Welle

DID YOU KNOW...


Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an!

Erhalten Sie regelmäßig spannende Fachartikel, aktuelle Weiterbildungsangebote und weitere exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Jetzt anmelden & informiert bleiben!
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. In jedem Newsletter bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich abzumelden.

back to overview

Ausfuhrliste (AL)

Die Ausfuhrliste (AL) ist ein zentrales Instrument der deutschen Exportkontrolle und bildet eine Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Sie dient der Identifikation von Gütern, deren Ausfuhr aus Deutschland einer Genehmigungspflicht unterliegt. Die AL ist eng mit internationalen Verpflichtungen und nationalen Sicherheitsinteressen verknüpft und wird regelmäßig aktualisiert, um auf technologische Entwicklungen und geopolitische Veränderungen zu reagieren.


Aufbau und Struktur der Ausfuhrliste

Die Ausfuhrliste ist in mehrere Abschnitte gegliedert:

  • Teil I Abschnitt A enthält Rüstungsgüter, deren Verbringung innerhalb der EU sowie deren Ausfuhr in Drittländer kontrolliert wird. Diese Güter sind häufig militärischer Natur oder für militärische Zwecke bestimmt.
  • Teil I Abschnitt B listet nationale Dual-Use-Güter, also Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können und nicht bereits durch die EU-Dual-Use-Verordnung (EU 2021/821) erfasst sind.
  • Teil II umfasst bestimmte Waren pflanzlichen Ursprungs, auf die sich die Beschränkungen gemäß § 10 AWV beziehen

Bedeutung der Ausfuhrliste für Unternehmen

Die Prüfung, ob ein Produkt in der Ausfuhrliste aufgeführt ist, ist ein essenzieller Bestandteil der Exportkontrolle. Unternehmen, die gelistete Güter exportieren möchten, benötigen in der Regel eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Abgrenzung zur EU-Dual-Use-Verordnung

Während die EU-Dual-Use-Verordnung auf europäischer Ebene regelt, welche Güter einer Genehmigungspflicht unterliegen, ergänzt die Ausfuhrliste diese Regelungen auf nationaler Ebene. Sie enthält insbesondere nationale Dual-Use-Güter und spezifische Rüstungsgüter, die nicht in der EU-Verordnung enthalten sind.


Außenwirtschaftsverordnung (AWV) BAFA-Güterlisten
Welle
Jobs 1
Trainings 64