16.01.2025 | reading time


Georgien tritt dem Versandübereinkommen bei

Zollbeamter vor einem Auto

Georgien wird am 1. Februar 2025 offizielles Mitglied des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren. Dies erweitert die Liste der teilnehmenden Länder und bietet neue Möglichkeiten für den internationalen Warenverkehr.


Was bedeutet das konkret?

Ab dem 1. Februar 2025 können Versandverfahren über NCTS eröffnet werden, die in Georgien enden. Damit entfällt die Notwendigkeit, für Transporte in dieses Land ein TIR-Verfahren zu nutzen.


Wichtige Hinweise für laufende Versandverfahren

Versandverfahren, die vor dem 1. Februar 2025 eröffnet wurden und nach diesem Datum nach Georgien befördert werden sollen, können systembedingt nicht abgeschlossen werden. Bitte planen Sie Ihre Transporte entsprechend, um Verzögerungen zu vermeiden.


Sicherheiten und Bewilligungen

Für Unternehmen mit einer Gesamtsicherheit oder einer Befreiung von der Sicherheitsleistung (BE/GE) gilt ab dem 1. Februar 2025 Folgendes: Georgien wird automatisch als neues Ausschlussland aufgenommen. Wer den Geltungsbereich seiner Bewilligung auf Georgien erweitern möchte, muss dies beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Diese Anträge können ab dem 3. Februar 2025 bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass für Georgien ein Zustellungsbevollmächtigter oder ein Wahldomizil für den Bürgen erforderlich ist.


Achtung! Auswirkungen bei der Einfuhr

Auch bei der Einfuhr gibt es Änderungen: Für Waren, die aus Georgien versandt werden, muss ab dem 1. Februar 2025 im Datenelement „Zollrechtlicher Status“ der Wert „EU“ angegeben werden.


Zum Nachlesen

Diese Informationen wurden am 16.01.2025 in der ATLAS-Teilnehmerinformation 0708/25 veröffentlicht.

Alle Teilnehmerinfos finden Sie hier.


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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