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Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

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Wechselkurse

Zoll-Wechselkurse sind von den Zollbehörden festgelegte Umrechnungskurse, die zur Berechnung der Zollabgaben bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern verwendet werden. Sie dienen der einheitlichen und transparenten Umrechnung von Fremdwährungen in Euro und sind ein zentrales Element bei der zollrechtlichen Wertbestimmung.


Warum sind Zoll-Wechselkurse wichtig?

m internationalen Handel wird der Warenwert häufig in einer Fremdwährung (z. B. US-Dollar, Yen oder Pfund) angegeben. Damit die Zollbehörden die anfallenden Einfuhrabgaben korrekt berechnen können, muss der Fremdwährungsbetrag in Euro umgerechnet werden. Dafür wird nicht der aktuelle Marktkurs verwendet, sondern der jeweils gültige Zoll-Wechselkurs, der von der Europäischen Kommission einmal monatlich festgelegt und veröffentlicht wird.

Die aktuellen und vergangenen Wechselkurse können auf der Seite der deutschen Zollverwaltung recherchiert werden:

Zoll-Wechselkurse

Anwendung der Zoll-Wechselkurse

Der maßgebliche Zoll-Wechselkurs richtet sich nach dem Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. Das bedeutet: Der Kurs des Monats, in dem die Anmeldung angenommen wurde, ist ausschlaggebend für die Umrechnung. Dies gilt für alle zollrechtlich relevanten Beträge wie den Zollwert, auf dessen Basis die Einfuhrabgaben (z. B. Zölle, Einfuhrumsatzsteuer) berechnet werden.


Aktualisierung und Gültigkeit

Die Zoll-Wechselkurse werden in der Regel jeweils am letzten Werktag des Vormonats für den gesamten Folgemonat festgelegt. Diese Monatskurse gelten für alle Zollanmeldungen, die in diesem Zeitraum angenommen werden. In Ausnahmefällen, etwa bei starken Wechselkursschwankungen, kann die Europäische Kommission auch Zwischenkurse veröffentlichen.

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