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Summarische Ausgangsanmeldung (ASumA)

Eine ASumA ist grundsätzlich immer dann abzugeben, wenn Waren (auch vorübergehend) aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden und keine Zollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung mit den sicherheitsrelevanten Daten vorliegt.

In Deutschland ist es über ATLAS möglich, die ASumA gleichzeitig mit der Ausfuhrzollanmeldung elektronisch abzugeben.


Weitere Informationen zur Summarischen Ausgangsanmeldung finden sie auf der Homepage des deutschen Zolls.

Zoll-Online: Summarische Ausgangsanmeldung (ASumA)
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