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Foreign Interference in a United States Election Sanctions

Die Integrität demokratischer Wahlen gehört zu den zentralen Säulen rechtsstaatlicher Systeme. Die Vereinigten Staaten haben gezielte rechtliche Maßnahmen erlassen, um ausländische Einflussnahme auf nationale Wahlen zu verhindern. Diese Sanktionen betreffen Einzelpersonen, Unternehmen und Staaten, die durch Cyberangriffe, Desinformation oder finanzielle Manipulationen Wahlergebnisse beeinflussen wollen.


Rechtliche Grundlagen

  • Executive Order 13848 (September 2018)
    Diese Verfügung erlaubt es der US-Regierung, gezielt Sanktionen gegen ausländische Akteure zu verhängen, die in die US-Wahlen eingreifen. Die Maßnahmen richten sich insbesondere gegen:
    • Cyberangriffe auf Wahlinfrastruktur oder Wählerdatenbanken
    • Koordinierte Desinformationskampagnen über soziale Medien oder andere Kanäle
    • Finanzielle Unterstützung politischer Akteure durch ausländische Organisationen
  • Office of Foreign Assets Control (OFAC)
    OFAC überwacht die Umsetzung der Sanktionen und verwaltet die Liste der Specially Designated Nationals (SDN). Auf dieser Liste werden Einzelpersonen und Unternehmen aufgeführt, die in Wahlbeeinflussung involviert sind. Typische Maßnahmen umfassen:
    • Einfrieren von Vermögenswerten in den USA
    • Verbot von Transaktionen für US-Personen und Unternehmen
    • Visa-Beschränkungen für sanktionierte Einzelpersonen
    • Sekundärsanktionen für internationale Partnerunternehmen

Sanktionstypen und Compliance-Pflichten


Checkliste für Unternehmen

  • Geschäftspartner gegen die SDN-Liste prüfen
  • Alle relevanten Transaktionen dokumentieren
  • Mitarbeitende regelmäßig zu Sanktionen schulen
  • Internationale Partnerunternehmen überwachen
  • Exportkontrolle bei IT, Software und Technologie sicherstellen

Praxisbeispiele

  • Russland, Internet Research Agency (IRA): 2018 auf die SDN-Liste gesetzt für koordinierte Desinformationskampagnen während der US-Präsidentschaftswahlen.
  • Iran & China: Einzelpersonen auf die SDN-Liste gesetzt, die Cyberangriffe auf Wahlinfrastrukturen vorbereiteten oder durchführten.
  • Finanzielle Sperren: Eingefrorene Vermögenswerte betroffener Unternehmen summierten sich auf mehrere Millionen US-Dollar zwischen 2018 und 2023.

Internationale Vergleichsperspektive

  • EU: Sanktionen nach EU-Verordnung 2018/1805 richten sich gegen ausländische Akteure, die demokratische Prozesse in Mitgliedstaaten stören.
  • UN: Sicherheitsratsresolutionen können ebenfalls Sanktionen gegen Staaten oder Organisationen umfassen, die Wahlprozesse destabilisieren.

Auswirkungen auf Zoll und Außenhandel

Zoll- und Außenhandelsverantwortliche müssen die Sanktionen als integralen Bestandteil der Compliance betrachten. Praktisch bedeutet dies:

  • Risikoanalyse und Monitoring: Kontinuierliche Überwachung der Lieferketten auf sanktionierte Akteure
  • Vermeidung von Sekundärsanktionen: Überprüfung internationaler Partnerunternehmen
  • Dokumentation: Nachweisführung aller relevanten Transaktionen
  • Schulung: Mitarbeitende im Einkauf, Vertrieb und Außenhandel müssen Risiken kennen

Fazit

Sanktionen bei ausländischer Wahlbeeinflussung bilden ein komplexes regulatorisches Umfeld. Unternehmen im internationalen Handel benötigen ein effektives Compliance-Management, kontinuierliches Monitoring und transparente Dokumentation. Zoll- und Außenhandelsverantwortliche spielen eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der Sanktionen und der Sicherung globaler Lieferketten. Durch systematisches Screening, Risikomanagement und Schulung lassen sich rechtliche Risiken minimieren und wirtschaftliche Nachteile vermeiden.

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