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Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

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Zollanmeldung

Alle Waren die in ein Zollverfahren überführt werden sollen, sind unabhängig vom zollrechtlichen Status der Ware mittels Zollanmeldung bei der zuständigen Zollstelle angemeldet werden.

Weitere Informationen zu Zollanmeldungen finden Sie auf der Homepage des deutschen Zolls.

Homepage des deutschen Zolls
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