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Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

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Unverified List (UL)

Die UL listet Unternehmen, bei denen die US-Behörden im Rahmen von
Post- oder Pre-Shipment Kontrollen keine ausreichende Prüfung vornehmen konnten und daher Zweifel an der Eignung zum Umgang mit US-Produkten haben.
Sie hat den Charakter einer Warnliste.
Die Rechtsfolge ist weder ein Verbot noch eine Genehmigungspflicht.
Mittels angeforderter schriftlicher Unterlagen muss sichergestellt werden, dass die Güter nicht zu einer verbotenen Endverwendung eingesetzt werden (UVL Statement).


Die inhaltlichen Anforderungen an ein UVL Statement § 744.15 EAR

UVL Statement
Supplement No. 6 to Part 744—Unverified List
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