T2-Versandverfahren
Das T2-Verfahren wird angewendet, wenn Unionswaren (also Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU befinden) durch Nicht-EU-Gebiet transportiert werden, z. B.:
- durch EFTA-Staaten wie die Schweiz, Norwegen oder Island,
- über das Vereinigte Königreich,
- oder wenn die Waren innerhalb der EU befördert werden, aber unter Zollüberwachung stehen müssen, etwa zur Vermeidung von Eingriffen.
Zweck des T2-Verfahrens
- Nachweis des Unionswarenstatus während des Transports,
- Vermeidung von erneuter Verzollung in der EU nach Transit durch Drittland,
- Sicherstellung der zollrechtlichen Kontrolle.
Das T2-Verfahren wird über das elektronische System NCTS (New Computerized Transit System) abgewickelt.
Das VBD (Versandbegleitdokument) enthält alle relevanten Angaben: Waren, Absender, Empfänger, Routen, etc.