Politisch exponierte Person (PEP)
Politisch exponierte Person (PEP) bezeichnet Personen, die aufgrund ihrer öffentlichen Ämter oder Funktionen ein erhöhtes Risiko für Korruption, Geldwäsche und andere Finanzdelikte darstellen. Zu PEPs zählen unter anderem:
- Staats- und Regierungschefs
- Minister und Staatssekretäre
- Abgeordnete und Parlamentsmitglieder
- Richter und hohe Beamte
- Führungskräfte staatlicher Unternehmen
- Mitglieder internationaler Organisationen
Auch nahe Familienangehörige und enge Vertraute von PEPs gelten als politisch exponierte Personen.
Warum ist der Begriff PEP wichtig
Im Rahmen der Geldwäscheprävention und Compliance sind Unternehmen, vor allem Banken und Finanzdienstleister, gesetzlich verpflichtet, PEPs besonders zu identifizieren und strengere Prüfungen bei Finanztransaktionen durchzuführen. Dadurch sollen Risiken von Korruption, Bestechung und Terrorismusfinanzierung minimiert werden.
PEP und Geldwäschegesetz (GwG)
Das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) schreibt vor, dass PEPs bei der Kundenprüfung (Know Your Customer – KYC) gesondert behandelt werden. Dies umfasst erweiterte Sorgfaltspflichten und regelmäßige Überwachungen.
Relevanz im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
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Exportkontrolle und Sanktionsrecht
- PEPs können auf Sanktionslisten (z. B. EU-Sanktionen, OFAC, UN) stehen, insbesondere aus drittländischen Regimen.
- Geschäfte mit sanktionierten PEPs sind verboten oder genehmigungspflichtig.
- Unternehmen sind verpflichtet, ihre Geschäftspartnerprüfungen (Screening) auch auf mögliche PEP-Eigenschaften hin durchzuführen.
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Verstöße gegen Embargos / Sanktionsumgehung
- PEPs aus sanktionierten Staaten können versuchen, durch Zwischenfirmen oder Strohmänner an Waren zu gelangen.
- Ein hohes Risiko besteht, wenn Exportgeschäfte mit Beteiligung von PEPs nicht sauber aufgeklärt und dokumentiert sind.
- Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) oder die EU-Dual-Use-Verordnung können strafrechtliche Konsequenzen haben.
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Zollrechtliche Compliance / AEO-Zulassung
- Unternehmen mit AEO-Status („Authorized Economic Operator“) müssen über ein funktionierendes Compliance-System verfügen.
- Die Prüfung von PEP-Verbindungen gehört zur Risikobewertung – sowohl auf Kunden- als auch auf Lieferantenseite.
Praxisempfehlung
- Know Your Customer (KYC)-Prozesse um PEP-Prüfung erweitern
- Automatisiertes Sanktionslistenscreening (inkl. PEP-Erkennung)
- Dokumentation und Risikobewertung bei Verdachtsfällen
- Schulungen der Mitarbeiter zu Risiken durch PEPs in der Lieferkette
- Zusätzliche Prüfmaßnahmen bei politisch sensiblen Empfängerländern (z. B. Russland, Iran, Nordkorea)
Im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ist der Umgang mit PEPs ein wichtiger Bestandteil von Compliance und Risikomanagement. Eine unzureichende Prüfung kann zu erheblichen Bußgeldern, Reputationsverlust und Strafverfahren führen.