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License Exception RPL (§ 740.10 EAR) – Ersatz, Wartung und Reparatur exportierter Waren

Die License Exception RPL (Replacement, Servicing, and Repair) ermöglicht Unternehmen, Ersatzteile, Komponenten, Zubehör und Anbauteile für zuvor exportierte Produkte gesetzeskonform zu exportieren oder reexportieren. Gleichzeitig deckt RPL Servicing und Reparatur ab, ohne die ursprünglichen Leistungsmerkmale der Produkte zu verändern. Die Regelung gilt für Waren, die dem Export Administration Regulations (EAR) unterliegen, nicht jedoch für ITAR-gelistete Verteidigungsartikel (United States Munitions List, 22 CFR 121.1).

RPL ist ein zentrales Instrument für Unternehmen mit globalen Lieferketten, Wartungsdienstleistungen oder After-Sales-Support, da es eine rechtssichere Handhabung von Ersatz- und Reparaturtransaktionen ermöglicht.


Grundprinzipien der License Exception RPL

  • One-for-one Replacement: Ersatzteile dürfen nur zur unmittelbaren Reparatur von zuvor exportierten Waren verwendet werden.
  • Keine Leistungssteigerung: Ersatzteile oder Wartungsmaßnahmen dürfen die ursprünglichen Eigenschaften nicht verändern.
  • Rückführung oder Zerstörung der Originalteile: Um unkontrollierte Lagerhaltung zu vermeiden.
  • Beschränkte Exportberechtigte: Nur die ursprünglich exportierende Partei oder autorisierte Vertreter dürfen Ersatzteile liefern.
  • Beachtung von ECCN und Ländergruppen: Sensible Technologien und bestimmte Länder unterliegen Einschränkungen.

Ersatzteile, Komponenten, Zubehör, Anbauteile

Umfang und Definition

  • Ersatzteile umfassen Teile und Subassemblies, die für die sofortige Reparatur notwendig sind.
  • Testgeräte oder Verbrauchsmaterialien sind ausgeschlossen.
  • Major Subsystems, die aus mehreren Subassemblies bestehen, sind nicht abgedeckt.Bedingungen für den Export

Bedingungen für den Export

  • Ersatzteile müssen aus gesetzlich exportierten oder reexportierten Waren stammen.
  • „600 Series“-Teile dürfen nur als Ersatz für ursprünglich aus den USA exportierte Waren verwendet werden.
  • Länderbeschränkungen beachten (Country Group E:1, nukleare Nutzung, Country Group D:5 für 9x515/600 Series ECCNs).

Reexport

  • Ersatzteile dürfen unter Einhaltung aller Vorschriften reexportiert werden.
  • De-minimis-U.S.-Inhalt erlaubt bestimmte Ersatzlieferungen für ausländische Produkte.

Servicing und Ersatz für defekte oder unbrauchbare Waren

Servicing

  • Umfasst Inspektion, Test, Kalibrierung, Reparatur, Überholung.
  • Keine Veränderung der ursprünglichen Leistungsmerkmale.
  • Rückführung der Ware umfasst auch begleitendes Zubehör und Werkzeuge.

Ersatz für defekte oder unbrauchbare Waren

  • Nur für defekte oder falsch gelieferte Waren, nicht für Verschleiß oder Lagerbestände.
  • Fristen: innerhalb der Garantiezeit oder maximal 12 Monate (Country Group D:1 außer PRC).
  • Länderbeschränkungen strikt einhalten (Country Group E:1).

Temporäre US-Importe von Schusswaffen

  • ECCN 0A501, 0A502, 0A506, 0A507, 0A508 unterliegen CBP-Dokumentationspflichten.
  • Maximal 1 Jahr oder bis zur Reparatur/Ersatz.
  • Dokumentation: Seriennummern, Modell, Empfängerinformationen, Versanddetails.

Besondere Aufzeichnungspflichten

Für sensible ECCNs (2A983, 2A984, 2D983, 2D984, „600 Series“) gilt:

  • Beschreibung der ersetzten/reparierten Teile
  • Art der Reparatur/Wartung
  • Nachweis der Zerstörung oder Rückführung
  • Standort der Teile
  • Name und Adresse beteiligter Parteien
  • Menge und Zielland

Aufzeichnungen sind auf Anfrage der BIS vorzulegen und bilden die Grundlage für die Meldungen zu „600 Series“-Exporten.


Checkliste für operative Abläufe

  • Prüfung der Berechtigung: Originalexporteur oder autorisierter Vertreter?
  • One-for-one Replacement: Ersatzteil entspricht exakt dem Teil, das ersetzt wird?
  • Dokumentation: Seriennummern, ECCN, Ländergruppe, Menge, Zielland
  • Rückführung/Zerstörung: Defektes Teil muss zurückgeführt oder zerstört werden
  • Fristen: Ersatzlieferung innerhalb Garantiezeit oder maximal 12 Monate
  • Länder-Compliance: Kein Versand in Country Group E:1 oder D:5 für verbotene ECCNs
  • Servicing-Check: Keine Veränderung der ursprünglichen Leistungsmerkmale

Ablauf eines Ersatzteilprozesses

  • Identifikation defekter Ware
  • Prüfung der Berechtigung und ECCN / Ländergruppe
  • Export oder Reexport des Ersatzteils
  • Rückführung oder Zerstörung des Originalteils
  • Dokumentation und Archivierung
  • Abschluss: Überprüfung Compliance und Reporting

Risiken bei Nichteinhaltung

  • Rechtliche Konsequenzen: Geldstrafen, Lizenzentzug, strafrechtliche Sanktionen
  • Compliance-Verstöße: Fehlende Rückführung oder falsche Ersatzlieferungen
  • Internationale Konflikte: Verletzung von Länderbeschränkungen (E:1, D:5)
  • Rufschädigung: Negative Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen und Exportgenehmigungen

Strategische Bedeutung für Unternehmen

RPL ermöglicht:

  • Effiziente After-Sales-Services und Ersatzteilversorgung
  • Rechtssichere Planung im globalen Lieferkettenmanagement
  • Reduzierung administrativer Hürden durch Lizenzausnahmen
  • Sicherstellung der gesetzeskonformen Nutzung sensibler Technologien

Fazit

Die License Exception RPL ist ein entscheidendes Werkzeug für Unternehmen im internationalen Warenverkehr. Sie ermöglicht rechtssichere Ersatz- und Reparaturmaßnahmen bei gleichzeitigem Schutz vor Compliance-Risiken. Die Umsetzung erfordert strikte Einhaltung von ECCN- und Ländergruppenbeschränkungen, Rückführung oder Zerstörung von Originalteilen und sorgfältige Dokumentation. Mit Checklisten, Tabellen und praxisnahen Abläufen können Unternehmen operative Prozesse effizient gestalten und gleichzeitig die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellen.

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