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Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

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Zollanmeldung

Die Zollanmeldung ist ein zollrechtlich vorgeschriebener Vorgang zur Überführung von Waren in ein Zollverfahren. Sie ist erforderlich bei der Einfuhr und Ausfuhr von Waren in bzw. aus dem Zollgebiet der Europäischen Union. Die Anmeldung dient der Feststellung zollrechtlicher Verpflichtungen und ermöglicht die Kontrolle durch die Zollbehörden.


Formen der Zollanmeldung

Die Zollanmeldung kann in verschiedenen Formen erfolgen:

  • Elektronisch über das IT-System ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem), das in Deutschland für die digitale Kommunikation mit den Zollbehörden genutzt wird.
  • Papiergestützt mittels des Einheitspapiers, einem standardisierten Formular für Zollanmeldungen innerhalb der EU.
  • Mündlich, etwa bei der Einfuhr von Reisegepäck oder Waren mit geringem Wert.
  • Durch konkludentes Verhalten, z. B. durch das Passieren des grünen Ausgangs am Flughafen.

Eine elektronische Anmeldung ist heute Standard und in den meisten Fällen verpflichtend.


Inhalt einer Zollanmeldung

Eine Zollanmeldung muss präzise Angaben enthalten, darunter:

  • Zolltarifnummer
  • Warenbeschreibung
  • Ursprungsland
  • Warenwert
  • Menge und Verpackungsart

Zusätzlich können je nach Ware und Verfahren weitere Dokumente erforderlich sein, etwa Ursprungsnachweise, Rechnungen oder Genehmigungen.


Vertretung bei der Zollanmeldung

Die Anmeldung kann durch den Anmelder selbst oder durch einen Vertreter erfolgen. Dabei wird zwischen direkter Vertretung (im Namen und Auftrag des Anmelders) und indirekter Vertretung (im eigenen Namen, aber im Auftrag des Anmelders) unterschieden. Die Vertretung muss gegenüber dem Zoll eindeutig erklärt werden.


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Zollanmeldung finden Sie auf den Seiten des deutschen Zolls.

Homepage des deutschen Zolls
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