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Sammelausfuhrgenehmigung Modell I (SAG ERS I)

Die Sammelausfuhrgenehmigung gemäß Modell I (SAG ERS I) ermöglicht die Ausfuhr von Ersatzteilen an namentlich benannte Empfänger und Endverwender. Dazu zählen beispielsweise Vertriebspartner, eigene Niederlassungen oder Lager. Eine vorherige Einzelgenehmigung für das Hauptgut ist für die Nutzung der Sammelgenehmigung nicht erforderlich.


Relevanz und Anwendungsbereiche

Sammelgenehmigungen nach Modell I sind insbesondere dann von Interesse, wenn:

die Ersatzteillieferungen auf Hauptgüter bezogen sind, deren Lieferung nicht genehmigungspflichtig war,

die Lieferung auf Grundlage einer Einzelgenehmigung eines anderen EU-Mitgliedstaats erfolgte,

die Lieferung durch einen konzernfremden Ausführer getätigt wurde, oder

die Lieferung auf Grundlage einer deutschen Einzelgenehmigung erfolgte, diese jedoch älter als fünf Jahre ist.

Damit ist die SAG ERS I eine geeignete Lösung für Unternehmen, die Ersatzteile schnell und flexibel bereitstellen müssen, ohne dass eine aktuelle Einzelgenehmigung vorliegt.


Zugelassene Lieferwege

  • Über zugelassene Empfänger an zugelassene Endverwender
    • Die Weiterlieferung kann direkt oder nach Abruf (Lagerhaltung) erfolgen.
  • Direktlieferung an zugelassene Endverwender
    • Direktlieferungen sind möglich, sofern die Endverwender in der Genehmigung vermerkt sind.

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen liefert eine nicht genehmigungspflichtige Laseranlage an einen Automobilzulieferer in Land X.
Der Zulieferer wird als Endverwender in die Sammelgenehmigung aufgenommen, um bei Bedarf schnell Ersatzteile liefern zu können.
Da für die ursprüngliche Anlage keine deutsche Einzelgenehmigung vorliegt, kann nur das Modell ERS I genutzt werden; eine Sammelgenehmigung des Modells ERS II wäre nicht zulässig.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer SAG ERS I sind erforderlich:

Liste der Empfänger und Endverwender (über das ELAN-K2 Ausfuhrportal)

Endverbleibserklärungen Muster C2 für Empfänger

Endverbleibserklärungen Muster C1 für Endverwender (ohne Wert- oder Mengenangaben bei Direktlieferungen)

Firmenprofile der Empfänger und Endverwender

Diese Unterlagen dienen der Nachvollziehbarkeit und Compliance der Ausfuhr.


Fazit

Die SAG ERS I ermöglicht die effiziente und rechtskonforme Ausfuhr von Ersatzteilen an zugelassene Empfänger und Endverwender. Durch klar definierte Lieferwege und notwendige Unterlagen können Unternehmen Ersatzteile flexibel bereitstellen und die Versorgung internationaler Märkte sicherstellen.

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