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Technologie-SAG: Sammelgenehmigungen für Technologietransfers

Sammelgenehmigungen für Technologietransfers (Technologie-SAG) sind ein zentrales Instrument der Exportkontrolle. Sie ermöglichen die rechtssichere Ausfuhr genehmigungspflichtiger Technologie gemäß der EG-Dual-Use-Verordnung in unterschiedlichen Formen und für vielfältige Anwendungsfälle. Dabei ist die Art der Übertragung unerheblich; entscheidend ist das Vorliegen einer genehmigungspflichtigen Ausfuhr.


Formen des Technologietransfers

Technologie kann auf unterschiedliche Weise transferiert werden:

  • Physische Mitnahme: Papierunterlagen oder mobile Speichermedien wie Laptop, Smartphone, USB-Stick oder CD/DVD
  • Elektronische Übermittlung: E-Mail, Fax oder Post
  • Digitale Bereitstellung: Zugriff auf Server in Drittstaaten oder in der EU
  • Konzerninterne Cloud-Lösungen: Ermöglichen internationalen Zugriff auf Technologien
  • Öffentliche Veröffentlichung: Bereitstellung auf Internetplattformen

Sammelgenehmigungen können für alle gelisteten Technologieformen (Entwicklungs-, Herstellungs- und Verwendungstechnologie) sowie für zugehörige Waren erteilt werden.


Projekt- und endverwendungsbezogener Technologietransfer

Projektbezogene oder endverwendungsorientierte Sammelgenehmigungen ermöglichen den gezielten Einsatz von Technologie für:

  • Entwicklung oder Herstellung bestimmter Güter
  • Nutzung im Zusammenhang mit Dienstleistungen wie Wartung oder Reparatur

Antragsanforderungen

  • Listenposition der Technologie nach Anhang I EG-Dual-Use-Verordnung
  • Empfänger und Endverwender der Technologie
  • Beschreibung des Projekts oder der Endverwendung
  • Länder, in die ein Reexport möglich ist

Praxisbeispiele

  • Fertigung genehmigungspflichtiger Bauteile im Ausland mit anschließender Rückführung zur Endmontage nach Deutschland („verlängerte Werkbank“)
  • Internationale Softwareentwicklung über Server in Drittstaaten

Konzerninterner Technologietransfer

Sammelgenehmigungen ermöglichen den Austausch genehmigungspflichtiger Technologie zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften weltweit, ausgenommen Waffenembargoländer oder spezielle Regionen wie Krim/Sewastopol.


Rahmenbedingungen

  • Nutzung ausschließlich für Forschung und Entwicklung bis zur Serienreife
  • Serienproduktion im Ausland unzulässig; Testfertigungen sind erlaubt, müssen jedoch nach Deutschland zurückgeführt werden
  • Erlaubt für alle Positionen des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung

Praxisbeispiel

Eine deutsche Muttergesellschaft koordiniert die Forschung mit Tochtergesellschaften in mehreren Ländern, während die Serienproduktion ausschließlich in Deutschland erfolgt.


Mobiles Arbeiten

Sammelgenehmigungen können die Nutzung genehmigungspflichtiger Technologie auf mobilen Geräten abdecken:

  • Vorübergehende Mitnahme von Technologie auf Laptops oder Smartphones
  • Zugriff auf firmeneigene Netzwerke während Auslandsaufenthalten

Einschränkungen

  • Keine Weitergabe an Dritte, einschließlich Kunden
  • Keine Nutzung für Dienstleistungen gegenüber Dritten
  • Dokumentation der Länder, Geräte und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich

Praxisbeispiel

Ein Mitarbeiter greift während einer Dienstreise über ein sicheres VPN auf genehmigungspflichtige Unterlagen zu.


Cloud Computing und Technologietransfer

  • Das Ablegen oder Bereitstellen kontrollierter Technologie oder Software in Cloud-Systemen kann als genehmigungspflichtige Ausfuhr gelten, wenn:
    • Server ganz oder teilweise in einem Drittland betrieben werden, oder
    • Personen aus Drittländern Zugriff auf Server in der EU erhalten
    Rechtsgrundlage: Art. 2 Nr. 2 lit. iii) EG-Dual-Use-Verordnung.

Ausführer

  • Verantwortlich für Beantragung und Einhaltung der Sammelgenehmigung ist in der Regel der Cloud-Nutzer, nicht der Anbieter:
    • IaaS (Infrastructure as a Service): Nutzer verwaltet Daten selbstständig; Ausführer ist der Nutzer
    • PaaS (Platform as a Service): Nutzer erstellt oder stellt Technologie bereit; Ausführer ist der Nutzer
    • SaaS (Software as a Service): Ausführer ist derjenige, der den Upload kontrolliert; bei eingespeisten Daten ist in der Regel der Nutzer Ausführer
    Die Bestimmung des Ausführers ist einzelfallabhängig.

Voraussetzungen für Sammelgenehmigungen im Cloud-Umfeld

  • IT-technische Rahmenbedingungen:
    • Bevorzugt private Cloud, geografisch einschränkbar
    • Sicherheitsmaßnahmen gemäß aktuellem Stand der Technik (z. B. BSI C5)
    • Zugriff durch Dritte, einschließlich Provider oder Administratoren, muss ausgeschlossen sein
  • Internes Exportkontrollprogramm (ICP):
    • Nutzung sicherer Endgeräte
    • Berechtigungskonzepte für Personen und Länder
  • Fallgruppenspezifische Voraussetzungen:
    • Zuweisung zu bestehenden Fallgruppen (konzernintern, projekt- oder endverwendungsbezogen)

Dokumentationspflichten

  • Sammelgenehmigungen für Technologie- oder Softwaretransfers beinhalten meist keine Meldepflichten, erfordern aber:
    • Lückenlose Dokumentation aller Ausfuhren
    • Vorlage der Unterlagen auf Anforderung an das BAFA

Antragstellung

  • Die Antragstellung erfolgt über das ELAN-K2 Ausfuhrportal, wobei zu erfassen sind:
    • Zugriffsberechtigte Personen
    • Cloud-Anbieter
    • Orte der Datenverarbeitung, insbesondere Serverstandorte

Fazit

Technologie-SAG bieten Unternehmen einen rechtssicheren und flexiblen Rahmen für den Technologietransfer in internationalen Kontexten. Sie decken projektbezogene, konzerninterne, mobile und Cloud-basierte Nutzung ab, gewährleisten Compliance mit Exportkontrollvorgaben und stellen einen strategischen Vorteil für Forschung, Entwicklung und operative Effizienz dar. Ein wirksames internes Exportkontrollprogramm, IT-Sicherheitsmaßnahmen und sorgfältige Dokumentation sind dabei essenziell.

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