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EASA-Formblatt 1

Das EASA-Formblatt 1 ist ein zentrales Dokument im europäischen Luftfahrtrecht und spielt auch im Rahmen der zollrechtlichen Abwicklung eine entscheidende Rolle. Es dient als offizieller Nachweis für die Konformität und Lufttüchtigkeit von Luftfahrtteilen und Komponenten, die in den Geltungsbereich der Europäischen Union eingeführt oder innerhalb des Binnenmarktes verbracht werden. Für Zollverantwortliche, Zollbeauftragte und Fachkräfte im Außenhandel ist ein tiefgehendes Verständnis der Funktion und Bedeutung dieses Dokuments unerlässlich – insbesondere bei der Importabwicklung und der Prüfung luftfahrtspezifischer Waren.


Funktion und Zweck des EASA-Formblatts 1

Das EASA-Formblatt 1 (engl. "Authorized Release Certificate") wird im Rahmen der europäischen Luftfahrtgesetzgebung als Konformitäts- und Lufttüchtigkeitsnachweis verwendet. Es dokumentiert, dass ein Bauteil, eine Komponente oder ein System gemäß den Anforderungen der EASA-Verordnungen (insbesondere der VO (EU) 748/2012 und VO (EU) 1321/2014) gefertigt, instand gesetzt oder geprüft wurde.

Das Dokument stellt sicher, dass nur ordnungsgemäß genehmigte, überprüfte und technisch einwandfreie Teile in ein Luftfahrzeug eingebaut werden dürfen. Damit dient es sowohl der technischen Sicherheit als auch der Rückverfolgbarkeit innerhalb der zivilen Luftfahrt.


Ausstellung und Ausstellerberechtigung

Das Formblatt darf ausschließlich von dazu berechtigten Organisationen oder Personen ausgefüllt und ausgestellt werden. Hierzu zählen:

  • Zugelassene Hersteller von Luftfahrtteilen gemäß EASA Part 21 Subpart G.
  • Zugelassene Instandhaltungsbetriebe nach EASA Part-145.
  • Zertifizierte Entwicklungs- und Prüfstellen (z. B. nach EASA Part 21 Subpart J).
  • Exportberechtigte Organisationen, die über spezifische Zulassungen verfügen.

    Nicht autorisierte Unternehmen oder Privatpersonen dürfen das Dokument weder ausstellen noch verändern. Die Ausstellung unterliegt formellen Anforderungen und erfolgt in standardisierter Struktur.

Inhaltliche Struktur des EASA-Formblatts 1

Das Formular besteht aus mehreren nummerierten Feldern, die klar definierte Informationen enthalten. Dazu zählen unter anderem:

  • Angaben zum Produkt (Teilenummer, Beschreibung, Seriennummer).
  • Status der Freigabe (neu, instand gesetzt, überholt, verändert).
  • Referenz auf geltende Lufttüchtigkeitsanforderungen.
  • Angaben zur ausstellenden Organisation inklusive Zulassungsnummer.
  • Unterschrift des autorisierten Personals und Ausstellungsdatum.

    Zudem wird zwischen verschiedenen Verwendungszwecken unterschieden, z. B. Lieferung eines Neuteils versus Rückgabe eines instand gesetzten Teils.

Zollrechtliche Relevanz bei der Einfuhr

Im internationalen Luftfahrtgeschäft kommt dem EASA-Formblatt 1 eine bedeutende Rolle bei der zollrechtlichen Abfertigung zu. Es unterstützt:

  • Die Identifikation luftfahrtspezifischer Ware:
    Die Vorlage des Formblatts ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der Ware zu bestimmten Tarifnummern im EU-Zolltarif (TARIC) – typischerweise unter Positionen der Kapitel 88 oder 84, je nach Teil.
  • Den Nachweis der Konformität mit technischen Vorschriften:
    Zollbehörden verlangen im Rahmen ihrer Kontroll- und Abfertigungsaufgaben Nachweise über die Zulässigkeit eingeführter Technik. Das EASA-Formblatt 1 ist in solchen Fällen ein zentrales Prüfdokument.
  • Die Begründung von Steuerbefreiungen oder zollrechtlichen Sonderverfahren:
    Bei der Einfuhr von Ersatzteilen zur Instandhaltung oder im Rahmen von Reparaturabwicklungen kann das Formblatt dazu beitragen, von Einfuhrabgaben befreit zu werden – insbesondere in Kombination mit zollrechtlichen Verfahren wie der aktiven Veredelung oder der vorübergehenden Verwendung.
  • Die Dokumentation für zollrechtliche Bewilligungen:
    Unternehmen, die zollrechtliche Vereinfachungen (z. B. AEO-Status oder Zugelassener Ausführer) nutzen, können mit Hilfe des EASA-Formblatts 1 die innerbetriebliche Kontrolle über sicherheitsrelevante Waren nachweisen.

Bedeutung im grenzüberschreitenden Warenverkehr

In Fällen, in denen Luftfahrtteile aus Drittstaaten (z. B. USA, Kanada oder Großbritannien) importiert werden, fungiert das EASA-Formblatt 1 als Brückendokument. Es bestätigt, dass das importierte Teil mit den europäischen Lufttüchtigkeitsanforderungen kompatibel ist oft auf Grundlage bilateraler Luftfahrtabkommen
z. B. mit der Federal Aviation Administration (FAA).

Darüber hinaus ist es in vielen Fällen Voraussetzung für die Zulassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der EU. Ohne ein ordnungsgemäß ausgestelltes Formblatt 1 kann ein Teil als nichtkonform angesehen und vom Zoll zurückgewiesen oder zur Nachprüfung angehalten werden.


Herausforderungen in der Praxis

Trotz seiner zentralen Bedeutung treten in der zollrechtlichen Praxis regelmäßig Probleme auf, etwa:

  • Fehlende oder unvollständige Formblätter bei Ersatzteillieferungen.
  • Formblatt 1 liegt nur in nicht akzeptierter Ausführung (z. B. Kopie, Scan, ohne gültige Unterschrift) vor.
  • Abweichende Dokumentation bei Importen aus Drittstaaten trotz angeblicher Konformität.

    Solche Fälle können zu Lieferverzögerungen, zusätzlichen Prüfmaßnahmen oder sogar zur Nichtannahme durch die Zollbehörden führen. Eine sorgfältige Prüfung der Dokumentation im Vorfeld des Imports ist daher unerlässlich.

Fazit

Das EASA-Formblatt 1 ist nicht nur ein luftfahrtrechtliches Dokument, sondern ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung rechtskonformer, sicherheitsrelevanter Lieferketten im Bereich der Luftfahrttechnik. Im zollrechtlichen Kontext erfüllt es eine unverzichtbare Nachweisfunktion, erleichtert die Zollabwicklung und trägt maßgeblich zur Risikominimierung bei der Einfuhr von Luftfahrtteilen bei. Für Unternehmen mit Bezug zur Luftfahrtbranche ist ein professioneller und strukturierter Umgang mit diesem Dokument ein wichtiger Bestandteil der zoll- und exportkontrollrechtlichen Compliance.

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