
Zum 28. Juni 2025 treten bedeutende Änderungen im deutschen ATLAS-Zollsystem in Kraft. Betroffen sind die Bescheinigungsbereiche der Unterlagencodierungen C644, Y797, Y798 und Y799, die für ökologische / biologische Erzeugnisse (CDI) sowie ozonabbauende Stoffe (ODS) relevant sind.
Neuzuweisung der Bescheinigungsbereiche
Ab dem 28.06.2025 gelten folgende neuen Bereiche für die jeweiligen Codierungen:
Codierung
Beschreibung
Alt
Neu
C644
Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
1
2
Y797
Registrierung im Lizenzsystem gemäß Artikel 17 Abs. 3 Buchst. a) der Verordnung (EU) 2024/590
5
1
Y798
Nettomasse der ODS in Produkten und Einrichtungen
5
1
Y799
Nettomasse der ODS multipliziert mit dem ODP-Wert (Ozonabbaupotenzial)
5
1
Was bedeutet das für Zollanmeldungen?
- Zollanmeldungen mit den bisherigen Codierungen, die vor dem 28.06.2025 abgegeben, aber noch nicht angenommen wurden, werden abgelehnt oder zurückgewiesen.
- Besonders wichtig: Bei der neuen Bereichszuweisung für C644 ist zwingend die Abschreibemenge anzugeben. Ohne diese Angabe muss die Anmeldung korrigiert und neu eingereicht werden.
Empfehlung der Zollverwaltung: Reichen Sie Anmeldungen mit den betroffenen Codierungen nur dann ein, wenn eine Annahme vor dem 28.06.2025 realistisch ist.
Zum Nachlesen
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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung