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Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – Praxisnahe Anforderungen, Compliance und Auswirkungen auf Zoll und Außenhandel

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine wegweisende EU-Verordnung, die die bisherige Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) ablöst. Sie verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling und Wiederverwendung zu fördern und die Ressourceneffizienz innerhalb der EU signifikant zu steigern. Für Unternehmen im internationalen Handel, insbesondere Importeure, Zollbeauftragte und Compliance-Verantwortliche, ergeben sich daraus konkrete Anforderungen, die sowohl operative Prozesse als auch strategische Entscheidungen beeinflussen.


Ziele und Grundprinzipien der PPWR

Die PPWR verfolgt mehrere Kernelemente:

  • Reduktion von Verpackungsabfällen: Minimierung unnötiger Verpackungen durch optimiertes Design und Materialeinsatz.
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft: Verpackungen sollen wiederverwendbar oder vollständig recycelbar sein.
  • Harmonisierung innerhalb der EU: Einheitliche Kriterien erleichtern die grenzüberschreitende Compliance.
  • Transparenz und Verbraucherschutz: Kennzeichnungen zur Recyclingfähigkeit und Umweltverträglichkeit erhöhen die Informationsklarheit.

Diese Grundprinzipien bilden die Basis für regulatorische Anforderungen, die direkt in die Zollabwicklung, Dokumentation und Lieferkettenplanung einfließen.


Relevanz für Zoll und internationalen Handel

Die PPWR hat direkte Auswirkungen auf die Importabwicklung und zollrechtliche Prozesse:

  • Importkontrolle: Verpackungen aus Drittstaaten müssen PPWR-konform sein. Materialien wie PVC oder Styropor sind in vielen Anwendungsfällen eingeschränkt.
  • Dokumentation: Unternehmen müssen Nachweise über Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und Materialherkunft führen.
  • Zolltarifliche Klassifizierung: Verpackungen können als eigenständige Waren eingeordnet werden, was insbesondere für Tertiär- und Transportverpackungen relevant ist.
  • Regulatorische Risiken: Verstöße können Rücksendungen, Bußgelder oder Verzögerungen im Importprozess zur Folge haben.

Praxisbeispiel

Ein Importeur von Lebensmitteln erhält aus einem Drittstaat Kartonverpackungen mit Plastikbeschichtung, die nach PPWR nicht vollständig recyclebar sind. Ohne vorherige Prüfung droht eine Beanstandung an der EU-Grenze, zusätzliche Kosten und Lieferverzögerungen. Die frühzeitige Überprüfung der Verpackungsmaterialien durch das Compliance-Team verhindert diese Risiken.


Konkrete Anforderungen und Compliance-Pflichten

Die PPWR definiert klare Vorgaben für verschiedene Verpackungstypen:

  • Materialvorgaben:
    • Problematische Kunststoffe (PVC, Styropor) müssen vermieden oder durch recycelbare Alternativen ersetzt werden.
    • Förderung von leichten, recycelbaren Materialien zur Senkung der Umweltbelastung.
  • Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit:
    • Alle Verpackungen müssen bis spätestens 2030 wiederverwendbar oder vollständig recycelbar sein.
    • Kennzeichnungspflicht für Recyclingfähigkeit (z. B. Recyclingsymbole, Materialangaben).
  • Verpackungshierarchie:
    • Primärverpackungen: Direkt am Produkt, z. B. Flaschen, Dosen.
    • Sekundärverpackungen: Bündelung mehrerer Produkte, z. B. Kartons, Schrumpffolien.
    • Tertiärverpackungen: Transportverpackungen, z. B. Palettenhüllen.
      Jede Kategorie unterliegt spezifischen Material-, Recycling- und Kennzeichnungsvorgaben.
  • Rücknahmesysteme und Pfandsysteme:
    • Hersteller und Importeure müssen sich an Rücknahmesystemen beteiligen.
    • Pfandsysteme werden für bestimmte Verpackungsarten vorgeschrieben.

Praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Zollabteilungen

  • Lieferantenauswahl:
    • PPWR-Konformität als vertragliches Kriterium verankern.
    • Lieferantenerklärungen über Material, Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit einholen.
  • Dokumentation und Compliance:
    • Technische Unterlagen, Materialzertifikate und Recyclingnachweise zentral archivieren.
    • Integration in Zollprozesse: Bei Importprüfungen die PPWR-Konformität als Checkpoint einbauen.
  • Verpackungsstrategie:
    • Frühzeitige Berücksichtigung von Recyclingfähigkeit in Produktdesign und Lieferkette.
    • Optimierung von Sekundär- und Tertiärverpackungen zur Reduzierung von Materialaufwand.
  • Mitarbeiterschulung:
    • Zoll- und Logistikteams regelmäßig über PPWR-Anforderungen, Kennzeichnungspflichten und Compliance-Pflichten informieren.
  • Kontinuierliche Überprüfung:
    • Regelmäßige Audits und Materialtests durchführen, um Compliance sicherzustellen.
    • Anpassung der Verpackungen bei geänderten regulatorischen Vorgaben oder Materialinnovationen

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen implementiert eine digitale Lieferantenplattform, auf der alle Verpackungsinformationen hinterlegt werden. Bei der Zollabfertigung können die Dokumente sofort abgerufen werden, was Verzögerungen und Beanstandungen vermeidet und den Nachweis der PPWR-Konformität erleichtert.


Strategischer Nutzen

  • Reduzierung von Abfall und Materialkosten: Effiziente Nutzung von Verpackungsmaterialien senkt Kosten.
  • Stärkung der Lieferkettenstabilität: Standardisierte, PPWR-konforme Verpackungen vereinfachen die grenzüberschreitende Logistik.
  • Verbesserte Marktposition: Nachhaltige Verpackungen erhöhen die Akzeptanz bei Geschäftspartnern und Endkunden.
  • Risikominimierung: Compliance mit PPWR reduziert regulatorische Risiken und Verzögerungen beim Import.

Fazit

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist ein Meilenstein für nachhaltige Verpackungen und die Kreislaufwirtschaft in der EU. Für Zollverantwortliche und Unternehmen im internationalen Handel bedeutet sie eine Kombination aus präventiver Compliance, strategischem Verpackungsmanagement und dokumentierter Nachweisführung. Die konsequente Umsetzung sichert nicht nur die regulatorische Konformität, sondern liefert auch operativen und strategischen Mehrwert, indem sie Kosten reduziert, Lieferketten optimiert und nachhaltige Unternehmensstrategien unterstützt.

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