Zugelassener Versender
Ein Zugelassener Versender (ZV) ist ein Unternehmen, das von den Zollbehörden mittels der zollrechtlichen Bewilligung dazu berechtigt ist, Versandverfahren wie das gemeinschaftliche oder das gemeinsame Versandverfahren durchzuführen, ohne dass die Waren bei Beginn der Beförderung der Zollstelle vorgeführt werden müssen. Dies ermöglicht eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis bei der Abfertigung von Waren im grenzüberschreitenden Warenverkehr.
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