29.10.2025 | reading time


19. EU-Sanktionspaket gegen Russland: Konsequenzen für Energie, Finanzen und Außenhandel

19. EU-Sanktionspaket gegen Russland Konsequenzen für Energie, Finanzen und Außenhandel

Die Europäische Union hat das 19. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, das zentrale Sektoren der Kriegswirtschaft betrifft: Energie, Finanzdienstleistungen, militärische Industrie, Sonderwirtschaftszonen sowie Enabler und Profiteure des Angriffskriegs. Für Unternehmen im Außenhandel und Zoll erhöhen sich damit die Anforderungen an Compliance, Lieferkettenprüfung und Exportkontrolle erheblich.

Die effiziente und rechtssichere Umsetzung dieser Maßnahmen ist ein zentraler Baustein für wirtschaftlichen Erfolg. SW Zoll-Beratung unterstützt Unternehmen dabei, die neuen Sanktionsregelungen frühzeitig zu erkennen, praxisnah umzusetzen und Risiken zu minimieren.


Energiesektor: LNG, Öl und Schattenflotte

  • LNG-Importverbot: Ab 1. Januar 2027 werden langfristige LNG-Verträge mit Russland untersagt; kurzfristige Verträge verlieren innerhalb von sechs Monaten ihre Gültigkeit.
  • Transaktionsverbote: Rosneft und Gazprom Neft unterliegen nun einem vollständigen Transaktionsverbot. Ausnahmen gelten nur für Ölimporte aus Drittstaaten, die die Preisobergrenze einhalten.
  • Schattenflotte: 117 neue Schiffe gelistet (insgesamt 557), unterliegen Hafenzugangs- und Serviceverboten; Sanktionen richten sich auch gegen Enabler und Schiffsregister.
  • LPG-Variante & Dienstleistungen: Importverbot zur Umgehungsvermeidung; energiebezogene wissenschaftliche und technische Dienstleistungen sind untersagt.

Unternehmen müssen ihre Lieferketten prüfen, um sicherzustellen, dass keine Produkte über gelistete Drittlandsakteure oder Schattenflottenschiffe eingeführt werden.


Finanzsektor: Banken, Zahlungssysteme und Kryptowährungen

  • Banken: Fünf neue russische Banken unter Transaktionsverbot; EU-Betreiber dürfen keine Geschäfte durchführen.
  • Zahlungssysteme: Mir, SBP und Nutzung des SPFS über Belarus/Kasachstan sind verboten.
  • Kryptowährungen: Vollständige Sanktionen gegen Rubel-Stablecoin A7A5, Emittenten und Handelsplattformen; EU-Betreiber dürfen keine Dienste bereitstellen.
  • Transaktionen mit Drittstaaten: Sanktionen gegen fünf Banken in Zentralasien verhindern Umgehungen.

Handel und Exportkontrolle

  • Einzelsanktionen: Geschäftsleute und Unternehmen der russischen Militärindustrie sowie Enabler in U.A.E. und China gelistet.
  • Exportbeschränkungen: Güter mit doppeltem Verwendungszweck, fortschrittliche Technologien, Metalle für Waffensysteme, Treibstoffprodukte.
  • Neue Warenverbote: Salze, Erze, Baumaterialien, Kautschukerzeugnisse im Wert von 155 Mio. EUR.

Zollverantwortliche sollten Exportdokumente prüfen, Endverwendungsnachweise einholen und Lieferketten systematisch auf Sanktionen überprüfen. SW Zoll-Beratung entwickelt individuell abgestimmte Compliance-Lösungen für solche Prüfprozesse.


Umgehungskontrolle und zusätzliche Sanktionen

  • Organisationen und Personen: 45 Organisationen und 69 Personen unter Vermögens- und Ressourcenverboten, teilweise mit Reisebeschränkungen.
  • Sonderwirtschaftszonen: Vertragsschlüsse mit SWZ wie Alabuga und Technopolis Moskau sind untersagt, teilweise auch bestehende Verträge.
  • Dienstleistungen & Rückversicherung: Einschränkung digitaler Dienste, KI, Weltraumdienste sowie Rückversicherungen für Regierungsschiffe und -flugzeuge.
  • Diplomatenregelungen: Vorabmeldung von Reisen innerhalb der EU; Genehmigungspflichten möglich.
  • Schutz ukrainischer Kinder: 11 weitere Personen gelistet; neue Kriterien für künftige Sanktionen.

Bei internationalen Kooperationen oder Rückversicherungen empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der Sanktionen.


Implikationen für Zoll und Außenhandel

Die neuen Sanktionen erhöhen die Anforderungen an Unternehmen:

  • Compliance: Lieferanten, Kunden und Partner müssen auf Sanktionsrelevanz überprüft werden.
  • Dokumentation: Export- und Importvorgänge sind kontinuierlich zu überwachen und rechtssicher zu dokumentieren.
  • Schulungen und Prozesse: Interne Richtlinien sollten angepasst und Mitarbeitende gezielt geschult werden.

Fazit

Das 19. EU-Sanktionspaket verschärft die bestehenden Maßnahmen erheblich und betrifft Energie, Finanzdienstleistungen, Handel, Dienstleistungen und Drittstaatenakteure. Für Unternehmen im Außenhandel und Zoll ist eine strukturierte und rechtssichere Umsetzung der neuen Sanktionen entscheidend, um Risiken zu minimieren und Compliance-Anforderungen zu erfüllen.


Unterstützungsleistungen von SW Zoll-Beratung

  • Individuelle Compliance-Lösungen: Prüfung von Lieferketten, Export- und Importprozessen auf Sanktionskonformität; rechtssichere Dokumentation aller Vorgänge.
  • Praktische Umsetzung: Operative Unterstützung bei Transaktionen,
  • Schulungen und Sensibilisierung: Maßgeschneiderte Schulungen für Mitarbeitende zu Exportkontrolle, Sanktionen und Zollvorgaben.
  • Strategische Beratung: Entwicklung von Strategien zur Umgehung von Risiken und Anpassung interner Prozesse an neue EU-Sanktionsregelungen.
  • Flexible Task-Force: Schnelle Reaktionsfähigkeit auf Änderungen, inklusive digitaler, persönlicher oder vor-Ort-Betreuung.
  • Netzwerk & Expertise: Nutzung von Fachwissen und Vernetzung in Gremien, um frühzeitig auf neue Entwicklungen zu reagieren und Unternehmen stabil durch ein dynamisches Umfeld zu begleiten.

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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

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