Das Warenverzeichnis ist das zentrale Instrument zur Klassifizierung von Waren im internationalen Handel. Es bildet die Grundlage für zollrechtliche Maßnahmen, statistische Erhebungen sowie für zahlreiche außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen. Anpassungen an der Nomenklatur sind regelmäßiger Bestandteil der Weiterentwicklung des internationalen und europäischen Zollrechts. Aktuelle Änderungen im Warenverzeichnis betreffen zahlreiche Branchen und erfordern eine sorgfältige Überprüfung sowie Anpassung interner Prozesse.
Neue Warennummern seit Ende Juni / Anfang Juli 2025
Zum 28. Juni 2025 und zum 1. Juli 2025 traten im Warenverzeichnis der Europäischen Union umfangreiche Änderungen in Kraft. Im Fokus stehen insbesondere die Einführung neuer Warennummern sowie die Anpassung bestehender Nummern. Die Neuerungen umfassen verschiedene Warengruppen und betreffen insbesondere folgende Kapitel des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur:
- Kapitel 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie
- Kapitel 85: Elektromotoren und elektrische Generatoren (Position 8501)
- Kapitel 87: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge (Position 8708)
Insgesamt wurden am 28. Juni 97 neue Warennummern aufgenommen. Mit Wirkung zum 1. Juli kamen mehr als 100 weitere Warennummern hinzu. Diese Änderungen erfordern eine umgehende Überprüfung und Anpassung der internen Warenverzeichnisse, Materialstämme und Zolltarifierungen.
Neue TARIC-Maßnahmen im Bereich Kulturgüter
Ein weiterer wichtiger Aspekt der aktuellen Änderungen betrifft die Einfuhr von Kulturgütern in die Europäische Union. Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2019/880 wurden spezielle Warennummern für Kulturgüter eingeführt. Diese Maßnahme dient der besseren Kontrolle und dem Schutz von Kulturgut im internationalen Handel. Entsprechende TARIC-Maßnahmen wurden implementiert und sind seit dem 28. Juni 2025 wirksam.
Zollverantwortliche sind angehalten, die entsprechenden Positionen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, insbesondere im Hinblick auf Importvorgänge, bei denen Kulturgüter betroffen sein könnten.
Relevante Informationsquellen und weiterführende Hinweise
Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht der neuen sowie entfallenen Warennummern kann im Elektronischen Zolltarif (EZT-Online) des deutschen Zolls eingesehen werden. Dort finden sich unter den Punkten „Aktuelle Nomenklaturänderungen“ die Listen der neuen und gestrichenen Warennummern.
Für eine umfassende Systempflege empfiehlt es sich, die Änderungen gezielt in den betroffenen Kapiteln zu überprüfen. Exporte sind von den beschriebenen Anpassungen derzeit nicht betroffen. Dennoch ist auch für Ausfuhrvorgänge eine regelmäßige Überprüfung der Warennummern empfehlenswert, um eine korrekte und rechtssichere Zollabwicklung sicherzustellen.
Auswirkungen auf Unternehmen und Handlungsempfehlungen
Die Anpassungen im Warenverzeichnis erfordern von Unternehmen, die international handeln, ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Reaktionsgeschwindigkeit. Eine nicht oder verspätet durchgeführte Anpassung kann zu Verzögerungen in der Zollabwicklung, fehlerhaften Zollanmeldungen oder gar zu Bußgeldern führen.
Handlungsempfehlung
- Eine zeitnahe Aktualisierung der internen Warenverzeichnisse und Materialstämme
- Eine Überprüfung der betroffenen Zolltarifierungen in den relevanten Kapiteln
- Eine Abstimmung zwischen den Abteilungen Zoll, Einkauf, Vertrieb und Logistik
- Die Anpassung von Stammdaten in ERP- und Zollsystemen
- Eine Sensibilisierung aller involvierten Fachbereiche für die Änderungen
- Gegebenenfalls eine erneute Tarifierung von Waren, deren bisherige Warennummern entfallen sind oder geändert wurden
Fazit: Proaktive Zollprozesse sichern reibungslosen Warenverkehr
Regelmäßige Anpassungen im Warenverzeichnis sind ein fester Bestandteil des globalen Zollrechts. Unternehmen, die ihre Zollprozesse strukturiert und vorausschauend gestalten, sichern sich nicht nur einen reibungslosen Warenverkehr, sondern minimieren auch zollrechtliche Risiken.
Fachliche Unterstützung bei der systematischen Anpassung von Warennummern sowie bei der Optimierung von Zoll- und Außenhandelsprozessen kann einen wesentlichen Beitrag zur Effizienz und Rechtssicherheit leisten.
Wer sichergehen möchte, dass die neuen Warennummern korrekt und vollständig in das eigene Warenverzeichnis übernommen werden, sollte auf professionelle Unterstützung zurückgreifen. Eine individuelle Beratung zu Warentarifierung, Zollprozessen und Compliance-Themen hilft, Anpassungsbedarf frühzeitig zu erkennen und die Umsetzung effizient zu gestalten.
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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung