Supercomputer” Foreign-Produced Direct Product (FDP) Rule
Die Supercomputer FDP Rule regelt, unter welchen Voraussetzungen ein außerhalb der USA hergestelltes Produkt den Export Administration Regulations (EAR) unterliegt. Sie betrifft insbesondere Produkte, die für die Nutzung in Hochleistungsrechnern („Supercomputern“) bestimmt sind, die in der Volksrepublik China (PRC) oder Macau eingesetzt werden sollen.
Anwendungsbereich
Ein foreign-produced item unterliegt den EAR, wenn es gleichzeitig die Anforderungen des Produktumfangs und des Länder- und Endverwendungsumfangs erfüllt. Siehe § 744.23 EAR für die spezifischen Lizenzpflichten, Lizenzprüfungsrichtlinien und Lizenzausnahmen.
Produktumfang
Ein ausländisches Produkt erfüllt den Produktumfang, wenn es die Kriterien von (i)(1)(i) oder (i)(1)(ii) erfüllt:
- (i) Direktprodukt von Technologie oder SoftwareEin Produkt ist dann erfasst, wenn es ein Direktprodukt von technologischen Informationen oder Software ist, die den EAR unterliegt und in folgenden Export Control Classification Numbers (ECCNs) der Commerce Control List (CCL) spezifiziert sind:
- 3D001, 3D901, 3D991, 3D992, 3D993, 3D994
- 3E001, 3E002, 3E003, 3E901, 3E991, 3E992, 3E993, 3E994
- 4D001, 4D993, 4D994
- 4E001, 4E992, 4E993
- 5D001, 5D002, 5D991
- 5E001, 5E002, 5E991
Länder- und Endverwendungsumfang
Ein Produkt erfüllt den Länder- und Endverwendungsumfang, wenn bekannt ist, dass es:
- Für Supercomputer in oder für die PRC oder Macau genutzt wird, insbesondere für die:
- Konstruktion, Entwicklung oder Produktion
- Betrieb oder Installation (einschließlich Vor-Ort-Installation)
- Wartung, Reparatur, Überholung oder Aufarbeitung
- In Komponenten oder Ausrüstungen eines Supercomputers integriert wird, oder bei deren Entwicklung oder Herstellung verwendet wird, die in oder für die PRC oder Macau bestimmt sind.
Fazit
Die “Supercomputer” FDP Rule stellt sicher, dass ausländische Produkte, die auf US-Technologie basieren und für Supercomputer in China oder Macau bestimmt sind, den EAR unterliegen. Unternehmen, die solche Produkte herstellen, exportieren oder weiterverarbeiten, müssen daher die entsprechenden Lizenzanforderungen, Ausnahmen und Richtlinien nach § 744.23 EAR beachten. Besonders wichtig ist die Berücksichtigung sowohl des Produktumfangs als auch des Länder- und Endverwendungsumfangs, um Compliance-Risiken zu vermeiden.