27.11.2025 | reading time


EUDR-Start: Neue Fristen und deren Auswirkungen

EUDR Titel

Die Europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein zentrales Element der EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Sie verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass bestimmte Produkte – darunter Holz, Kaffee, Kakao, Soja und weitere Rohstoffe – nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Ursprünglich sollte die EUDR ab Ende 2025 gelten. Nun hat das EU-Parlament eine weitere Verschiebung um zwölf Monate beschlossen. Damit reagiert die EU auf die erheblichen praktischen Herausforderungen, die viele Unternehmen bei der Umsetzung sehen.

Neue Fristen für die Anwendung der EUDR

Die Verschiebung bringt für Unternehmen mehr Zeit, aber keine vollständige Entwarnung. Der neue Start ist geplant für:

  • Mittlere und große Unternehmen: Anwendung ab 30. Dezember 2026
  • Kleinst- und Kleinunternehmen: Anwendung ab 30. Juni 2027

Bis zur Veröffentlichung der Änderungsverordnung im Amtsblatt gelten die bisherigen Termine (30.12.2025 / 30.06.2026) formal weiter. Unternehmen sollten die Entwicklung daher aufmerksam verfolgen, um rechtzeitig reagieren zu können.

Geplante Vereinfachungen der Sorgfaltspflichten

Die Verschiebung geht mit einer deutlichen Entlastung für bestimmte Marktteilnehmer einher. Ziel ist es, die Bürokratie zu reduzieren und die Umsetzung praxistauglicher zu gestalten. Vorgesehen sind unter anderem:

  • Fokus auf Erstinverkehrbringer: Die Verantwortung für die Sorgfaltspflichten soll künftig primär bei den Unternehmen liegen, die Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen.
  • Entlastung der nachgelagerten Lieferkette: Händler und weiterverarbeitende Betriebe müssen keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben, sondern lediglich die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung weitergeben.
  • Erleichterungen für Kleinst- und Kleinunternehmen: Diese sollen nur eine einmalige, vereinfachte Erklärung im Informationssystem abgeben, die nur bei grundlegenden Änderungen angepasst werden muss.

Trilog-Verhandlungen und mögliche weitere Änderungen

Die Verschiebung ist noch nicht endgültig – sie muss formell im Amtsblatt veröffentlicht werden. Zudem laufen die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission. Dabei könnten weitere Anpassungen folgen, etwa zusätzliche Vereinfachungen oder Klarstellungen zu den Sorgfaltspflichten. Eine Überprüfung der Verordnung ist bis April 2026 vorgesehen, sodass weitere Änderungen wahrscheinlich sind.

Was bedeutet das für die Praxis?

Die Verschiebung verschafft Unternehmen Zeit, um sich auf die komplexen Anforderungen vorzubereiten. Dennoch bleibt die EUDR ein anspruchsvolles Regelwerk mit erheblichen Auswirkungen auf Lieferketten, IT-Systeme und Compliance-Prozesse. Wer die Vorbereitungen jetzt stoppt, riskiert später ein „Last-Minute-Chaos“.

Empfehlung: Unternehmen sollten die Zeit nutzen, um ihre Lieferketten zu analysieren, Datenanforderungen zu klären und interne Prozesse für die Sorgfaltspflichten aufzubauen. Frühzeitige Planung ist entscheidend, um Risiken zu vermeiden und die Compliance sicherzustelle

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Autorin: Lisa Wilkes - Consultant Training & Beratung

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