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Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

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Versandbegleitdokument (VBD/VBD-S)

Das Versandbegleitdokument (VBD) ist ein zentrales Papier im Versandverfahren:

  • Es wird bei der Abgangszollstelle erstellt.
  • Es begleitet die Ware physisch während des Transports bis zur Bestimmungszollstelle.
  • Es enthält die wichtigsten Angaben zur Sendung (z. B. MRN – Movement Reference Number, Warenbeschreibung, Anzahl der Packstücke, Zollbehälterkennzeichen, Versender, Empfänger, Route).
  • Es ermöglicht den Zollbehörden entlang der Route eine schnelle Kontrolle der Sendung.

Zweck

Nachweis, dass sich die Waren in einem zugelassenen Versandverfahren befinden


Versandbegleitdokument Sicherheit (VBD-S)

Das VBD-S (Versandbegleitdokument – Sicherheit) kommt ins Spiel, wenn das Versandverfahren auch sicherheitsrelevante Informationen enthalten muss. Dies ist insbesondere relevant bei grenzüberschreitendem Warenverkehr mit Drittstaaten (außerhalb der EU):

  • Das VBD-S enthält zusätzlich zu den Angaben des VBD sicherheitsrelevante Informationen (z. B. über den Versender, Empfänger, Transportmittel, sensible Waren etc.).
  • Es basiert auf der sogenannten "summarischen Eingangsanmeldung" bzw. auf Sicherheitsdaten gemäß dem ICS-System (Import Control System).
  • Anwendungspflicht: Wenn für die betroffene Ware keine Vorabanmeldung durch andere Systeme erfolgt ist (z. B. bei Versandverfahren ohne vorgelagerte Zollanmeldung).

Zweck

Erfüllung sicherheitsrechtlicher Anforderungen im Rahmen der EU-Zollkodex-Vorgaben (UZK), insbesondere zum Schutz der EU-Außengrenzen.


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