Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR - EU Deforrestation Regulation), offiziell Verordnung (EU) 2023/1115, ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie. Sie wurde am 29. Juni 2023 verabschiedet und verfolgt das Ziel, die globale Entwaldung und Waldschädigung zu reduzieren. Ab dem 30. Dezember 2025 dürfen bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nur noch dann in der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder exportiert werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen und eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) vorliegt. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt eine verlängerte Frist bis zum 30. Juni 2026.
Ziele der EUDR
- Schutz der Wälder: Wälder sind essenziell für den Klimaschutz, die Biodiversität und die Regulierung von Wasser- und Bodensystemen.
- Reduzierung von CO₂-Emissionen: Durch die Verordnung sollen jährlich rund 32 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen vermieden werden.
- Nachhaltige Lieferketten: Die EU will sicherstellen, dass Produkte auf dem Binnenmarkt nicht zur Entwaldung beitragen.
Betroffene Rohstoffe und Produkte
Die EUDR betrifft sieben Rohstoffe sowie zahlreiche Folgeprodukte:
- Rinder (inkl. Lederprodukte)
- Kakao (z. B. Schokolade)
- Kaffee
- Palmöl
- Soja
- Kautschuk (z. B. Reifen)
- Holz (inkl. Möbel, Papier)
Auch verarbeitete Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, fallen unter die Verordnung.
Zentrale Pflichten für Unternehmen
Die EUDR verpflichtet Marktteilnehmer und Händler zu einem dreistufigen Sorgfaltspflichtverfahren:
Informationsbeschaffung
- Handelsbezeichnung, Zolltarifnummern, Ursprungsland, Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen
- Lieferanteninformationen und Mengenangaben
Risikobewertung
- Analyse, ob ein Risiko besteht, dass Produkte von nach dem 31.12.2020 entwaldeten Flächen stammen oder gegen lokale Gesetze verstoßen
Risikominderung
- Zusätzliche Prüfungen, Audits oder Anpassungen der Lieferkette, wenn das Risiko nicht vernachlässigbar ist
Erst nach erfolgreicher Durchführung aller Schritte darf eine Sorgfaltserklärung über das EU-Portal TRACES eingereicht werden. Diese ist bei der Zollanmeldung verpflichtend anzugeben (Codierungen C716/C717).
Auswirkungen auf Zoll und Außenhandel
- Zolltarifnummern sind entscheidend, da die EUDR auf die Einreihung im Zolltarif verweist.
- Ohne gültige Sorgfaltserklärung droht ein Vermarktungsverbot.
- Verstöße können als Bannbruch im Sinne der Abgabenordnung gewertet werden und führen zu Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes, Beschlagnahme von Waren und Verlust von Zollvereinfachungen (z. B. AEO-Status).
Die EUDR ist ein Meilenstein für nachhaltigen Handel und stellt Unternehmen vor erhebliche Compliance-Anforderungen. Wer frühzeitig ein robustes Due-Diligence-System etabliert, minimiert Risiken, vermeidet Sanktionen und stärkt seine Marktposition.