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Gelangensbestätigung – Nachweis für steuerfreie EU-Lieferungen

ist ein gesetzlich anerkannter Nachweis für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der Europäischen Union. Sie bestätigt, dass Waren aus Deutschland tatsächlich in das EU-Ausland gelangt sind und dient als wichtiger Beleg im Rahmen des deutschen Umsatzsteuerrechts.


Was ist eine Gelangensbestätigung

Die Gelangensbestätigung wird vom Empfänger der Ware im EU-Ausland erstellt und bestätigt den physischen Erhalt der Lieferung im Bestimmungsland. Sie ist eine zentrale Voraussetzung, um eine Lieferung gemäß § 4 Nr. 1b UStG i. V. m. § 6a UStG als steuerfrei behandeln zu dürfen.


Inhalte der Gelangensbestätigung

Damit die Gelangensbestätigung steuerlich anerkannt wird, muss sie folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Warenempfängers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Ware
  • Ort und Datum des Erhalts im EU-Ausland
  • Ausstellungsdatum
  • Unterschrift des Empfängers (bzw. elektronische Übermittlung)

Alternative Nachweise

Neben der Gelangensbestätigung akzeptiert die Finanzverwaltung auch andere Nachweise, wie z. B.:

  • Frachtbriefe (CMR)
  • Spediteurbescheinigungen (Weiße Spediteursbescheinigung)
  • Versandprotokolle oder TrackinginformationenWichtig ist, dass der Warenempfang im EU-Ausland zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Rechtliche Grundlagen

Die Gelangensbestätigung basiert auf folgenden Regelwerken:

  • § 6a UStG
    Innergemeinschaftliche Lieferung
  • § 17a UStDV
  • Nachweispflichten

Bedeutung in der Praxis

Ohne ordnungsgemäßen Nachweis – etwa durch eine Gelangensbestätigung – kann das Finanzamt die Steuerfreiheit verweigern und Umsatzsteuer nachfordern. Unternehmen sollten daher Prozesse zur fristgerechten Einholung, Archivierung und Dokumentation dieser Nachweise etablieren.

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