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Treibhausgasminderungsquote (THG‑Quote)

Die Treibhausgasminderungsquote (THG‑Quote) ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik zur Reduktion von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, sind verpflichtet, Emissionsminderungen nachzuweisen.

  • Rechtsgrundlagen: BImSchG §§ 37a ff., 38. BImSchV, BioKraft-NachV
  • Ziel: Schrittweise Reduktion fossiler Emissionen und Umsetzung der EU-Richtlinien RED II/RED III

Merksatz

Die THG‑Quote ist kein freiwilliges Instrument – sie ist rechtsverbindlich und steuerlich relevant für alle in Deutschland in Verkehr gebrachten fossilen Kraftstoffe.


Quotenverpflichtung: Adressaten und Umfang

Betroffene Unternehmen

  • Mineralölunternehmen, Energieimporteure und Kraftstoffhändler
  • Schwellenwert: >5.000 Liter fossiler Kraftstoffe pro Jahr

Pflichten

  • Jährliche THG-Minderungsverpflichtung gegenüber fossilem Referenzwert
  • Pflicht bleibt beim Inverkehrbringer, auch bei Quotenübertragungen

Praxis-Hinweis

  • Vollständige Dokumentation von Kraftstoffmenge, Herkunft und Emissionsreduktion ist Pflicht
  • Hauptzollämter überwachen die Einhaltung; fehlende Erfüllung kann zu Pönalen führen

Erfüllungsoptionen: Technologieoffen und flexibel

Die THG‑Quote kann durch verschiedene Optionen erfüllt werden, die kombinierbar sind:

Biokraftstoffe: Biodiesel, Bioethanol, Biomethan und biogene Flüssiggase. Notwendig ist ein Nachweis gemäß BioKraft-NachV. Fortgeschrittene Biokraftstoffe (Abfall-/Reststoffbasis) erhalten doppelte Anrechnung.

Strombasierte und synthetische Kraftstoffe: Power-to-X-Kraftstoffe, grüner Wasserstoff und synthetische Diesel/Ethanol. Voraussetzung ist Strom aus erneuerbaren Quellen mit Zertifizierung durch das Umweltbundesamt (UBA).

Direkt eingesetzter Strom in Elektrofahrzeugen: Verbrauch in batterieelektrischen Fahrzeugen wird auf Antrag bei UBA zertifiziert und angerechnet. Nachweis über Ladepunkt und erneuerbare Stromquelle erforderlich.

Merksatz

Technologieoffenheit erlaubt strategische Kombinationen, steigert Compliance-Flexibilität und minimiert wirtschaftliche Risiken.


Vollzug, Kontrolle und Zertifizierung

  • Zuständigkeit: Hauptzollämter („Biokraftstoffquotenstelle“) überwachen Dokumentation und Einhaltung.
  • UBA: Prüft Stromnachweise und CO₂-Minderungszertifikate.
  • Nachweisanforderungen: Herkunft, Energiegehalt, Nachhaltigkeit, Emissionsreduktion
  • Quotenhandel: Übertragung zwischen Unternehmen möglich, Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer
  • Fehlende oder unvollständige Nachweise werden als fossiler Kraftstoff angerechnet, wodurch wirtschaftliche Nachteile entstehen.

Reformen & Marktentwicklung

RED III und EU-Anpassung

  • THG‑Quote soll bis 2040 sektorenübergreifend erweitert werden
  • Stärkere Einbindung von synthetischen, strombasierten Kraftstoffen und Wasserstoff

Nationale Novellen 2024–2025

  • Abschaffung der UER-Anrechnung ab 2025
  • Keine Übertragbarkeit von Übererfüllungen zwischen 2025 und 2026
  • Ziel: Marktstabilität und Vermeidung von Zertifikatsüberflutung

Praxis-Hinweis

Unternehmen müssen Reformen beobachten, um Investitionen in nachhaltige Kraftstoffe und Marktstrategien abzusichern.


Strategische Bedeutung für Zoll, Außenhandel und Compliance

  • Compliance: Rechtssichere Dokumentation ist Pflicht
  • Lieferketten: Nachhaltige Rohstoffbeschaffung, Importstrategien und Zertifizierungssysteme
  • Marktmechanismen: Preisvolatilität von Quotenzertifikaten und Anreize für nachhaltige Kraftstoffe
  • Investitionspotenzial: Produktion, Import oder Vertrieb fortschrittlicher Kraftstoffe
  • Beratung & Schulung: Zoll- und Außenhandelsberater können Unternehmen bei Dokumentation, Nachweisen und strategischer Planung unterstützen

Merksatz

Die THG‑Quote ist sowohl Steuerungsinstrument der Klimapolitik als auch strategischer Hebel für wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit.


Praxisbeispiele

  • Mineralölunternehmen A: Kombination aus Biomethan und strombasiertem Diesel zur vollständigen Quoteerfüllung → Reduzierung von Pönalen und strategische Nutzung von Übererfüllungen.
  • Importeur B: Einsatz synthetischer Kraftstoffe aus EU-Herstellung → Optimierung von Zollprozessen und Marktpositionierung.
  • Flottenbetreiber C: Elektromobilität mit UBA-Zertifizierung → Anrechnung auf THG‑Quote, steuerlicher Vorteil, Emissionsreduktion.

Bewertung & Ausblick

  • Zoll und Energieunternehmen.
  • Reformen (RED III, nationale Anpassungen) erhöhen die Bedeutung für strategische Investitionen in nachhaltige Kraftstoffe.
  • Unternehmen müssen Compliance, Dokumentation und strategische Planung in ihre Geschäftsprozesse integrieren.

Fazit

Mit konsequenter Umsetzung und strategischer Nutzung wird die THG‑Quote zu einem instrumentellen Markthebel, der ökologische, ökonomische und regulatorische Ziele verbindet. Alle dargestellten Informationen spiegeln den Stand vom November 2025 wider.

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