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Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

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Drittländer

Drittländer sind die Gebiete außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union (vgl. Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 – Unionszollkodex) mit Ausnahme von Helgoland sowie des Gebiets von Büsingen (s. § 2 Abs. 8 AWG).

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