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Delivered Duty Paid (DDP)

Im internationalen Handel sind Lieferbedingungen ein zentrales Element für eine reibungslose Abwicklung von Geschäften. Eine der umfassendsten Klauseln der Incoterms® 2020 ist Delivered Duty Paid (DDP). Sie stellt maximale Verpflichtungen für den Verkäufer dar – und bietet dem Käufer zugleich ein hohes Maß an Komfort. Doch Vorsicht: Die Vorteile gehen mit erheblichen Risiken und Anforderungen einher.


Was bedeutet Delivered Duty Paid (DDP)?

Delivered Duty Paid (DDP) ist eine von der Internationalen Handelskammer (ICC) definierte Lieferklausel gemäß den Incoterms® 2020. Wörtlich übersetzt bedeutet DDP: „Geliefert, verzollt“. Der Verkäufer trägt bei dieser Lieferbedingung sämtliche Kosten und Risiken, bis die Ware am benannten Ort im Importland dem Käufer entladebereit zur Verfügung gestellt wird – einschließlich:

  • Transportkosten
  • Zollabwicklung im Abgangs- und Bestimmungsland
  • Zollabgaben
  • Steuern (z. B. Einfuhrumsatzsteuer)
Wichtig: Bei DDP ist der Verkäufer für die gesamte Importabwicklung verantwortlich – einschließlich der Verzollung im Bestimmungsland.

Welche Risiken birgt DDP für den Verkäufer?

Delivered Duty Paid ist die Incoterms-Klausel mit der größten Verantwortung für den Verkäufer. Insbesondere bei Lieferung in fremde Märkte bringt DDP zahlreiche rechtliche und praktische Herausforderungen mit sich:

Zollrechtliche Risiken

Der Verkäufer muss die Einfuhr im Bestimmungsland korrekt abwickeln. Das bedeutet:

  • Registrierungen als Importeur (z. B. EORI-Nummer, Steuer-ID)
  • Abgabe von Zollanmeldungen
  • Zahlung von Zöllen und Steuern

Steuerliche Pflichten

In vielen Ländern wird mit der Importverzollung auch die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese ist oft nur unter bestimmten Bedingungen erstattungsfähig. Zudem kann eine Registrierungspflicht zur Umsatzsteuer entstehen.

Sprechen Sie hierzu am besten frühzeitig mit Ihrem Steuerberater!

Haftungsrisiken

Da der Verkäufer für die vollständige Lieferung verantwortlich ist, haftet er auch für Verzögerungen, Zollprobleme oder fehlerhafte Unterlagen. Eine Absicherung über Incoterms hinaus – z. B. durch entsprechende Versicherungen – ist daher empfehlenswert.

ESG-Themen

Vermehrt nehmen ESG-Themen, z.B. der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) den Einführer / Anmelder oder dessen indirekten Vertreter in die Pflicht für bestimmte Aufgaben wie Meldepflichten oder Zertifikatskäufe. Auch über diese Themen muss sich ein Unternehmen, dass DDP liefern möchte, frühzeitig informieren.


Für welche Unternehmen ist DDP sinnvoll?

Delivered Duty Paid eignet sich nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Der Verkäufer kennt sich mit den Zoll- und Steuervorschriften des Importlandes aus
  • Der Verkäufer verfügt über eine juristische Entität (Ortsansässigkeit) oder einen erfahrenen Zollagenten im Zielland, der ggf. indirekte Vertretungen anbietet

In vielen Fällen ist insbesondere für KMU DDP nicht zu empfehlen. In diesen Fällen ist es oft sinnvoller, auf eine weniger risikoreiche Lieferklausel wie DAP (Delivered at Place) oder CPT (Carriage Paid To) zurückzugreifen.


Fazit: DDP – komfortabel, aber nicht risikolos

Delivered Duty Paid (DDP) bietet dem Käufer maximalen Komfort – er erhält die Ware verzollt und geliefert bis an die Haustür. Für den Verkäufer bedeutet diese Klausel allerdings ein hohes Maß an Verantwortung, Kosten und Haftung. Nur wer über das nötige Know-how, ein gutes Netzwerk und klare Vertragsgrundlagen verfügt, sollte DDP anbieten. Alternativen wie DAP oder CPT bieten oft die bessere Balance zwischen Service und Sicherheit.

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