Art des Geschäfts
In Zollanmeldungen zur Einfuhr zum freien Verkehr, zur Ausfuhr sowie bei Intrastatanmeldungen ist die sog. Art des Geschäfts anzugeben.
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In Zollanmeldungen zur Einfuhr zum freien Verkehr, zur Ausfuhr sowie bei Intrastatanmeldungen ist die sog. Art des Geschäfts anzugeben.
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