Zollvollmacht
Jede natürliche oder juristische Person kann einen Zollvertreter bestellen, der unterschiedlichste Aufgaben z.B. als Dienstleister übernimmt. Dies wir im Unionszollkodex (UZK) definiert.
(1) Jede Person kann einen Zollvertreter ernennen.
(2) Zulässig ist sowohl die direkte Vertretung, bei der der Zollvertreter im Namen und für Rechnung einer anderen Person handelt, als auch die indirekte Vertretung, bei der der Zollvertreter im eigenem Namen, aber für Rechnung einer anderen Person handelt.
Direkte vs. indirekte Vertretung

Als Zolldienstleister bieten wir unseren Kunden in der Regel eine direkte Zollvertretung an. Das bedeutet, dass wir im Namen und auf Rechnung des Kunden handeln, um die Zollanmeldungen ordnungsgemäß abzuwickeln. Voraussetzung für diese direkte Vertretung ist eine Zollvollmacht, damit wir überhaupt Zollanmeldungen im Namen des Kunden abgeben dürfen.

Warum ist eine Zollvollmacht wichtig?
- Erlaubt die rechtssichere Zollanmeldung
- Notwendig für eine reibungslose Zollabfertigung
- Sollte regelmäßig aktualisiert werden (Empfehlung: spätestens alle 3 Jahre)
Merke: Ohne gültige Zollvollmacht kann keine Zollabfertigung durch den Zolldienstleister erfolgen!
Auftragsformular für Einfuhr und Ausfuhr
Neben der Zollvollmacht benötigen wir alle relevanten Informationen zur Ein- bzw. Ausfuhr der Waren. Hierfür stellen wir Ihnen unsere speziellen Auftragsformulare zur Verfügung.
Alternativ können auch kundeneigene Formulare verwendet werden, sofern alle für die Verzollung notwendigen Informationen vorhanden sind.
Weitere Informationen zur Vertretung im Zollkontext finden Sie auf der offiziellen Website des Zolls:
Hier der Link zum Nachlesen: Vertretung