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EU ETS 2

Das EU ETS 2 ist ein neu geschaffenes Emissionshandelssystem der Europäischen Union, das im Rahmen der 2023 überarbeiteten ETS‑Richtlinie beschlossen wurde. Es ergänzt das bisherige industrielle und energienahe System (ETS 1) und richtet sich an bislang nicht regulierte Sektoren. Ziel ist es, CO₂-Emissionen zu reduzieren, gleichzeitig soziale Härten abzufedern und die EU-Klimaziele bis 2030 und 2050 zu erreichen.


Abgedeckte Sektoren

  • Gebäude: fossile Brennstoffe für Heizung und Energieversorgung in Wohn- und Gewerbeimmobilien.
  • Straßenverkehr: Kraftstoffe, insbesondere Diesel und Benzin für Fahrzeuge.
  • Kleine Industrieanlagen und gewerbliche Brennstoffverbraucher: Betriebe, die außerhalb der bisherigen ETS-Pflicht liegen.

Die Verpflichtung liegt auf den Lieferanten bzw. Emissionsverursachern upstream, nicht auf Endverbrauchern. Dies betrifft Anbieter von Heizöl, Gas oder Kraftstoffen, die Emissionszertifikate erwerben und abgeben müssen.


Mechanik und Marktprinzip

  • ETS 2 arbeitet nach dem Cap-and-Trade-Prinzip: Eine festgelegte Obergrenze (Cap) für CO₂-Emissionen definiert das maximale zulässige Emissionsvolumen.
  • Zertifikate werden versteigert; kostenlose Zuteilungen gibt es nicht.
  • Marktstabilitätsmechanismen, wie die Market Stability Reserve, verhindern extreme Preisschwankungen

Zeitplan und Einführung

  • Monitoring, Reporting und Verification (MRV): Beginn 2025.
  • Vollbetrieb: geplant ab 2027, mit möglicher Verschiebung auf 2028.
  • Obergrenze 2027: 1 036 288 784 Zertifikate EU-weit.

Praktische Auswirkungen auf Zoll- und Außenhandelsprozesse

Direkte und indirekte Kostenwirkungen

ETS 2 führt zu einer Bepreisung von CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen in Gebäuden, Verkehr und kleinen Industrieanlagen. Unternehmen mit eigenem Fuhrpark, Logistik, Transport und Lagerhallen sehen sich zusätzlichen Kosten gegenüber, die sich indirekt auf Import- und Exportprozesse auswirken.

Auswirkungen auf Zollprozesse

ETS 2 ändert nicht die Zolltarifierung oder Klassifizierung von Waren, wirkt jedoch indirekt über steigende Transport- und Lagerkosten.

Zoll- und Außenhandelsverantwortliche müssen die Gesamtkosten für Im- und Exporte unter Berücksichtigung von CO₂-Preislasten kalkulieren.


Integration von ETS 1, ETS 2 und CBAM

ETS 1: Industrie- und energieintensive Sektoren; Cap-and-Trade-Zertifikate.

ETS 2: Gebäude, Verkehr, kleine Industrieanlagen; upstream-Bepreisung über Brennstofflieferanten.

CBAM: CO₂-intensiver Import von Waren (z. B. Stahl, Aluminium, Zement).

Schnittstellen für Unternehmen

Gesamtkosten für CO₂-Emissionen müssen Produktion, Transport, Lagerung und Import berücksichtigen.

Strategisches Management erfordert Compliance, Risikoanalyse und Szenario-Planung.

Handlungsempfehlungen

CO₂-Kosten in Import-/Exportkalkulationen einbeziehen.

Energieeffizienz steigern (Gebäude, Fuhrpark, Logistik).

Nutzung erneuerbarer Energien prüfen.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Zoll, Buchhaltung und Umweltmanagement.

Frühzeitige Beratung für Optimierung von Kosten, Wettbewerbsfähigkeit und Compliance.


Fazit

EU ETS 2 erweitert die CO₂-Bepreisung auf Bereiche, die bislang außerhalb des ETS lagen. Zusammen mit ETS 1 und CBAM entsteht für Unternehmen ein integriertes regulatorisches Umfeld, das Kosten, Risiken und Chancen gleichermaßen beeinflusst. Für Zollverantwortliche, Zollbeauftragte und Außenhandelsexperten entsteht dadurch ein strategisches Aufgabenfeld: die Integration von CO₂-Kosten in Lieferketten, Kalkulation und Compliance. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können Risiken reduzieren, Kosten optimieren und Wettbewerbsvorteile durch energieeffiziente und CO₂-arme Geschäftsmodelle sichern.

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