein).

Die genaue Einreihung hängt zusätzlich von Alkoholgehalt, CO₂-Gehalt und weiteren Parametern ab. Falsche Tarifierungen führen häufig zu Nachforderungen oder Beanstandungen bei der Zollabfertigung.

Je nach Weinart, Verpackung und Alkoholgehalt können sich die Unterpositionen ändern.


Praxisnahe Beispiele

  • Trockener Rotwein in Flaschen, 13,5 % Vol. Alkohol, aus Italien

    Ware: Rotwein
    Alkoholgehalt: 13,5 % Vol. (kein Zusatz von Alkohol)
    Verpackung: Flasche, 0,75 Liter
    Herkunft: Italien (EU)

    Tarifierung:

    KN-Code 2204 21 10
    Wein mit einem Alkoholgehalt von ≤ 15 % Vol., in Behältnissen ≤ 2 Liter.


  • Portwein (Likörwein), 19 % Vol. Alkohol, in 0,75-Liter-Flaschen, aus Portugal

    Ware: Likörwein (aufgespriteter Wein)
    Alkoholgehalt: 19 % Vol. durch Zugabe von Alkohol
    Verpackung: Flasche, 0,75 Liter
    Herkunft: Portugal (EU)

    Tarifierung:

    KN-Code 2204 21 38
    Wein mit einem Alkoholgehalt > 15 %, aber ≤ 22 %, Likörwein, in Behältnissen ≤ 2 Liter.

    Besonderheit

    Auch wenn mehr als 15 % Vol. – immer noch Position 2204, weil die max. Grenze 22 % nicht überschritten wird.


  • Tafelwein (13 % Vol.), in Bag-in-Box mit 10 Litern Inhalt, aus Spanien

    Ware: Weißwein
    Alkoholgehalt: 13 % Vol.
    Verpackung: Bag-in-Box, 10 Liter
    Herkunft: Spanien (EU)


    Tarifierung

    KN-Code 2204 29 19
    Wein mit einem Alkoholgehalt ≤ 15 % Vol., in Behältnissen > 2 Liter, nicht in loser Schüttung.

    Hinweis

    Gebindegröße ist ausschlaggebend für die Unterposition – das ändert auch statistische Erfassungen und ggf. Marktregelungen.


Wichtige Kriterien für die Tarifierung

  • Zusätze: z. B. Aromastoffe, Kohlensäure
  • Alkoholgehalt: z. B. unter oder über 13 % vol.
  • Verpackung: Flaschen < 2 L, Bag-in-Box, Tankcontainer etc.
  • Zusätze: z. B. Aromastoffe, Kohlensäure

Zölle und Verbrauchsteuern bei Wein

  • Zölle sind abhängig von der Weinsorte oder der Art des Weinbauerzeugnisses und dem Ursprungsland
  • In der Bundesrepublik Deutschland wird im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten keine Verbrauchsteuer auf Wein erhoben

Online-Datenbank eAmbrosia

Die Europäische Kommission listet Informationen über geschützte Weine, Spirituosen und Lebensmitteln in der EU auf:

Rechtsregister für geschützte EU-Produktkennzeichnungen

Beispiele aus der Online-Datenbank eAmbrosia

Großräschener See
Württemberg
Tiroler Speck
Wachauer Marille

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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Schulung & Beratung

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