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Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist ein zentrales Dokument im internationalen Warenverkehr. Es wird ausgestellt, wenn Waren aus der Europäischen Union (EU) in ein Drittland (außerhalb der EU) ausgeführt werden.

Eine Ausfuhranmeldung wird im Rahmen des Automatisierten Ausfuhrverfahrens (AES) elektronisch an die zuständige Zollstelle übermittelt und bildet die Grundlage für die zollrechtliche Abwicklung der Ausfuhr.

Das ABD dient als Nachweis für die Überlassung der Ausfuhranmeldung durch die Zollstelle und begleitet die Waren bis zur Ausgangszollstelle, wo der Ausfuhrvorgang mit dem Ausgangsvermerk abgeschlossen wird.


Inhalte einer Ausfuhranmeldung

Folgende Informationen bilden das Grundgerüst der Ausfuhranmeldung:

  • Anmelder
  • Versender / Ausführer
  • Empfänger
  • EORI-Nummer
  • Ausfuhr- / Ausgangszollstellen
  • Warenbeschreibungen
  • Zolltarifnummern

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Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Jährlich veröffentlich der dt. Zoll ein Merkblatt zu Zollanmeldungen. Dort finden Sie verbindliche Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen sowie die vorgeschriebenen Datenfelder je Verfahren.

Merkblatt zu Zollanmeldungen
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