Hochrisikoländer
Hochrisikoländer sind Staaten, die von der Europäischen Kommission oder der Financial Action Task Force (FATF) als Länder mit strategischen Defiziten in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingestuft werden. Diese Einstufung basiert auf internationalen Standards und hat unmittelbare Auswirkungen auf den internationalen Warenverkehr sowie die Exportkontrolle. In der Europäischen Union bildet das Geldwäschegesetz (GwG) die Grundlage für erweiterte Prüfpflichten bei Geschäftsbeziehungen mit solchen Ländern.
Aktuelle Liste der Hochrisikoländer
Die Europäische Kommission veröffentlicht regelmäßig eine Liste von Drittländern mit hohem Risiko. Diese Liste wird durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184 geregelt und fortlaufend angepasst. Zu den derzeit als Hochrisikoländer eingestuften Staaten gehören unter anderem:
- Neu aufgenommen: Algerien, Angola, Côte d’Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal, Venezuela
- Weitere Länder: Afghanistan, Burkina Faso, Demokratische Republik Kongo, Haiti, Jemen, Kamerun, Mali, Mosambik, Myanmar, Nigeria, Südafrika, Südsudan, Syrien, Tansania, Trinidad und Tobago, Vanuatu, Vietnam
- Besonders kritisch: Iran und Nordkorea (FATF-Schwarze Liste)
Von der Liste gestrichen wurden zuletzt Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Compliance-Anforderungen für Unternehmen
Die Einstufung eines Landes als Hochrisikoland führt zu erweiterten Sorgfaltspflichten. Unternehmen müssen insbesondere:
- Erweiterte Identitätsprüfung (Enhanced Due Diligence): Prüfung der Geschäftspartner, Herkunft der Gelder und des Geschäftszwecks.
- Managementfreigaben: Genehmigung durch die Geschäftsleitung für Transaktionen mit Hochrisikoländern.
- Laufendes Monitoring: Überwachung der Geschäftsbeziehung während der gesamten Dauer.
- Dokumentation: Vollständige Nachweise aller Prüfungen für interne und externe Audits.
Praxisbeispiel
Ein Maschinenbauunternehmen plant die Lieferung von Ersatzteilen nach Kenia, das auf der aktuellen EU-Liste der Hochrisikoländer steht. Vor der Transaktion wird eine erweiterte Risikoanalyse durchgeführt: Die Identität des Geschäftspartners wird überprüft, die Herkunft der Zahlungen dokumentiert und die Geschäftsleitung gibt eine Freigabe. Zusätzlich wird ein Monitoring eingerichtet, um die Geschäftsbeziehung regelmäßig zu bewerten. Durch diese Maßnahmen wird das Risiko von Compliance-Verstößen erheblich reduziert.
FAQ-Bereich
Was ist der Unterschied zwischen FATF-Grauer Liste und Schwarzer Liste?
Die Graue Liste umfasst Länder unter verstärkter Beobachtung, während die Schwarze Liste Staaten mit gravierenden Mängeln in der Geldwäschebekämpfung enthält.
Welche Konsequenzen hat die Einstufung als Hochrisikoland für Unternehmen?
Es gelten erweiterte Prüfpflichten, Managementfreigaben und eine lückenlose Dokumentation der Geschäftsbeziehung.
Wie oft sollte die interne Compliance-Liste aktualisiert werden?
Mindestens quartalsweise oder unmittelbar nach Veröffentlichung neuer EU- oder FATF-Listen.
Welche Systeme unterstützen die Prüfung?
Automatisierte Screening-Systeme, manuelle Prüfungen bei Hochrisikoländern und regelmäßige Compliance-Schulungen.
Interne Kontrollmechanismen
- Automatisierte Screening-Systeme zur Überprüfung von Geschäftspartnern.
- Manuelle Prüfungen bei besonders kritischen Ländern.
- Regelmäßige Compliance-Schulungen für Mitarbeiter im Außenhandel.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Regelmäßige Aktualisierung der internen Hochrisikoländer-Liste auf Basis von EU- und FATF-Daten.
- Integration automatisierter Screening-Tools in ERP-Systeme.
- Schulung von Mitarbeitern zu erweiterten Prüfpflichten und Dokumentationsanforderungen.
- Einrichtung eines Eskalationsprozesses für Transaktionen mit Hochrisikoländern.
Die kontinuierliche Anpassung interner Richtlinien an aktuelle regulatorische Entwicklungen ist ein wesentlicher Faktor für die Sicherstellung von Rechtssicherheit und Risikominimierung im internationalen Handel.