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Konsignationslager

Das Konsignationslager ist eine spezielle Lagerform im grenzüberschreitenden Warenverkehr, bei der Waren von einem Lieferanten vorübergehend in einem Lager beim oder nahe dem Kunden bereitgestellt werden, ohne dass ein unmittelbarer Eigentumsübergang erfolgt. Die Verfügungsgewalt über die Ware verbleibt zunächst beim Lieferanten. Erst durch die Entnahme der Waren durch den Kunden entsteht ein steuerlich relevanter Umsatz bzw. eine Lieferung im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

Dieses Modell bietet insbesondere im internationalen Handel operative Vorteile, erfordert jedoch eine differenzierte Betrachtung aus zollrechtlicher, steuerlicher und logistischer Sicht.


Vorteile des Konsignationslagers

Logistische Effizienz:

  • Schnelle Verfügbarkeit von Waren für den Kunden
  • Optimierung von Lieferzeiten und Versorgungssicherheit
  • Reduktion von Kapitalbindung beim Abnehmer

Wirtschaftliche Vorteile:

  • Flexibilisierung der Lagerhaltung
  • Bedarfsorientierte Warenentnahme
  • Stärkung der Lieferanten-Kunden-Beziehung

Verwaltungstechnische Vorteile:

  • Vereinfachte Prozessgestaltung bei wiederkehrenden Lieferungen
  • Möglichkeit zur Nutzung umsatzsteuerlicher Vereinfachungsregelungen innerhalb der EU

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung im EU-Binnenmarkt

Mit den sog. „Quick Fixes“ wurden zum 1. Januar 2020 EU-weit Vereinfachungsregelungen eingeführt, die eine umsatzsteuerlich klare Behandlung von Konsignationslagermodellen ermöglichen (§ 6b UStG).

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Lieferung erfolgt aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat
  • Der Abnehmer steht bereits zum Zeitpunkt der Verbringung fest
  • Die Ware wird innerhalb von 12 Monaten durch den Abnehmer entnommen
  • Es besteht ein entsprechendes Buchführungssystem zur Nachverfolgung

Folge bei Einhaltung:

  • Kein fiktiver innergemeinschaftlicher Erwerb bei Einlagerung
  • Vermeidung der steuerlichen Registrierungspflicht im Bestimmungsland
  • Steuerbarer Umsatz entsteht erst mit der Entnahme

Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen entfällt die Vereinfachung. Es kommt zu einer fiktiven Lieferung im Ursprungsland und einer fiktiven Lieferung im Bestimmungsland, was zu Registrierungspflichten und erhöhtem Verwaltungsaufwand führen kann.


Zollrechtliche Aspekte bei Drittlandsbezug

Wenn ein Lieferant aus einem Drittland ein Konsignationslager innerhalb der EU einrichtet, ergeben sich zusätzliche zollrechtliche Anforderungen. Besonders relevant ist die Frage, wann und durch wen die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird.

Einfuhrkonstellationen:

  • Einfuhr in den zollrechtlich freien Verkehr vor Einlagerung:
    • Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer werden bei Ankunft erhoben
    • Zollrechtlicher Importeur kann ein Dienstleister oder der spätere Abnehmer sein
  • Lagerung unter einem besonderen Zollverfahren (z. B. Zolllagerverfahren):
    • Zollrechtliche Pflichten entstehen erst bei tatsächlicher Entnahme
    • Flexibilität bei noch unklarem Endempfänger
    • Voraussetzung: Bewilligung des Zolllagerverfahrens durch die zuständige Zollbehörde

Zollwertproblematik:

  • Liegt zum Zeitpunkt der Einfuhr kein Verkaufsgeschäft vor, ist der Transaktionswert (§ 70 Zollkodex) nicht anwendbar.
  • Es muss auf alternative Methoden der Zollwertermittlung zurückgegriffen werden (z. B. Vergleichswertmethode, Rückrechnungsmethode).

Verantwortlichkeiten:

  • Der ausländische Lieferant kann mangels Ansässigkeit in der EU nicht selbst Zollanmeldungen abgeben.
  • Es bedarf eines indirekten Vertreters oder einer bevollmächtigten Person innerhalb der Union.

Organisatorische und strategische Einbindung

Konsignationslager stellen eine Schnittstelle zwischen Zoll, Logistik, Einkauf und Vertrieb dar. Für eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

  • Klar definierte vertragliche Regelungen (Eigentum, Haftung, Lagerführung, Verantwortlichkeiten)
  • Transparente Dokumentation und Buchführung (zur Erfüllung steuerlicher und zollrechtlicher Nachweispflichten)
  • IT-seitige Unterstützung (z. B. ERP-Systeme mit Lagerortverwaltung und Schnittstellen zur Zollsoftware)
  • Regelmäßige Überwachung der Entnahmefristen (12-Monatsfrist nach Quick-Fixes)

Fallbeispiel

Ein Hersteller elektronischer Komponenten aus Südkorea liefert regelmäßig Bauteile nach Deutschland und nutzt hierfür ein Konsignationslager im Raum München. Die Ware wird zunächst unter dem Zolllagerverfahren eingelagert. Erst bei Abruf durch den deutschen Abnehmer erfolgt die Überführung in den freien Verkehr, gefolgt von der umsatzsteuerpflichtigen Lieferung. Zollrechtlich agiert ein spezialisierter Logistikdienstleister als indirekter Vertreter. Das ERP-System des Abnehmers dokumentiert die Entnahmen automatisiert und übermittelt sie täglich an den Lieferanten zur Fakturierung.


Fazit

Das Konsignationslager ist ein bewährtes Instrument zur Optimierung internationaler Lieferprozesse. Es ermöglicht bedarfsgerechte Versorgung, verkürzte Lieferzeiten und effiziente Lagerhaltung. Gleichzeitig erfordert es eine präzise Abstimmung der zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen sowie eine transparente Organisation und Dokumentation.

Insbesondere im grenzüberschreitenden Handel mit Drittstaaten ist die rechtssichere Gestaltung der Einfuhr, der Zollwertermittlung und der steuerlichen Behandlung entscheidend für die Compliance und Wirtschaftlichkeit. Zollverantwortliche und Außenhandelsakteure profitieren von einem frühzeitigen Einbezug in die Planung und Umsetzung solcher Lagerstrukturen.

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