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Klassifizierung von Technologien – Kategorie E der EU-Dual-Use-Verordnung

Die EU-Dual-Use-Verordnung (EU 2021/821) regelt den Export, die Vermittlung und die technische Unterstützung von Gütern, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke genutzt werden können. Innerhalb dieser Verordnung ist die Kategorie E = Technologie von besonderer Bedeutung, da sie alle Fertigungsverfahren, technischen Pläne, Know-how und sonstigen immateriellen Informationen erfasst, die für die Entwicklung, Herstellung oder Nutzung von Dual-Use-Gütern erforderlich sind.

Die präzise Klassifizierung dieser Technologien ist entscheidend, da bereits die Bereitstellung oder Weitergabe an militärische Endanwender oder Hochrisikoländer eine Genehmigungspflicht auslöst. Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen bedeutet dies eine hohe Verantwortung, da Fehler in der Klassifizierung zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken führen können.


Bedeutung und Einordnung von Technologie

Technologie im Sinne der Verordnung umfasst alle immateriellen Elemente, die für die Entwicklung oder Herstellung bestimmter Güter erforderlich sind. Dazu zählen Fertigungsverfahren, technische Pläne, Konstruktionszeichnungen, Berechnungen und Know-how. Auch Software kann, sofern sie Bestandteil des Herstellungs- oder Entwicklungsprozesses ist, als Technologie eingestuft werden.

Die Einordnung erfolgt anhand der Ausfuhrlistenpositionen die konkrete Technologiekomponenten, technische Parameter und Genehmigungsvoraussetzungen definieren. Eine fehlerhafte Klassifizierung kann zur illegalen Ausfuhr führen und erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Aufbau einer Ausfuhrlistenposition – Kategorie E

Ausfuhrlistenpositionen der Kategorie E enthalten die folgenden Elemente:

  • Positionsnummer / ELN – Alphanumerischer Code, z. B. 3E225, der den Technologiebereich und die konkrete Position kennzeichnet.
  • Beschreibung – Präzise Definition der Technologie, z. B. Fertigungsverfahren, technische Pläne oder Know-how.
  • Technologiekomponenten – Alle immateriellen Elemente, die für die Entwicklung, Herstellung oder Nutzung erforderlich sind.
  • Technische Parameter – Leistungsmerkmale oder Spezifikationen, die eine militärische Nutzung von zivilen Anwendungen unterscheiden.
  • Endverwendung / Ausnahmen – Definition, wann die Technologie genehmigungspflichtig ist und welche Ausnahmen gelten.
  • Genehmigungspflicht – Obligatorisch bei militärischer Endverwendung oder Export in Hochrisikoländer.

Beispiele Kategorie E

3E001 – Flugkörpertriebwerke

  • Technologiekomponenten: Fertigungsverfahren, Materialprüfungen, Simulationen, Steuerungssoftware, technische Pläne
  • Technische Parameter: Schubkraft, Brennstoffeffizienz, Temperaturtoleranz, Steuerungsgenauigkeit
  • Ausnahmen: Rein zivile Demonstrationsprojekte
  • Genehmigungspflicht: Obligatorisch bei militärischer Endverwendung oder Export in Hochrisikoländer

3E225 – Lenk- und Steuerungssysteme für Raketen

  • Technologiekomponenten: Fertigungsverfahren, Software für Simulation und Steuerung, technische Pläne, Know-how
  • Technische Parameter: Steuerungsgenauigkeit, Empfindlichkeit der Sensorik, Software-Funktionalität
  • Ausnahmen: Zivile Trainingssysteme < 5 km Reichweite
  • Genehmigungspflicht: Obligatorisch bei militärischer Nutzung oder Export in Hochrisikoländer

3E325 – Zielerfassungssysteme für Raketen und Präzisionswaffen

  • Technologiekomponenten: Sensorik-Designs, Bildverarbeitungssoftware, Fertigungspläne, technische Spezifikationen
  • Technische Parameter: Auflösung, Reaktionszeit, Zielgenauigkeit, Algorithmen
  • Ausnahmen: Zivile Trainingssysteme oder Forschungslabore
  • Genehmigungspflicht: Obligatorisch bei militärischer Nutzung oder Export in Hochrisikoländer

3E420 – Steuerungssysteme für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen)

  • Technologiekomponenten: Flugsteuerungssoftware, Navigationsalgorithmen, Fertigungsverfahren, Sensorkalibrierung, Konstruktionspläne
  • Technische Parameter: Reichweite, GPS-Genauigkeit, Autonomiegrad, Reaktionszeit
  • Ausnahmen: Zivile Forschung oder Überwachung
  • Genehmigungspflicht: Obligatorisch bei militärischer Endverwendung oder Export in Hochrisikoländer

3E630 – Kommunikationssysteme für militärische Zwecke

  • Technologiekomponenten: Verschlüsselung, Signalverarbeitung, technische Pläne, Know-how
  • Technische Parameter: Bandbreite, Verschlüsselungsstärke, Übertragungsreichweite, Signalstabilität
  • Ausnahmen: Reine zivile Systeme ohne militärische Modifikationen
  • Genehmigungspflicht: Obligatorisch bei militärischer Nutzung oder Export in Hochrisikoländer

Umsetzung und Compliance im Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet die Kategorie E = Technologie:

  • Sorgfältige Dokumentation: Alle Fertigungsverfahren, Pläne und Know-how müssen erfasst und klassifiziert werden.
  • Genehmigungsprüfung: Jede Weitergabe an Dritte, insbesondere in Hochrisikoländer oder an militärische Endanwender, bedarf einer Genehmigung.
  • Ausnahmen beachten: Zivile Forschung, Trainingssysteme und Demonstrationsprojekte können Ausnahmen darstellen, müssen jedoch geprüft werden.
  • Risikominimierung: Durch präzise Klassifizierung können Compliance-Risiken und rechtliche Konsequenzen erheblich reduziert werden.

Die Technologie-Kategorie ist somit ein strategisches Instrument der Exportkontrolle, das Unternehmen Rechtssicherheit verschafft und den sicheren Umgang mit sensiblen Technologien gewährleistet.

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