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Gesetz über die Umsetzung von UN-Sicherheitsratsbeschlüssen (UN-Sanktionsgesetz, UNSG)

Das UN-Sanktionsgesetz (UNSG) bildet die zentrale Grundlage für die nationale Umsetzung von UN-Sicherheitsratsbeschlüssen. Es stellt sicher, dass bindende Resolutionen nach Kapitel VII der UN-Charta rechtssicher in deutsches Recht überführt werden.

Ziel ist die Vermeidung von Verstößen gegen internationale Sanktionen im Waren-, Dienstleistungs- und Finanzverkehr. Für Zollverantwortliche, Zollbeauftragte und Fachkräfte im Außenhandel ergeben sich daraus konkrete operative Pflichten.


Rechtsgrundlagen und internationale Einordnung

Das UNSG basiert auf:

  • UN-Charta, Kapitel VII: Grundlage bindender Sicherheitsratsresolutionen
  • UN-Sanktionsgesetz: Nationale Umsetzung in deutsches Recht
  • EU-Sanktionsverordnungen: Konkretisierung der Sanktionen innerhalb der EU

Durch diese Rechtsquellen wird eine kohärente und verbindliche Umsetzung internationaler Sanktionen gewährleistet, wodurch rechtliche Unsicherheiten für Unternehmen reduziert werden.


Anwendungsbereich

Das Gesetz gilt für:

  • Unternehmen im Import- und Exportgeschäft
  • Finanzinstitute und Zahlungsdienstleister
  • Logistik- und Transportunternehmen
  • Zollbehörden

Betroffen sind Transaktionen, Lieferungen und Dienstleistungen, die direkt oder indirekt mit sanktionierten Staaten, Organisationen oder Personen verbunden sind. Dies umfasst Waren, Dienstleistungen, Finanztransaktionen und technologische Güter, einschließlich Dual-Use-Produkten.


Pflichten von Unternehmen

Due Diligence

  • Prüfung von Geschäftspartnern gegen UN- und EU-Sanktionslisten
  • Sicherstellung, dass keine Waren, Dienstleistungen oder Finanztransaktionen an sanktionierte Entitäten erfolgen

Fallbeispiel

Ein deutsches Maschinenbauunternehmen überprüft vor jedem Export die Empfängerliste gegen die UN-Website und die EU-Sanktionslisten. Entspricht ein Empfänger den Listen, wird die Lieferung gestoppt, und die zuständige Behörde informiert.

Sperrung und Meldung von Vermögenswerten

  • Sofortige Sperrung von Konten und Vermögenswerten sanktionierter Personen
  • Pflicht zur Meldung an zuständige Behörden wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Fallbeispiel

Eine Bank erkennt ein Konto eines auf der UN-Liste stehenden Unternehmens. Das Konto wird unverzüglich gesperrt und innerhalb von 24 Stunden der zuständigen Behörde gemeldet.

Dokumentation

  • Vollständige Nachweisführung aller Prüfungen, Entscheidungen und Maßnahmen
  • Archivierung zur rechtssicheren Nachvollziehbarkeit von Compliance-Maßnahmen

Rolle der Zollbehörden

Zollbehörden prüfen:

  • Ein- und Ausfuhren auf Sanktionseinhaltung
  • Handelsdokumente wie Rechnungen, Lieferscheine, Ursprungsnachweise
  • Verdachtsmeldungen in Zusammenarbeit mit Finanz- und Sicherheitsbehörden

Zollverantwortliche müssen diese Kontrollen mit den internen Compliance-Prozessen abstimmen, um Verstöße zu vermeiden.


Sanktionen und Haftung

  • Strafrechtlich: Freiheitsstrafen, Geldbußen
  • Ordnungswidrigkeiten: Bußgelder für Unternehmen und Management
  • Persönliche Haftung: Geschäftsführer und Zollbeauftragte können direkt haftbar gemacht werden

Ein strukturiertes Compliance-System reduziert diese Risiken erheblich.


Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen

  • EU-Sanktionsrecht: Harmonisierung innerhalb der EU
  • AML/CFT (Anti-Money-Laundering / Combating Financing of Terrorism): Finanztransaktionen überwachen
  • Außenwirtschaftsrecht: Exportkontrolle, insbesondere Dual-Use-Güter

Ein integriertes Compliance-System stellt sicher, dass alle Rechtsbereiche abgedeckt sind.


Praxisnahe Handlungsempfehlungen

Compliance-System aufbauen

  • Digitale Lösungen zur automatisierten Überprüfung von Geschäftspartnern
  • Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter in Zoll, Einkauf, Vertrieb und Logistik

Prüf- und Dokumentationsprozesse implementieren

  • Nachvollziehbare Archivierung aller Prüfungen und Entscheidungen
  • Definition klarer Fristen und Verantwortlichkeiten

Koordination und Meldung

  • Frühe Einbindung der Rechts- und Compliance-Abteilung
  • Meldung von Verdachtsfällen an zuständige Behörden

Praxisbeispiele / Szenarien

  • Exportprüfung: Ein Unternehmen plant die Lieferung technischer Geräte nach einem Drittstaat. Vor Versand wird der Empfänger gegen UN- und EU-Sanktionslisten geprüft. Ein Treffer führt zur sofortigen Meldung an BAFA und Stornierung der Lieferung.
  • Bankenprüfung: Eine Bank erkennt eine Transaktion auf ein Konto eines sanktionierten Unternehmens. Das Konto wird gesperrt, die Transaktion gestoppt und an die Aufsichtsbehörde gemeldet.
  • Zollkontrolle: Bei der Einfuhr von Maschinen prüft der Zoll Lieferscheine und Rechnungen. Entspricht der Empfänger einer sanktionierten Liste, wird die Ware blockiert und die zuständige Behörde informiert.

Fazit

Das UN-Sanktionsgesetz ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung internationaler Sanktionen in Deutschland. Für Unternehmen, Zollverantwortliche und Außenhandelsakteure ist die Einhaltung von Sorgfaltspflichten, Prüf- und Dokumentationspflichten essenziell.

Ein strukturiertes Compliance-System, das Due Diligence, Sperrung, Meldung, Dokumentation und Zusammenarbeit mit Behörden integriert, ermöglicht die rechtssichere Gestaltung internationaler Handelsaktivitäten, minimiert Haftungsrisiken und unterstützt die operative Sicherheit im globalen Handel.

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