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Promoting Accountability for Assad and Regional Stabilization Sanctions (PAARSS)

Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 hat die US-Regierung einen grundlegenden Kurswechsel in ihrer Sanktionspolitik gegenüber Syrien vollzogen. Das umfassende Syrien-Sanktionsprogramm wurde durch ein gezieltes, listenbasiertes Maßnahmenpaket ersetzt: die Promoting Accountability for Assad and Regional Stabilization Sanctions (PAARSS). Für Unternehmen im internationalen Handel, insbesondere im Bereich Zoll und Exportkontrolle, ergeben sich daraus neue Herausforderungen und Handlungsspielräume.


Rechtlicher Hintergrund: Aufhebung des Syrien-Sanktionsprogramms

Am 30. Juni 2025 unterzeichnete Präsident Trump die Executive Order 14312 – Providing for the Revocation of Syria Sanctions. Diese Verfügung beendete den seit 2004 bestehenden nationalen Notstand in Bezug auf Syrien und hob sechs zentrale Executive Orders auf, darunter:

  • E.O. 13338 (2004): Einführung der Syrien-Sanktionen
  • E.O. 13582 (2011): Umfassendes Embargo gegen die syrische Regierung
  • Weitere: E.O. 13399, 13460, 13572, 13573

Mit der Aufhebung dieser Anordnungen wurde auch die Syria Sanctions Regulations (31 CFR Part 542) aus dem US-Recht entfernt.


Einführung von PAARSS: Erweiterung von Executive Order 13894

Zeitgleich wurde die bestehende Executive Order 13894 (ursprünglich 2019 erlassen) erweitert. Diese bildet nun die Grundlage für das neue PAARSS-Regime, das gezielt folgende Gruppen sanktioniert:

  • Mitglieder des Assad-Regimes und dessen Unterstützer
  • Personen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben
  • Akteure im Zusammenhang mit dem Handel der synthetischen Droge Captagon
  • Gruppen, die den Friedensprozess oder die Stabilität Syriens behindern

Weitere gesetzliche Anpassungen und Aussetzungen

Die Executive Order 14312 enthält darüber hinaus folgende Maßnahmen:

  • Aussetzung von Sanktionen gemäß dem Caesar Syria Civilian Protection Act of 2019 (22 U.S.C. § 8791 note), sofern dies im außenpolitischen Interesse der USA liegt.
  • Verzicht auf Exportkontrollen nach dem Syria Accountability and Lebanese Sovereignty Restoration Act of 2003 (Pub. L. 108–175) und dem Chemical and Biological Weapons Control and Warfare Elimination Act of 1991 (22 U.S.C. Chapter 65) [congress.gov], [congress.gov]
  • Beibehaltung von General License 25, die bestimmte Transaktionen mit Syrien erlaubt, insbesondere mit der neuen Regierung unter Präsident Ahmed al-Sharaa [ofac.treasury.gov]

Auswirkungen auf Zoll, Exportkontrolle und Außenhandel

Die Umstellung auf PAARSS hat direkte Auswirkungen auf die Praxis im internationalen Handel:

  • Transaktionen mit syrischen Finanzinstituten, einschließlich der Zentralbank Syriens, sind grundsätzlich wieder möglich sofern keine gelisteten Personen beteiligt sind.
  • Die Sanktionslistenprüfung bleibt zentral. Personen, die unter PAARSS oder anderen US-Sanktionsprogrammen gelistet sind (z. B. Counter Terrorism, Iran), bleiben weiterhin blockiert.
  • Unternehmen müssen ihre Compliance-Prozesse anpassen, insbesondere im Hinblick auf:
    • Sanktionslistenprüfung (SDN-Liste)
    • Risikobewertung bei Geschäftspartnern
    • Dokumentation und Nachweisführung
  • Die Exportkontrollvorgaben des US-Handelsministeriums (BIS) wurden gelockert, insbesondere für sogenannte EAR99-Güter. Dennoch gelten weiterhin Genehmigungspflichten für bestimmte Dual-Use-Güter

Fazit: Neue Dynamik im Sanktionsumfeld – Chancen und Verantwortung

Die Einführung von PAARSS markiert einen Wendepunkt in der US-Sanktionspolitik gegenüber Syrien. Für Unternehmen im Bereich Zoll und Außenhandel eröffnen sich neue Möglichkeiten, gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Einhaltung internationaler Vorschriften. Eine fundierte Analyse der neuen Regelungen, die kontinuierliche Überwachung der SDN-Liste sowie die Anpassung interner Kontrollsysteme sind entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren und neue Märkte verantwortungsvoll zu erschließen.

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