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Exportkontrolle in der Forschung

Die wissenschaftliche Forschung steht zunehmend im Spannungsfeld zwischen Erkenntnisgewinn und internationaler Sicherheit. Moderne Technologien, etwa aus den Bereichen Biotechnologie, Materialforschung oder Künstliche Intelligenz, bieten enormes Innovationspotenzial können jedoch auch für militärische oder strategische Zwecke missbraucht werden.


Hier setzt die Exportkontrolle an

Sie bildet das regulatorische Fundament, um sicherzustellen, dass Forschung und Entwicklung verantwortungsvoll und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen erfolgen. Für Hochschulen, Forschungsinstitute und kooperierende Unternehmen bedeutet dies, sich intensiv mit außenwirtschaftsrechtlichen Anforderungen auseinanderzusetzen insbesondere im Hinblick auf den Transfer von Technologien, Daten und Know-how.


Rechtliche Grundlage und EU-Rahmen

Die maßgebliche Grundlage bildet die Verordnung (EU) 2021/821, die als Unionsregelung die Kontrolle von Ausfuhren, Vermittlungen, technischer Unterstützung, Durchfuhren und Verbringungen von Dual-Use-Gütern harmonisiert. Dual-Use-Güter umfassen alle Produkte, Software oder Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.

Die Verordnung verpflichtet alle Akteure, auch wissenschaftliche Einrichtungen, bei sensiblen Projekten zu prüfen, ob Genehmigungspflichten bestehen. Damit ist sie ein zentrales Instrument zur Sicherung von Frieden und Stabilität und zugleich Ausdruck europäischer Verantwortung für globale Sicherheitsarchitekturen.

Ergänzend wurde die Empfehlung (EU) 2021/1700 der Europäischen Kommission veröffentlicht. Sie enthält praxisorientierte Leitlinien für Interne Compliance-Programme (ICP) im Forschungsbereich. Ziel ist es, Forschungseinrichtungen dabei zu unterstützen, interne Strukturen zu schaffen, um Exportkontrollvorschriften effizient und rechtssicher umzusetzen.

Diese Empfehlung betont die Bedeutung von:

  • klar definierten Zuständigkeiten,
  • systematischer Risikoanalyse,
  • regelmäßiger Schulung und Sensibilisierung,
  • sowie transparenter Dokumentation von Entscheidungen.

Sicherheitsrelevante Forschung: Abgrenzung und Verantwortung

Unter sicherheitsrelevanter Forschung versteht man wissenschaftliche Tätigkeiten, deren Ergebnisse potenziell zur Entwicklung oder Verbesserung von Waffen, Überwachungssystemen oder sicherheitskritischen Anwendungen beitragen könnten.

Das betrifft nicht nur klassische Hochrisikotechnologien, sondern zunehmend auch zivil ausgerichtete Disziplinen.

Beispiele

  • Molekular- und Biowissenschaften (z. B. Pathogenforschung, Gen-Editing),
  • Werkstoffkunde und Nanotechnologie,
  • Robotik und Automatisierung,
  • Künstliche Intelligenz und Verschlüsselungstechnologien.

Forschungseinrichtungen müssen in diesem Kontext prüfen, ob Projekte, Kooperationen oder Veröffentlichungen exportkontrollrechtlich relevant sind. Die Einhaltung dieser Prüfpflichten ist nicht nur gesetzliche Verpflichtung, sondern Ausdruck wissenschaftlicher Integrität.


Der Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung

Zur Unterstützung der Wissenschaft in Deutschland wurde der Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung eingerichtet getragen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.

Dieses Gremium berät Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Bewertung sicherheitsrelevanter Projekte und erarbeitet Leitlinien für verantwortungsbewusste Forschung.
Über die Plattform www.sicherheitsrelevante-forschung.org werden umfangreiche Informationsmaterialien, Handlungsempfehlungen und Best-Practice-Beispiele bereitgestellt.

Ziel des Ausschusses ist es, den Dialog zwischen Wissenschaft, Politik und Aufsicht zu fördern und so ein gemeinsames Verständnis für verantwortungsvolle Forschungsgovernance zu schaffen.


Interne Compliance-Programme (ICP) in Forschungseinrichtungen

Ein wirksames Internes Compliance-Programm bildet die Basis für rechtskonformes Handeln im Forschungsumfeld. Es verbindet organisatorische, technische und ethische Komponenten, um Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu steuern.

Die EU-Empfehlung (EU) 2021/1700 beschreibt sechs zentrale Elemente eines ICP

  • Verantwortlichkeiten und Governance-Struktur – Einrichtung eines Compliance-Teams oder eines Exportkontrollbeauftragten.
  • Risikobasierte Bewertung – Analyse potenzieller Gefährdungen durch Dual-Use-Forschung.
  • Verfahrensdokumentation – klare Abläufe für Prüfung, Genehmigung und Freigabe von Projekten und Exporten.
  • Schulung und Bewusstseinsbildung – Sensibilisierung aller Mitarbeitenden mit Forschungs- oder Verwaltungsaufgaben.
  • Nachvollziehbare Entscheidungsprozesse – lückenlose Dokumentation, um Audits und Prüfungen standzuhalten.
  • Kontinuierliche Überprüfung – regelmäßige Anpassung des Systems an rechtliche und technische Entwicklungen.

Relevanz für Zoll- und Außenhandelsexperten

Zoll- und Außenhandelsverantwortliche spielen eine zunehmend zentrale Rolle im Forschungsumfeld. Sie sind die Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Recht.
Insbesondere bei grenzüberschreitenden Kooperationen, Technologietransfers oder der Veröffentlichung sicherheitsrelevanter Daten tragen sie Verantwortung für die Einhaltung exportkontrollrechtlicher Anforderungen.

Die Praxis zeigt

Auch immaterielle Transfers wie digitale Datenübertragungen, Software-Downloads oder gemeinsame Cloud-Nutzung können ausfuhrrechtliche Tatbestände erfüllen. Eine präzise Koordination zwischen Forschungsmanagement, Zollbeauftragten und Exportkontrollverantwortlichen ist daher unerlässlich.


Strategische Perspektive und Fazit

Exportkontrolle in der Forschung steht exemplarisch für die Verbindung von Freiheit, Verantwortung und Rechtsstaatlichkeit. Sie ermöglicht Innovation aber nur dort, wo sie sicher und rechtskonform erfolgt.

Forschungseinrichtungen, die Exportkontrolle als Teil ihrer Governance und Qualitätsstrategie verstehen, sichern nicht nur ihre Reputation, sondern schaffen Vertrauen bei Partnern, Förderern und Behörden.
Sie positionieren sich als verantwortungsbewusste Akteure in einer zunehmend sensiblen globalen Forschungslandschaft.

Hier zeigt sich der Mehrwert eines professionellen Partners

SW Zoll-Beratung unterstützt Institutionen und Unternehmen bei der Implementierung wirksamer Compliance-Strukturen, bei Genehmigungsverfahren und bei der Schulung von Mitarbeitenden.
Durch strategische Beratung, operative Begleitung und enge Vernetzung in Fachgremien sorgt SW Zoll-Beratung für Stabilität in einem komplexen regulatorischen Umfeld – persönlich, digital oder vor Ort.

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